Ihr habt auf alle Fälle Anspruch auf eine größere Wohnung und lasst euch da nicht verunsichern.Notfalls nehmt euch einen Anwalt.
Beiträge von Kitty121
-
-
Ich würde das auch so sehen denn dein Freund kann zwar bei dir einziehen aber die Eltern sind ihm gegenüber Unterhaltspflichtig und bei einem Einkommen von 1900Euro zusammen sollte das auch möglich sein.
-
Ihr werdet sicherlich das Geld zurückzahlen müssen denn es heißt ja auch Unterhaltsvorschuß.Allerdings ist das Sache deines Freundes und betrifft dich jetzt mit da ihr ja nun zusammenlebt und dementsprechend auch seine Schulden gemeinsam abbezahlen müßt.Ich würde die Sache so sehen das dein Freund mal seinen A.. in die Höhe bekommen sollte und sich eine Arbeit sucht so das er seine angehäuften Schulden bezahlen kann.Mit dem Jugendamt könnt ihr nur versuchen erst mal eine Stundung zu erreichen da ihr ja ALG2 bezieht sollte denen auch klar sein das man davon nicht tausende Euro zurückzahlen kann.Vor allem sprecht mit den Leuten da das sie die Summe zinslos stellen damit es nicht immer mehr Geld wird was die von euch wollen.Ansonsten muß ich dir sagen wärst du alleine wahrscheinlich besser dran vor allem in finanzieller Hinsicht.
-
Du kannst die Erstaustattung für dein Kind beantragen und auch bei sozialen Stellen Diakonie oder Caritas um Hilfe bitten.
-
-
Es mag ja sein das ein SB viele Fälle zu bearbeiten hat aber er hat ja nicht jeden Tag 200 Fälle zu bearbeiten und mal ganz ehrlich wenn ich dorthin komme sieht deren Schreibtisch immer aus wie geleckt.Auch habe ich schon festgestellt das die Akten innerhalb von ein paar Tagen von einem Sb zum nächsten gereicht werden und dann braucht man sich auch nicht zu wundern wenn die Hälfte fehlt und Unterlagen xmal angefordert werden müssen.Umso länger sind dann auch die Bearbeitungszeiten.Wenn ich wie mir passiert einen Antrag persönlich abgebe und der SB mir dort sagt es ist alles vollständig und dann bekomme ich innerhalb von einer Woche drei Brief von verschiedenen Sbs weil immer noch was anderes fehlt was ich eigentlich schon lange abgegeben hatte dann weiß ich nicht nach welchen Kriterien dort gearbeitet wird.Außerdem verdienen die auch nicht schlecht und dafür können sie auch was tun.
-
Man muß immer alles extra beantragen.Ich habe es bis jetzt nicht einmal erlebt das ein SB mich darauf aufmerksam gemact hätte das mir noch dieses oder jenes zusteht.Wenn du da deine Rechte nicht kennst und viele kennen sich oftmal nicht aus dann hast du schlechte Karten.
-
Da du über 25 bist bildest du eine eigene BG und bekommst auch Leistungen.Du solltest aber eindeutig erklären das deine Eltern obwohl du noch zu Hause wohnst nicht für dich einstehen und du für deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen mußt.
-
Davon habe ich noch nichts gehört.Ob nun Rentner oder nicht zum KIndermachen hat es doch wohl gereicht.Darüber müßte dir doch aber eigentlich das Jugendamt auskunft geben können.
-
Ich denke mal es gibt eine ganze Menge Leute die nicht das kriegen was ihnen eigentlich zusteht weil in den ARGEn oftmals gar nicht darauf hingewiesen wird was man beantragen kann.Warum soll ich aber ein schlechtes Gewissen haben wenn ich dieses Geld beziehe da müßte mancher Politiker gar nicht mehr schlafen können.Mir wäre es auch lieber einen ordentlichen Job zu haben und da soviel verdienen zu können damit man nicht mehr auf die öffentlichen Kassen angewiesen ist aber das ist nun mal leider nicht so und demnach mußt du heute sehen wo du bleibst und das deine Kinder nicht gar so drunter leiden.
-
Die Düsseldorfer Tabelle ist für alle zuständig ob nun Rentner oder nicht.Warum sollte ein Rentner weniger zahlen müssen.Da müßte es ja sonst verschiedene Tabellen geben so für jede Lebenslage eine.
-
Normalerweise hatten wir keine Schuld denn mein Mann muß monatlich die Lohnbescheinigungen einreichen weil durch Überstunden manchmal der Verdienst unterschiedlich ist.Bei der Summe um die es nun ging war es das Urlaubsgeld und das wird ja dann immer verrechnet.Als wir dann den neuen Bescheid bekamen war das nicht mit eingerechnet worden und da meine Tochter zu dieser Zeit mit einer Ausbildung angefangen hatte und sich bei unserer Berechnung sowieso etwas geändert hatte ist mir das gar nicht so aufgefallen.Bei der nächsten Beantragung haben die dann ihren Fehler bemerkt und so kam es dann zu der Rückzahlung.Aber wie schon gesagt ich bin jetzt fast fertig und muß nur aufpassen das die mir nicht weiterhin Geld einbehalten denn das ist mir schon mal passiert und da mußte ich erst bescheid sagen das da gar nichts mehr offen ist.
-
Betrifft das nur Darlehen oder auch wenn man zuviel Leistung erhalten hat und man etwas zurückzahlen muß.Bei mir war es nämlich so das im vergangenen Jahr die ARGE bei der Berechnung gemerkt hatte das sie ein halbes Jahr davor zuviel gezahlt hatte und wir somit einges zurückzahlen mußten.War eigentlich nicht meine Schuld denn die Unterlagen hatte ich alle ordnungsgemäß eingereicht aber da wir ja ständig einen anderen Sb haben war das höchstwahrscheinlich denen durch die Finger gerutscht.Auf alle Fälle bekommen wir vom Amt nur knapp 650 Euro Leistung wovon 130 Regelleistung ist und 520 für die Miete gezahlt wird der Rest ist Einkommen meines Mannes und Kindergeld.Sie haben aber jetzt immer 150 Euro monatlich einbehalten und das fand ich schon etwas viel.Habe aber nur noch einen Monat und dann bin ich fertig aber in den letzten Monaten hat uns das Geld schon ziemlich gefehlt.
-
Muß ich jetzt auch mal fragen.Die 10% werden nur von der Regelleistung gerechnet oder vom gesamten also auch das was für die Miete überwiesen wird?
-
Ich weiß ja nicht ob du hier nochmal reinschaust aber zum einen verstehe ich nicht wieso du mit deinen Eltern eine BG bildest.Du bist über 25 und bildest eigentlich eine eigene BG und müßtest dich nur an der MIete beteiligen.Wenn du für deine Mutter ein Pflegegeld bekommst so darf das nicht mit anfgerechnet werden zu deiner ALg2 Leistung.Sollte nun dein Vater in ein Pflegeheim müssen und somit seine Rente wegfallen dann bekommt deine Mutter sicherlich Sozialleistungen.Stell einen Antrag und vor allem laß deinen derzeitigen Leistungsbescheid überprüfen und gehe in Widerspruch denn du bildest auf keinen Fall mit deinen Eltern eine BG.
-
Er läßt sich dafür aber auch nicht schlecht bezahlen.
-
Wieso artet das eigentlich immer wieder hier so aus?dolcegusto26 du solltest dich vielleicht mal damit auseinandersetzen mit welcher Frage du diesen Thread eröffnet hast.Es muß doch jeder für sich entscheiden ob er nun auf Minijobbasis arbeiten möchte oder nicht.Natürlich muß man bei einer solchen Arbeitsaufnahme auch bedenken was dann an Fahrtkosten anfällt und was einem dann noch bleibt.Allerdings ist aus solchen Jobs auch schon manchmal ein festes Arbeitsverhältnis geworden.Man kann es also so oder so sehen und letztenendes entscheidet das jeder für sich.
-
Du mußt doch nicht auf jeden Beitrag eingehen.Da mußt du dich nicht ärgern und lebst ruhiger.
-
Wüßte ich nicht das die ARGE derartige Kosten übernimmt.
-
Die Frage wäre ob deine Frau eine Vollzeitstelle hätte und wenn aus welchen Gründen sie eine solche ablehnt.Ansonsten kann das Amt deine Frau nicht zwingen ihre derzeitige Stelle die ja eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist aufzugeben um sich eine Vollzeitstelle zu suchen.Ich würde mir das schriftlich geben lassen von der SB und zwar mit einer ordentlichen Begründung.Sollten dann irgendwelche Sanktionen kommen bleibt nur ein Anwalt.