Dein Sohn müßte doch eigentlich aus der BG rausfallen und sich nur an den Mietkosten beteiligen müssen.Wieso wird er da bei dir voll mit eingerechnet?
Beiträge von Kitty121
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Ich habe heute auch mal eine Frage vielleicht kann jemand was dazu sagen.
Ich habe im Januar von der Lehrerin meines Sohnes die Mitteilung bekommen das ich bis Anfang Februar die Kosten für die Klassenfahrt bezahlen soll.Ich hatte dann sofort bei der ARGE einen Antrag auf Übernahme gestellt und seitdem warte ich auf den Bescheid.Nun hatte ich vergangene Woch in der ARGE nachgefragt und dort sagte man mir sie würden es als Dringlichkeit an die zuständige Stelle weiterleiten.Gestern hat mich nun die Lehrerin darüber informiert das ich am Montag den Betrag bezahlen soll sonst könnte mein Sohn an der Klassenfahrt nicht teilnehmen.Nachdem ich heute nochmal angerufen habe sagte man mir das der Antrag noch nicht bearbeitet ist und man sich bei mir melden würde heute oder morgen.Das nützt mir aber auch nicht viel weil ich dann am Montag das Geld ja auch nicht habe.Was kann ich machen?Kann ich eventuell eine Barauszahlung verlangen?Weiß jemand bescheid?
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Wenn ihr zusammenzieht werdet ihr spätestens nach einem Jahr als BG eingestuft und dann zählt dein Einkommen und sollte dies recht hoch sein mußt du für deine Freundin nebst KInder einstehen.
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Wieso bekommt ihr zweimal Elterngeld das wird doch fürs Kind nur einmal gezahlt.
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Sie können euch nicht einfach als BG einstufen nur weil ihr zusammen einen Kühlschrank habt.Ein Kühlschrank hat ja mehrere Fächer so das es doch möglich ist das jeder seine Sachen für sich dort lagert.Da müßte ja jeder für sich auch eigene Messer,Gabeln,Löffel,Tassen,Teller und Waschmaschine haben.
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Zunächst einmal müßtest du den erhöhten Bafög Betrag weiterhin bekommen auch wenn deine Mutter jetzt in deine nähe gezogen ist da du ja schon einige Zeit eine eigene Wohnung hast.Wie kommt das Bafäg Amt dazu von dir zu erwarten das du wieder bei deiner mutter einziehst.Ich nehme mal an das dies auch nicht funktionieren würde da die Wohnung deiner Mutter ja nur auf eine Person zugeschnitten sein dürfte denn mehr bezahlt die ARGE ja nicht.Von deiner Mutter kannst du zwar Unterhalt verlangen aber da wird nichts zu holen sein wenn sie ALG2 erhält.Bei deinem Vater könntest du Unterhalt verlangen aber da kommt es darauf an wie hoch sein Einkommen ist und ob er dir da etwas zahlen kann.Das Schulgeld mußt du selbst bezahlen denn wer soll es sonst machen es sei denn du einigst dich mit deinem Vater darauf das er das übernimmt anstatt dir Unterhalt zu zahlen.
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Mit wem du einen Mietvertrag machst kann der ARGE vollkommen egal sein.Lass dir mal von dem SB zeigen wo geschrieben steht das du nicht in einer Wohnung wohnen darfst die deinen Eltern oder sonst einem Verwandten gehört.Davon habe ich noch nie was gehört.
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Wenn dein Sohn ausgezogen ist dürfen sie dir sein Kindergeld nicht mit anrechnen.Wenn du auf Nummer sicher gehen willst dann wende dich an die Familienkasse und schreibe denen das sie das Kindergeld deines Sohnes auf sein Konto überweisen sollen dann erscheint es auch nicht mehr auf deinem Konto.
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Wovon hast du denn dann die ganze Zeit gelebt wenn du kein ALG2 bezogen hast aber auch keiner Arbeit nachgegangen bist?
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Wenn es als Einkommen gerechnet wird dann müßte ihr aber trotzdem ein Freibetrag bleiben und sie muß nicht alles abgeben.
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Alles was du an Geldeingängen im Monat auf deinem Konto hast mußt du angeben auch wenn es sich um Zahlungen handelt die du vielleicht schon vorher hättest kriegen sollen.
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Wenn du ALG2 bereits beziehst dann müßtest du doch schon mit dem Amt bezüglich deiner Ausbildungspläne gesprochen haben denn ob die dir so eine zweite Ausbildung finanzieren ist fraglich und da du ja auch noch eventuell eine Erstaustattung für die Wohnung bräuchtest könnte es sein das das Amt da nicht mitspielt oder hast du da schon eine Zusage.
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@ Biene67 Ja sicherlich muß er das zurückzahlen und nicht sie nur es ist ja nun mal so das sie automatisch mitzahlt denn sie haben ja ein gemeinsames Einkommen als BG und da fehlt dann jeder Euro zumal er ja auch noch andere Schulden hat.
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Warum hast du denn bis jetzt noch kein Wohngeld beantragt?
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und du glaubst wenn du das sagst dann machen wir das auch???????????Das müßtest du doch inzwischen besser wissen.
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Na ja sage ich doch bei manchen Männern sitzt der Verstand doch in der Hose.
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Wenn ich das richtig verstehe so zahlst du für deine Tochter diese 200 Euro und willst jetzt dieses Geld auf alle drei aufteilen so das deine Tochter nur noch ca.65 Euro bekommt.Da wird denke ich mal deine Exfreundin nicht so ganz mitspielen.Es kommt auch auf dein Einkommen an und was du verpflichtet bist zu zahlen.Bevor man Kinder in die Welt setzt erstmal denken denn diese sind am Ende immer die dummen.
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Wenn dein Mann gearbeitet hat wenn auch nur kurz und trotzdem ALG bezogen hat dann muß er das Geld zurückzahlen denn er hat dieses ja zu Unrecht bekommen.Wenn du allerdings schreibst das er nur ein paar Tage gearbeitet hat so wird er in der kurzen Zeit ja wohl kaum 2000 Euro vom Amt bekommen haben.Also muß er nur das zurückzahlen was er in den Tagen zuviel bekommen hat.
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Wenn du noch sehr jung bist solltest du sowieso zum Jugendamt gehen und dich dort in vor allem finanziellen Dingen beraten lassen.Denn wenn der Vater deines Kindes nicht selbst zahlt wirst du eh Unterhaltsvorschuß beantragen müssen.