Beiträge von Kitty121

    Ist ja alles schön und gut das du viele Kinder haben willst und sollte auch jeden selber überlassen sein wieviel KInder er bekommt aber dann mußt du auch dafür aufkommen können und nicht die Verantwortuung den Staat zuschieben.Wenn du aus einer großen Familie kommst und deine Geschwister auch schon wieder viele Kinder haben dann solltest du doch eigentlich wissen was alles dazu gehört vor allem in finanzieller Richtung.Allerdings hast du doch bereits eine kInd mit dessen Mutter du gar nicht mehr zusammen bist und wohl auch deine Vaterpflichten zu denen auch die Unterhaltszahlung gehört nicht ganz ernst nimmst.In was siehst du eigentlich deine Verpflichtung Kinder zu machen oder erst mal mit Arbeit etwas zu verdienen bevor du hier dem Staat auf der Tasche liegst.

    Deine Exfrau bekommt monatlich für dein Kind einen Unterhaltsvorschuß weil du ihn zur Zeit nicht bezahlen kannst da dein Einkommen dafür nicht ausreicht.Dieses Geld ist aber nicht geschenkt sondern du mußt den Betrag der im Laufe der Zeit wo du nicht zahlen kannst aufläuft an das Amt zurückzahlen sobald du wieder Arbeit hast.Das sind sozusagen Deine Schulden die sich monatlich erhöhen und die du auch nicht loswirst.Das Amt überprüft regelmäßig dein Einkommen denn der Staat holt sich sein Geld immer wieder da kommst du nicht raus.

    Wenn ihr zusammenzieht wird euch das Amt sicher als BG führen was heißt das dein Freund für dich mitaufkommen müßte.Ihr könntet angeben das ihr zunächst noch nicht füreinander einsteht was bedeutet das jeder für sich wirtschaftet und dann bekommst du weiterhin deine Leistungen und anteilig die Miete.Nach einem Jahr kann euch das Amt aber dann zusammenlegen.Du kannst einen ALG2 Rechner benutzen und alle deine Daten eingeben weil ja auch die Mietkosten wichtig sind.Du kannst für dein zu erwartendes Kind Erstaustattung beantragen und würdest dann Elterngeld und kindergeld bekommen.Das Elterngeld wird bis zu einem Betrag von 300 Euro nicht angerechnet.Ansonsten frag einfach mal bei Diakonie oder Caritas nach was an Hilfe möglich wäre.

    Ich würde an euerer Stelle einen Antrag stellen und dabei muß der Betrieb ja eine Einkommenserklärung ausfüllen die ihr dem Antrag beifügen müßt.Aus dieser geht ja dann hervor das dein Mann im Moment weniger Geld bekommt.Ich nehme mal an das ihr dann monatlich eine Lohnbescheinigung einreichen müßt.Somit wäre dann auch die Versicherung für dich geklärt.Auf alle Fälle mußt du dich aber versichern da ja ansonsten auch deine Tochter nicht versichert wäre wie willst du das machen wenn sie mal krank wird.Ich denke das eine Arztrechnung bei weitem höher ist als der monatliche Betrag für die KV.Habt ihr eigentlich schon mal Wohngeld in Erwägung gezogen?

    Da das Geld schon seit einigen Monaten nicht mehr auf deinem Konto liegt wird es die ARGE wohl nicht interessieren denn du hättest das Geld ja in der zwischen Zeit verbrauchen können aber angeben mußt du alle Konten auch wenn dort nur wenig drauf ist.

    Na ja aber er wird ja nun wohl nicht in ein paar Jahren einen Wasser oder Brandschaden haben.Soewas ist sehr selten und ansonsten müssen Möbel aus der regelleistung bezahlt werden oder du bekommst dafür ein Darlehen.

    Er würde ja aber aus dem ALG2 Bezug durch seine Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld rausfallen.Ich verstehe nicht was das da mit irgendeinem Freibetrag soll den hätte er doch nur wenn sein Einkommen beim ALG2 mitgerechnet wird.Das ihm da ein Freibetrag bleiben muß ist klar aber so ist das doch alles doppelt gemoppelt.

    Komme ich nicht ganz mit denn diesen Selbstbehalt also das was er dazu verdienen könnte hat doch nichts mit seinen Einnahmen zu tun.Er hat seine Ausbildungsvergütung und das Kindergeld davon muß er sich an der Miete beteiligen und fertig.Was er dann noch eventuell dazuverdient ist seine Sache und hat mit deinem Leistungsbezug absolut nichts zu tun.Mit der Vergütung die er von seinem Arbeitgeber bekommt kann er sich selbst unterhalten und diese liegt auch über dem Regelsatz den er bekommen würde.Die ARGE kann sich das nicht so zurechtbiegen wie sie es gerade baruchen.

    jalale


    Du hast schon recht das Bafög für Schüler etwas anderes ist wie für Studenten aber in dem Falle hat sie ja schon einige Zeit eine eigene Wohnung und das die Mutter jetzt wieder in ihrem Einzugsbereich wohnt resultiert aus der Scheidung und meiner Meinung nach kann die Bafög Stelle nicht davon ausgehen das sie jetzt ihre Eigenständigkeit aufgibt und wieder bei der Mutter einzieht.Ich würde ihr schon raten gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.

    Du solltest einen Antrag stellen.Da du allerdings noch unter 25 bist wirst du bei der ARGE genau erklären müssen warum du nicht mehr zu Hause wohnst und sicherlich werden sie dort versuchen deine Eltern heranzuziehen zwecks Unterhalt.Wenn du eine zweite Ausbildung beginnen solltest dann wirst du keine Leistungen bekommen da du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Also informiere dich da genau wie es dann finanziell aussehen wird.