Beiträge von Kitty121

    Nach deinen Angaben haben sie euch nicht als BG gerechnet denn du bekommst ja den vollen Regelsatz als BG würdest du nur 316 Euro bekommen.Die Kosten für die Miete dürften so stimmen denn für zwei Personen erhälst du nur die angemessene Miete und eure Wohnung scheint mir etwas zu groß zu sein.

    Bei diesem SB kann ich nur mit dem Kopf schütteln.Er müßte doch schon anhand der Personen und der Wohnungsgröße sehen das diese derzeitige Wohnung viel zu klein für euch ist.

    Natürlich müßte er es angeben das steht völlig außer Frage nur das Konto hat er ja schon längst nicht mehr und das Geld hat er abgehoben und auch nirgendwo sonst eingezahlt.Die ARGE kann zwar bis drei Jahre zurückgehen aber wenn du vor drei Jahren noch etwas Geld hattest was du dann ausgegeben hast kann die ARGE nicht von dir verlangen das du dieses Geld jetzt zu deinem Lebensunterhalt nimmst da es dieses ja nicht mehr gibt.

    Für einen Umzug brauchst du einen ordentlichen Grund.Nur allein das dir noch 10 qm mehr zustehen ist denke ich mal keiner.Natürlich kannst du trotzdem umziehen solange die Wohnung angemessen ist werden sie dir den Umzug auch nicht verbieten können allerdings wirst du die dazugehörigen Kosten nicht bekommen.

    Na die Mutter gibt es ja auch noch und obwohl sie sich mit so einem eingelassen hat scheint sie ja doch noch etwas Hirn zu haben denn sie hat sich ja zumindestens getrennt und zieht das Kind alleine groß ansonsten kann einem das Kind ganz schrecklich leid tun.

    SvenSZ Ich würde an deiner Stelle die Beschwerde schriftlich formulieren und mir auch eine schriftliche Ablehnung geben lassen.Vor allem würde ich mir erklären lassen wieso ihr nicht jetzt schon umziehen könnt da euch ja sowieso in der jetzigen Situation schon wesentlich mehr Wohnraum zustehen würde.Wenn es alles nichts bringt dann hol dir einen beratungsschein und klage gegen den ganzen Verein was anderes bleibt dir dann nicht übrig aber du schonst zumindestens deine Nerven ein wenig.

    Tja das stimmt wohl das ab Geburt des gemeinsamen Kindes von einer BG ausgegangen wird.Man sollte sich eben genau überlegen ob eine Zusammenzug wirklich so gut ist in finanzieller Hinsicht sicherlich nicht.

    Es ist ja so das er das Geld gar nicht mehr auf diesem Konto hat sondern das Konto schon seit 12 Monaten leer ist oder gar nicht mehr existiert.Was er Monate vor Antragstellung mit dem Geld gemacht hat ist völlig egal und kann ihn auch nicht angelastet werden.Ihr glaubt doch selbst nicht in den ARGEn das alle jeden Pfennig den sie bei Oma und Opa vielleicht liegen haben oder in einer Schachtel unterm Kopfkissen bei euch angeben.Etwas anderes ist es mit dem was auf dem Konto liegt und somit eingesehen werden kann.