Du hast ja Widerspruch eingelegt und wenn es eben lange dauert bis dieser bearbeitet ist hast du trotzdem dann immer noch Anspruch auf das Geld.Das hat nichts damit zu tun ob du nun jetzt wieder arbeitest.
Beiträge von Kitty121
-
-
Könnte es damit zusammenhängen das du noch nicht geschieden bist?Ich kenne da zwar die Rechtslage nicht aber alleinerziehend bist du ja nur wenn du nicht verheiratet bist.
-
Ich denke mal dein Anwalt wird es schon dringend machen.
-
Lass es dir eben bescheinigen und lege das vor.
-
Nach deinen Angaben haben sie euch nicht als BG gerechnet denn du bekommst ja den vollen Regelsatz als BG würdest du nur 316 Euro bekommen.Die Kosten für die Miete dürften so stimmen denn für zwei Personen erhälst du nur die angemessene Miete und eure Wohnung scheint mir etwas zu groß zu sein.
-
Bei diesem SB kann ich nur mit dem Kopf schütteln.Er müßte doch schon anhand der Personen und der Wohnungsgröße sehen das diese derzeitige Wohnung viel zu klein für euch ist.
-
Das kann doch unmöglich eine normaler Stromverbrauch sein.Für was benutzt du Strom auch für die Heizung und Wasseraufbereitung?
-
Natürlich müßte er es angeben das steht völlig außer Frage nur das Konto hat er ja schon längst nicht mehr und das Geld hat er abgehoben und auch nirgendwo sonst eingezahlt.Die ARGE kann zwar bis drei Jahre zurückgehen aber wenn du vor drei Jahren noch etwas Geld hattest was du dann ausgegeben hast kann die ARGE nicht von dir verlangen das du dieses Geld jetzt zu deinem Lebensunterhalt nimmst da es dieses ja nicht mehr gibt.
-
Wohngeld wäre etwas was ihr beantragen könnt.
-
Wo Gott das Hirn verteilt hat da stand der in der letzten Reihe.
-
Wir mußten letztes Jahr auch eine größere Summe nachzahlen und haben diese komplett übernommen bekommen.Leg Widerspruch ein und fordere die Übernahme der ganzen Summe.
-
Für einen Umzug brauchst du einen ordentlichen Grund.Nur allein das dir noch 10 qm mehr zustehen ist denke ich mal keiner.Natürlich kannst du trotzdem umziehen solange die Wohnung angemessen ist werden sie dir den Umzug auch nicht verbieten können allerdings wirst du die dazugehörigen Kosten nicht bekommen.
-
Ich würde auch die Nebenkosten nicht unterschätzen.Mir erscheinen die auch für die Wohnungsgröße etwas zu niedrig.Ihr könntet aber noch Wohngeld beantragen.
-
Lass den mal schön zahlen bei dem sind doch eh ein paar Schrauben locker.
-
Na die Mutter gibt es ja auch noch und obwohl sie sich mit so einem eingelassen hat scheint sie ja doch noch etwas Hirn zu haben denn sie hat sich ja zumindestens getrennt und zieht das Kind alleine groß ansonsten kann einem das Kind ganz schrecklich leid tun.
-
SvenSZ Ich würde an deiner Stelle die Beschwerde schriftlich formulieren und mir auch eine schriftliche Ablehnung geben lassen.Vor allem würde ich mir erklären lassen wieso ihr nicht jetzt schon umziehen könnt da euch ja sowieso in der jetzigen Situation schon wesentlich mehr Wohnraum zustehen würde.Wenn es alles nichts bringt dann hol dir einen beratungsschein und klage gegen den ganzen Verein was anderes bleibt dir dann nicht übrig aber du schonst zumindestens deine Nerven ein wenig.
-
Tja das stimmt wohl das ab Geburt des gemeinsamen Kindes von einer BG ausgegangen wird.Man sollte sich eben genau überlegen ob eine Zusammenzug wirklich so gut ist in finanzieller Hinsicht sicherlich nicht.
-
Hat das einer verstanden???????
-
Es ist ja so das er das Geld gar nicht mehr auf diesem Konto hat sondern das Konto schon seit 12 Monaten leer ist oder gar nicht mehr existiert.Was er Monate vor Antragstellung mit dem Geld gemacht hat ist völlig egal und kann ihn auch nicht angelastet werden.Ihr glaubt doch selbst nicht in den ARGEn das alle jeden Pfennig den sie bei Oma und Opa vielleicht liegen haben oder in einer Schachtel unterm Kopfkissen bei euch angeben.Etwas anderes ist es mit dem was auf dem Konto liegt und somit eingesehen werden kann.
-
Danny hat schon recht ich hatte jetzt nur alle Katastrophen mal rausgelassen.