Beiträge von Kitty121

    Glaube ich kaum denn auf der einen Seite haben Hausmeistertätigkeiten nichts mit der größe der Wohnung zu tun und auf der anderen Seite würde die ARGE dann sicher wissen wollen was du für diese Tätigkeiten an Vergütung bekommst denn das machst du ja sicher nicht umsonst?

    Ich versteh euer Problem nicht so ganz.Sicher sind 100 Euro monatlich recht viel aber dafür seid ihr auch in fünf Monaten fertig mit den Rückzahlungen.

    Da stellt sich dann die Frage ob Müllgebühren gleich Müllgebühren sind.Ich zahle einen Teil meiner Müllgebühren über die Miete das betrifft den sogenannten Haushalstmüll was eben so anfällt.Dann gibt es bei uns noch die Gelbe Tonne und Papier und das wird bei uns extra vom Landkreis abgerechnet und muß in einem Jahresbetrag bezahlt werden der je nach Personenzahl berechnet wird.Diesen Betrag habe ich jedes Jahr selbst bezahlt und bekam den auch nicht übernommen.Erst jetzt in dem neuen Bescheid steht jetzt das die Rechnung eingereicht werden kann.

    Das kannst du dir mit einem ALG2 Rechner ausrechnen da du nicht geschrieben hast was dein Mann verdient und wie hoch eure Mietkosten sind.

    Im Bezug auf die Fahrtkosten müßtest du nochmal da nachfragen wo du den Antrag gestellt hast.Manchmal dauert die Bearbeitung ja so seine Zeit.Die Erstaustattung für eine Wohnung bekommst du meiner Meinung nach nur wenn du ALG2 beziehst.Müßtest du mit deinem Umzug warten bis du diese Leistung bekommst.

    Du hast fast tausend Euro monatlich zur Verfügung und ihr seid nur zu zweit:ich denke das ist eine ganze Menge Geld.Ich habe keine Ahnung wie hoch deine Miete ist aber ich nehme mal an das du bereits einen Wohngeldantrag gestellt hast.Du kannst ja nochmal einen Wohngeldrechner benutzen dann wirst du seheh ob du eventuell Anspruch hättest und das Amt vielleicht einen Fehler gemacht hat was ich aber nicht glaube.Das was du vom Jobcenter zuviel bekommen hast das mußt du zurückzahlen.

    Du wirst lachen aber ich habe heute einen neuen Bescheid bekommen weil sich ab März jetzt bei uns im Landkreis einiges ändert und auf dem Bescheid steht doch so ganz klein zwischendrin das der Abfallbescheid eingereicht werden kann sobald dieser vorliegt.Bin ja mal gespannt ob die da jetzt auch die Kosten übernehmen.

    Das dachte ich mir schon.Mir bleibt auch nichts erspart.Da war ich froh das ich vielleicht bald etwas von dem Widerspruch höre und jetzt geht das ganze wieder von vorne los.Na ja hilft ja nichts.Da werde ich den morgen gleich mal schreiben.

    Hallo,
    habe eine Frage und zwar ich habe auf meinen letzten Bescheid der im Dezember ausgestellt wurde Widerspruch eingelegt.Dieser Widerspruch wurde mir zwar eingangsmäßug bestätigt aber er ist noch nicht bearbeitet.Nun habe ich heute einen neuen Bescheid erhalten in dem noch etwas nachberechnet wurde weil ich die Unterlagen erst nachgereicht hatte.Nun steht in dem neuen Bescheid das damit der alte Bescheid aufgehoben wurde.Muß ich jetzt einen neuen Widerspruch schreiben weil die Unstimmigkeit auch in diesem Bescheid wieder vorhanden sind ?

    Wieso brauchst du eigentlich beim Kindergeldzuschlag den Ablehnungsbescheid von der ARGE?Kindergeldzuschlag bekommst du nur wenn du ein bestimmtes Einkommen hast ansonsten verweisen sie dich an die ARGE.Wenn du aber von da kein Geld erhälst weil zuviel an Einkommen da ist dann müßtest du eigentlich den Kindergeldzuschlag bekommen und Wohngeld auch.Also Anträge holen und ausfüllen.

    Wieso ist das eigentlich so unterschiedlich.Normalerweise sollte doch die Übernahmen von Kosten bei jeder ARGE gleich sein.Bei uns werden diese Abfallgebühren die wir an den Landkreis zahlen nicht übernommen.