Die Nachzahlung wird das Amt sicher übernehmen aber wenn sich deine monatliche Miete jetzt erhöht könnte es sein das du den Erhöhungsbetrag selbst bezahlen mußt.
Beiträge von Kitty121
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Ich habe jetzt gelesen das per Gesetz geprüft werden soll ob auch ALG2 Empfänger die Abwrackprämie nutzen können und zwar so das sie nicht auf die Leistungen angerechnet wird.
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Es gibt ja auch demnächst den Kinderbonus den kannst du dann gleich in Kleidung investieren
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Kleidung ist im regelsatz enthalten das heißt dafür gibt es nichts extra.
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Du müßtest einen Antrag auf ALG2 stellen und gleichzeitig Antrag auf eine Wohnung und Erstaustattung.Allerdings wirst du dich bemühen müssen eine Arbeit zu finden oder eine Ausbildungsstelle wenn du bis jetzt noch keinen erlernten Beruf hast.Dafür ist es ja nie zu spät.Sicher kannst du dich auch selbstständig machen dazu solltest du bei einem SB dich beraten lassen welche Hilfen du da in Anspruch nehmen kannst.
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Ich sehe das eigentlich auch so.Müßte er da der Erhöhung widersprechen?Wie macht er das am besten?
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Hallo alle miteinander
habe eine Frage weil ich mich hier überhaupt nicht auskenne vielleicht weiß jemand bescheid.Ein Bekannter von mir hat jetzt von seinem Vermieter eine Mieterhöhung zugeschickt bekommen in der es um folgendes geht.Es soll in dem Haus einiges gemacht werden und dafür soll ihm die Miete erhöht werden.
1. Erneuerung des Elektrohausanschlusses
2.Erneuerung der Zählerplätze im Keller
3.Umstellung von Wechsel auf Drehstromzähler
4.Erneuerung der Elektrosteigeleitungen und Wohnungszuleitungen bis zum Verteiler im Flur
5.Erneuerung der WechselsprechanlageFür mich ist das eigentlich keine Modernisierung sondern eher eine Instandsetzung.Weiß jemand ob man für diese Arbeiten die Miete erhöhen kann?
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Dafür müßte aber sicherlich schon ein Vermögen vorhanden sein oder ein entsprechend hohes Einkommen.Soweit ich aber weiß sind Kinder nicht unerhaltsverpflichtet wenn die Eltern ALG2 bekommen oder stimmt das nicht?
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Deine Mutter müßte sich auf alle Fälle eine kleinere Wohnung suchen wenn ihr das wollt auch mit deinem Bruder zusammen.Was angemessen ist müßt ihr bei der ARGE erfragen weil das überall etwas unterschiedlich gehandhabt wird.Du mußt für deine Mutter keinen Unterhalt zahlen auch nicht wenn du mit ihr gemeinsam in eine Wohnung ziehen solltest.
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Du kannst einen ALG2 Antrag stellen und dann bekommst du auch einen Zuschuß für die Wohnkosten.Versuche mal einen ALG2 Rechner da siehst du was du bekommen würdest.
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Du kannst doch eine Übergangsbeihilfe beantragen.Das Geld mußt du zwar zurückzahlen aber du hast erstmal etwas um dein Unkosten zu überbrücken.
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Du solltest zum Sozialamt gehen und dich dort erkundigen was dir zusteht.Erstaustattung für dein Kind kannst du bei Diakonie oder Caritas beantragen.
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Sie können dir nur das Berechnen was du schwarz auf weiß belegen kannst und nicht das was sie gerne hätten.
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Hol dir einen Beratungsschein und lege das ganze einem Anwalt vor die kennen sich damit aus.
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Soweit ich weiß können die Kinder erst ab 25 ausziehen ob nun Ausbildung oder nicht es sei denn man kann den Auszug ordentlich begründen.
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Er sollte zum Amt gehen und einen Antarg auf ALG2 stellen und in einem persönlichen Gespräch die Situation erklären und Antrag auf eigene Wohnung stellen.Da er ja schon Jahre nicht mehr zu Hause lebt und es wohl auch so ist das er da nicht mehr zurück kann sollte es eigentlich keine Probleme geben.
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Er sollte auf alle Fälle ALG2 beantragen und klare Verhältnisse schaffen im Bezug auf seine Noch Frau denn wenn sie gar nicht mehr zusammenleben sollte es doch kein Problem sein das sie sich ummeldet.
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Wenn du ALG2 bekommst dann kannst du ein Darlehen beantragen aber sie übernehmen dir nicht die Mietschulden sondern die müßtest du dann in Raten zurückzahlen.
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Daran hatte ich auch schon gedacht aber ich denke das für den Kinderzuschuß das einkommen zu gering sein dürfte.