Beiträge von Kitty121

    Natürlich könnt ihr euch eine gemeinsame Wohnung suchen.Ihr müßtet dann ausrechnen was ihr monatlich an Geld zur Verfügung habt.Wenn ihr eine gemeinsame Wohnung habt könnte es sein das du ein höheres Bafög beanspruchen kannst und dein Freund Berufsausbildungsbeihilfe beantragen könnte.Ihr könntet auch Wohngeld beantragen.Bekommt ihr noch Kindergeld?

    Da hat Salle Recht und die Jugendämter wollen da auch Gutachten sehen sonst zahlen sie da nichts.Du kannst aber vielleicht versuchen bei einem Lehrer der z.B. schon in Rente ist Nachhilfestunden zu nehmen die nicht soviel kosten wie ein Unterricht in diesen Instituten.

    Selbst kündigen würde ich nicht aber auch keine Überstunden machen die in keinster Weise vergütet werden.Berufe dich seitens deines Arbeitgebers einfach auf deine Stunden die du arbeiten mußt und mache keine Zugeständnisse mehr.Entweder wird sich dein Arbeitgeber darauf einstellen oder er wird dich entlassen.Viele Arbeitgeber setzen einfach vorraus das umsonst einige Stunden gearbeitet werden und sie wissen auch ganz genau das viele Arbeitnehmer sich das gefallen lassen einfach weil sie den Job brauchen.

    Warum sollen Männer eigentlich nicht auch zur Reinigung herangezogen werden dürfen?Die Frau die bisher die Reinigung der Toiletten durchgeführt hat kann ich durchaus verstehen wenn sie den sogenannten Dreck von anderen beseitigen soll und die Männer sich dort anscheinend benehmen wie die Schweine.Ich denke mal das jeder sich auch auf öffentlichen Toiletten so benehmen sollte wie zu Hause und dann würde sich diese Frage gar nicht stellen.

    Natürlich kann er einen Antrag auf ALG2 stellen aber da er ja noch unter 25 ist muß er dem Amt genau darlegen warum er zu Hause nicht mehr wohnen kann.Wenn er noch keine Ausbildung hat sind seine Eltern immer noch Unterhaltspflichtig auch dann wenn er nicht mehr zu Hause wohnt.

    Du wirst der ARGE alle UNterlagen offen legen müssen.Sicherlich kannst du auch bestimmte Angaben schwärzen aber das macht keinen guten Eindruck weil ein SB dann davon ausgehen könnte das ihr was zu verbergen habt.Also Augen zu und durch.

    Wenn deine Freundin nur ab und zu bei dir übernachtet brauchst du das dem Amt nicht zu sagen.Wenn sie aber jetzt bei dir richtig einziehen will dann müßtest du das angeben und kannst aber gleichzeitig sagen das ihr noch nicht füreinander einstehen werdet da ihr zunächst versuchen wollt ob es zusammen klappt.Die ARGE würde dann erst nach einem Jahr eine Berechnung als BG durchführen.

    Wenn du eine neue Stelle in Aussicht hast dann kannst du selbstverständlich deine jetzige Stelle kündigen.Wenn du allerdings selbst die Kündigung einreichst und dann auf staatliche Hilfe angewiesen wärst bekommst du erstmal eine Sperre.Solltest du die neue Stelle nach einiger Zeit verlieren dann würdest du normal ALG2 beantragen und beziehen können.

    Natürlich kann der Vater sich um seine Kinder kümmern.Wie oft er das macht bleibt euch überlassen denn ihr müßt euch da ja schon einig sein und bestimmte Regelungen treffen.Ich würde in einem persönlichen Gespräch deinem SB erklären wie die Situation ist.Solange dein Noch-Mann nicht bei dir übernachtet und seinen Lebensmittelpunkt nicht bei dir sondern bei seiner Mutter hat sehe ich nicht das Problem.

    Soweit ich weiß müssen Eltern nicht mehr aufkommen wenn eine abgeschlossenen Ausbildung besteht.Allerdings gibt es eben auch keine staatlichen Hilfen groß wenn man in einer zweiten Ausbildung steckt und von daher wäre es eben günstig wenn die Eltern soweit möglich eine Unterstützung anbieten könnten.

    Das geht solange gut wie das Amt bei dir vor der Türe steht oder du ganz liebe Nachbarn hast die solche Dinge dem Amt melden und dann zahlst du nicht nur kräftig zurück sondern hast dich auch noch strafbar gemacht.

    ALG2 bekommst du nicht da du durch deine Ausbildung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Du müßtest also Wohngeld beantragen und eventuell beim Sozialamt nachfragen ob du da vielleicht etwas beantragen kannst.Ansonsten bleiben nur deine Eltern im Bezug auf Unterstützung gerade für die Wohnungseinrichtung.