Du könntest Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und solltest ja dann auch noch dein KIndergeld bekommen und eventuell Wohngeld.
Beiträge von Kitty121
-
-
Ich glaube nicht das die ARGE da was dagegen hat zumal sie auch noch weniger bezahlen müßten.Allerdings hast du bedacht das das Einkommen deines Freundes dann mitgerechnet wird und du eventuell keinen Leistungsanspruch mehr hättest?
-
Probieren kann man alles.Mehr als ablehnen können sie die Anträge eh nicht.Leider gibt es wie bei so vielen keine einheitliche Regelung und jede ARGE entscheidet das anders.
-
Du kannst mit deiner Lebensgefährtin selbstverständlich in eine gemeinsame Wohnung ziehen.Dazu mußt du dich bei deiner derzeitigen ARGE abmelden und in Hannover neu anmelden.Den Umzug mußt du natürlich ordentlich begründen und ich denke mal das dir dieser auch genehmigt werden wird.In Hannover solltest du bei der ARGE die angemessenen Größe für den Wohnraum erfragen.Deine Lebensgefährtin verdient ja Geld so das du den ALG2 Antrag nur für dich zu stellen brauchst.Du solltest angeben das ihr zunächst noch nicht füreinander einsteht und das Zusammenleben erst probieren wollt.Damit werdet ihr nicht als BG geführt und deine Lebensgefährtin muß nicht mit ihrem Gehalt für dich einstehen.Dies wäre dann erst nach einem Jahr der Fall und bis dahin hast du ja vielleicht wieder eine Arbeit.Im Bezug auf deine Schulden empfehle ich dir eine Schuldnerberatung und ich denke bei dieser Höhe wäre eine Privatinsolvenz angebracht.
-
Wenn du in einem normalen Arbeitsverhältnis stehst bekommst du ja jeden Monat dein Gehalt womit du deinen Lebensunterhalt decken kannst.Im Bezug auf die Kaution kannst du nur versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
-
Mit diesem Wohnberechtigungsschein da kenne ich mich nicht so aus weil es so etwas hier wo ich wohne nicht gibt.Aber ihr könnt doch bei der Stelle wo ihr diesen beantragen müßtet einfach einmal nachfragen.
-
Wenn ihr mit der Genehmigung der ARGE umzieht dann werdet ihr die Umzugskosten und die Kaution bekommen und eventuell Renovierungskosten gelten machen können.Geld für neue Möbel gibt es höchstens auf Darlehensbasis da derartige Anschaffungen aus der Regelleistung zu bezahlen sind.
-
Die ARGE hat das schon richtig berechnet denn deine Freundin muß mit ihrem Einkommen für dich mit einstehen und Kindergeld ist Einkommen.
-
Sicher sind die Lehrgangsteilnehmer nicht verpflichtet die Toiletten zu reinigen aber mit ein bisschen Ordnungssinn würde sich diese Frage gar nicht stellen.
-
Da wirst du nichts bekommen.Fahrgelder sind in der Regelleistung enthalten.
-
Ich würde den Antrag sofort stellen denn wie wir ja wissen sind die in der ARGE nicht die schnellsten und ihr müßt ja auch noch Zeit haben die Sachen einzukaufen.
-
Es ist doch vollkommen korrekt das du deine Einnahmen angerechnet bekommst denn dieses Geld steht dir ja zur Verfügung und du wärst nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen.Ich verstehe nicht wie du darauf kommst das dir das Geld aus deinen Buchverkäufen nicht angerechnet werden sollte.
-
Ich denke mal das man oftmals die Berechnungen nicht so ganz nachvollziehen kann zumal dann wenn noch Leistungen gezahlt werden für Familienmitglieder und es auch noch Nebenjobs oder einen Teilzeitjob gibt.Ich habe jetzt auch innerhalb von drei Monaten vier verschiedene Bescheide bekommen und jedesmal eine andere Summe.Ich verlasse mich da auch drauf das die SB alles ordentlich berechnet hat.Normalerweise wenn man alle Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht hat dürfte es gar nicht passieren das es zu einer Überbezahlung kommt.Allerdings wirst du wohl das Geld zurückzahlen müssen.Mach es doch einfach in Raten.
-
Das wird darauf ankommen wann du die Nebenkostenabrechnung bekommen hast.Wenn du sie erst jetzt bekommen hast dann wirst du wohl die Kosten selbst tragen müssen da du ja keine Leistungen mehr beziehst.
-
Ich habe in deinen Betrieb keinen Einblick und weiß daher nicht wie bei euch Lohnerhöhungen gehandhabt werden.Sicher wirst du erst eine Zeit Betriebszugehörig sein müssen bevor du eine Erhöhung bekommen kannst.Meistens mindestens ein Jahr.Du wirst doch aber sicher einen Vorgesetzten haben bei dem du das Thema mal anschneiden kannst.
-
Da sie aber anscheinend vom Sozialamt Geld möchte für die Zeit wo sie eben krankgeschrieben war sollte es schon zum guten Ton gehören das man Bescheid sagt wenn man nicht arbeiten kann und krank ist.
-
Du brauchst um auszuziehen so blöde das auch klingt die Erlaubnis der ARGE denn bis 25 sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig.Also geh dorthin und lege deine Situation dar und stelle einen Antrag auf Wohnung und Erstaustattung und natürlich Leistungen.Notfalls kannst du ja deine Tante wenn du da sowieso zur Zeit untergekommen bist mitnehmen.Auf alle Fälle mußt du ganz klar erklären das du bei deinen Eltern nicht mehr wohnen kannst und auch nirgens anders unterkommst.
-
Nur zu auf deine Ausführungen warten hier alle.
-
Wieso rechnen sie das Taschengeld als Einkommen?Ich denke auch Kinder haben einen Freibetrag.Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
-
Wenn ich das richtig verstanden habe stehst du in einem normalen Arbeitsverhältnis und arbeitest nebenbei in einem Minijob bei dem du das Geld vom Sozialamt bekommst.Zunächst einmal mußt du schon dem Sozialamt mitteilen wenn du nicht arbeiten kannst und krank bist.Eine Kopie vom Krankenschein hätte da sicher gereicht.Wenn du da nach den Stunden bezahlt wirst die du in diesem Privathaushalt arbeitest wirst du auch nur die Stunden bezahlt bekommen die du tatsächlich gearbeitet hast.