Wenn ich das richtig gelesen habe dann weißt du ja wer dich angezeigt hat und wenn diese Anzeige völlig haltlos war und du dies auch nachweisen kannst dann würde ich bei der Polizei Anzeige erstatten.
Beiträge von Kitty121
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Du kannst mit deinen Eltern auch eine HG bilden wenn du unter 25 bist.Allerdings muß dein Einkommen über dem Regelsatz liegen und du mußt damit deine Kosten decken können.Von dem Geld mußt du auch einen Teil der Miete mit finanzieren.
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Es ist ein Unterschied ob du für deine berufliche Tätigkeit einen Führerschein benötigst oder diesen bereits hattest und auf Grund von falschen Verhalten verloren hast.Im ersten Fall wird sicher die ARGE helfen das du einen Führerschein bekommst aber im zweiten Fall ist die ARGE nicht verpflichtet dir einen neuen Führerschein zu finanzieren.Du kannst nur einen Antrag auf ein Darlehen stellen mit genauer Begründung und hoffen das sie dir den Antrag genehmigen.
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Wenn du bei deinem Bruder MIetfrei wohnen kannst dann kannst du das sicher machen.Das Ausbildungsgeld und das Kindergeld würdest du dann bekommen.Ob deine Mutter allerdings dann noch die volle Miete bekommt weiß ich nicht weil es sein kann das dann die Wohnung eventuell zu groß und zu teuer ist und deine mutter müßte sich was anderes suchen.Wenn deine Ausbildung abgeschlossen ist und du anschließend arbeitslos wärst dann könntest du ALG2 beantragen und bekommst die regelleistung aber keinen Wohnzuschuß da du ja bei deinem Bruder keine MIete zahlst.
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Ich denke das dein SB davon ausgeht das wenn jemand mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet dies dann eine Tätigkeit im Sozialversicherungspflichtigen Bereich ist.Trotzdem kannst du dich weiterhin Vermitteln lassen das hat nichts damit zu tun wieviele Stunden du in der Woche arbeitest.
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Du kannst nicht gezwungen werden dich für eine Stelle zu bewerben die du nicht machen möchtest.Wenn du nachweisen kannst das du dich regelmäßig bewirbst dürftest du da keine Probleme bekommen.
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Wenn du vor Bezug von ALG2 die Möglichkeit hast eine Weiterbildung zu machen dann mach das denn wenn du erst ALG2 bekommst ist es sehr schwierig auf diesem Gebiet etwas zu bekommen.
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Den Thread gibt es schon und es wurde dir da auch bereits geantwortet.
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Ich weiß ja nicht wie alt die Kinder sind aber bei der Höhe des Unterhaltes ist der Bedarf für die Kinder schon gedeckt und da das Kindergeld ja auch als Einkommen gewertet wird ist ganz sicher ein Überhang da.
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Hat sie denn die Kündigung selbst verschuldet?Wenn das nämlich nicht der Fall ist dann kann sie gegebenenfalls gegen die Sperre vorgehen.
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Ihr könnt sicherlich umziehen und da die Wohnung von den Kosten her sogar noch günstiger ist als eure derzeitige kann euch auch das Amt den Umzug nicht verbieten.Allerdings werden sie euch wohl nicht die Umzugskosten bezahlen deshalb sagen sie auch das ein Umzug nicht dringend notwendig ist.
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Wenn du eine eigene Wohnung hast dann kannst du sicher Wohngeld beantragen.Ansonsten bleibt dir nur zu sparen das geht heute vielen so.Du hast ja noch die Raten für einen Bankkredit vielleicht kannst du die ja etwas senken wenn die Bank mitspielt.Man muß sich genau überlegen ob man einen Kredit aufnimmt denn das Geld hat man dann zwar zur Verfügung aber die Raten zahlt man oft über Jahre zurück und das kann schwer sein.
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Ic h denke auch das er sich diesen Fußmarsch sparen kann.
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Da deine Mutter durch die Diabetis als chronisch krank gilt btaucht sie nicht soviel zuzuzahlen.
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Das kommt ganz darauf an ob das Ansch.... zu recht passiert ist oder dich jemand direkt verleumdet hat.Bei letzteren würde ich dagegen vorgehen.
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Was hat das Schließen der Firma deiner Mutter mit deiner Wohnsituation zu tun?Wohnst du in der Firma oder noch bei deiner Mutter?Du kannst dir sicher eine eigene Wohnung suchen die du aber selbst wirst finanzieren müssen.Wenn du arbeitslos wirst welche Leistungen kannst du dann beziehen?ALG1 oder ALG2?Da du unter 25 bist wird dir das Amt nicht einfach so eine eigene Wohnung finanzieren da deine Eltern noch für dich aufkommen müßten.Um ausziehen zu können mußt du einen ordentlichen Grund haben.Wenn du eine zweite Ausbildung machen willst dann bekommst du gar kein ALG2 weil du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und eine Umschulung bekommst du auch nicht gleich.
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Wenn du ins Ausland gehst fällst du aus der BG raus und deine MUtter müßte allein Leistungen beziehen.Alles was du verdienst gehört dir und hat mit deiner MUtter nichts zu tun.Ob sich für deine Mutter an der Wohnsituation etwas ändert kann ich so nicht sagen weil ich nicht weiß wie groß eure Wohnung ist und ob deine Mutter nach deinem Weggang dann in der Wohnung verbleiben könnte.
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Du kannst dir das selbst ausrechnen mit einem ALG2 Rechner.Kindergeld zählt als Einkommen.Dir müßte zumindestens von deiner Berufsausbildungsbeihilfe der Freibetrag bleiben.
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Es kann sein das du keinen ALG2 Anspruch hast da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst wenn du krank geschrieben bist und das auch weiterhin sein solltest.Du müßtest dich ans Sozialamt wenden.
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Ich würde das Jahr erstmal abwarten und dann weitersehen.Sei froh das du die Arbeit überhaupt hast.Manchmal überschätzt man auch schnell die eigene Arbeitsleistung.