Beiträge von Kitty121

    Wenn ich das richtig gelesen habe dann weißt du ja wer dich angezeigt hat und wenn diese Anzeige völlig haltlos war und du dies auch nachweisen kannst dann würde ich bei der Polizei Anzeige erstatten.

    Du kannst mit deinen Eltern auch eine HG bilden wenn du unter 25 bist.Allerdings muß dein Einkommen über dem Regelsatz liegen und du mußt damit deine Kosten decken können.Von dem Geld mußt du auch einen Teil der Miete mit finanzieren.

    Es ist ein Unterschied ob du für deine berufliche Tätigkeit einen Führerschein benötigst oder diesen bereits hattest und auf Grund von falschen Verhalten verloren hast.Im ersten Fall wird sicher die ARGE helfen das du einen Führerschein bekommst aber im zweiten Fall ist die ARGE nicht verpflichtet dir einen neuen Führerschein zu finanzieren.Du kannst nur einen Antrag auf ein Darlehen stellen mit genauer Begründung und hoffen das sie dir den Antrag genehmigen.

    Wenn du bei deinem Bruder MIetfrei wohnen kannst dann kannst du das sicher machen.Das Ausbildungsgeld und das Kindergeld würdest du dann bekommen.Ob deine Mutter allerdings dann noch die volle Miete bekommt weiß ich nicht weil es sein kann das dann die Wohnung eventuell zu groß und zu teuer ist und deine mutter müßte sich was anderes suchen.Wenn deine Ausbildung abgeschlossen ist und du anschließend arbeitslos wärst dann könntest du ALG2 beantragen und bekommst die regelleistung aber keinen Wohnzuschuß da du ja bei deinem Bruder keine MIete zahlst.

    Ich denke das dein SB davon ausgeht das wenn jemand mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet dies dann eine Tätigkeit im Sozialversicherungspflichtigen Bereich ist.Trotzdem kannst du dich weiterhin Vermitteln lassen das hat nichts damit zu tun wieviele Stunden du in der Woche arbeitest.

    Du kannst nicht gezwungen werden dich für eine Stelle zu bewerben die du nicht machen möchtest.Wenn du nachweisen kannst das du dich regelmäßig bewirbst dürftest du da keine Probleme bekommen.

    Ich weiß ja nicht wie alt die Kinder sind aber bei der Höhe des Unterhaltes ist der Bedarf für die Kinder schon gedeckt und da das Kindergeld ja auch als Einkommen gewertet wird ist ganz sicher ein Überhang da.

    Ihr könnt sicherlich umziehen und da die Wohnung von den Kosten her sogar noch günstiger ist als eure derzeitige kann euch auch das Amt den Umzug nicht verbieten.Allerdings werden sie euch wohl nicht die Umzugskosten bezahlen deshalb sagen sie auch das ein Umzug nicht dringend notwendig ist.

    Wenn du eine eigene Wohnung hast dann kannst du sicher Wohngeld beantragen.Ansonsten bleibt dir nur zu sparen das geht heute vielen so.Du hast ja noch die Raten für einen Bankkredit vielleicht kannst du die ja etwas senken wenn die Bank mitspielt.Man muß sich genau überlegen ob man einen Kredit aufnimmt denn das Geld hat man dann zwar zur Verfügung aber die Raten zahlt man oft über Jahre zurück und das kann schwer sein.

    Was hat das Schließen der Firma deiner Mutter mit deiner Wohnsituation zu tun?Wohnst du in der Firma oder noch bei deiner Mutter?Du kannst dir sicher eine eigene Wohnung suchen die du aber selbst wirst finanzieren müssen.Wenn du arbeitslos wirst welche Leistungen kannst du dann beziehen?ALG1 oder ALG2?Da du unter 25 bist wird dir das Amt nicht einfach so eine eigene Wohnung finanzieren da deine Eltern noch für dich aufkommen müßten.Um ausziehen zu können mußt du einen ordentlichen Grund haben.Wenn du eine zweite Ausbildung machen willst dann bekommst du gar kein ALG2 weil du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und eine Umschulung bekommst du auch nicht gleich.

    Wenn du ins Ausland gehst fällst du aus der BG raus und deine MUtter müßte allein Leistungen beziehen.Alles was du verdienst gehört dir und hat mit deiner MUtter nichts zu tun.Ob sich für deine Mutter an der Wohnsituation etwas ändert kann ich so nicht sagen weil ich nicht weiß wie groß eure Wohnung ist und ob deine Mutter nach deinem Weggang dann in der Wohnung verbleiben könnte.