Das werdet ihr wohl bezahlen müssen.Eventuell könntet ihr ein Darlehen erhalten vom JC. Ansonsten müßtet ihr einen Anwalt bemühen um die Kosten vom Vermieter wiederzubekommen.
Beiträge von Kitty121
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Was soll das Amt jetzt übernehmen? Die Entsorgungskosten? Nur weil in der Wohnung die Heizung nicht in Ordnung ist sind ja die Möbel nicht gleich unbrauchbar. Dazu müßte ja ein Wasserschaden oder ähnliches vorliegen. Wenn deine Tochter nicht mehr in der Wohnung wohnt müßtet ihr diese kündigen und beräumen. In einigen Gemeinden Sachsen gibt es dafür direkt kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten über die für den Abfall zuständigen Behörden.
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Sicher könnt ihr eine WG gründen. Ihr müßt halt schauen das die Wohnung angemessen wäre und groß genug damit ihr jeder ein eigenes Zimmer habt.
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Da ihr verheiratet seid wirtschaftet ihr ja gemeinsam und somit kann der Gerichtsvollzieher alles pfänden was er in der Wohnung für wertvoll hält.
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Ganz so einfach ist das alles nicht. Natürlich könnte er umziehen aber Anspruch auf Sozialleistungen hätte er da er noch keine 25 ist nicht. Man müßte auch schauen ob die Firma ihn nach der Ausbildung nicht doch weiter beschäftigen würde und er dann durch den Umzug seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen würde.
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Da du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast und in diesem Beruf ja arbeitest wäre eine erneute Schule oder Ausbildung sozusagen ein persönlicher Luxus den du auch selbst finanzieren mußt. Eine Möglichkeit wäre jetzt Bafög. Ob du dieses bekommen würdest müßtest du zum einen in der Schule erfragen bzw. beim Bafögamt. Meist ist es so das du alleine vom Bafög nicht leben kannst. Also müßtest du schauen ob dich einerseits deine Eltern unterstützen könnten und wollten oder du müßtest nebenher noch arbeiten. Eine andere Möglichkeit wäre noch das du versuchst eine Förderung über das Arbeitsamt zu bekommen denn dorthin mußt du ja sowieso wenn du dann gekündigt wärst bzw. dein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.
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Mit 25 bildest du deine eigene BG auch wenn du noch bei deinen Eltern wohnst.Du hast also Anspruch auf Leistungen und deine Eltern müssen nicht mehr für dich aufkommen.
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Natürlich hättest du bei der Beantragung diesen Sparbrief angeben müssen. Wenn er innerhalb des Vermögensfreibetrages liegt dann wäre er ja eh nicht bei der Berechnung ins Gewicht gefallen. Jetzt kannst du nur dem JC mitteilen das du diesen Sparbrief nicht angegeben hast weil er nicht in deinem Besitz ist und du es eben vergessen hast. Ansonsten wende dich an die Bank um die Auskünfte zu bekommen die du brauchst.
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Ein Brief wird von der Post nur dann in den Briefkasten eingeworfen wenn da ein Name steht. Wenn du jetzt einen ganz anderen Nachnamen wie deine Tante hast wird die Post den Brief wieder an den Absender zurückgesandt haben.
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Hast du denn eine Ahnung warum die Zahlung nicht kam?
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Im Grunde ist es doch so das ihr ohne die jeweilige Rente Sozialleistungen beantragen müßtet. Egal wieviel sie euch jetzt auszahlen würde ich mal meinen das ihr momentan mehr habt. Du kannst dir ja selbst ausrechnen was es an Leistungen gibt und was ihr derzeit monatlich bekommt.
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Die Miete wird ja für jede Person gerechnet. Wenn ihr nun fünf Personen seid und der Sohn genug Einkommen hat bekommt ihr vier Teile vom JC gezahlt und den fünften Teil zahlt dein Sohn. Eventuell müßte dein Sohn Wohngeld beantragen.
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Normalerweise ist es so das man fehlende Unterlagen auch nachreichen kann. Maßgeblich ist wann sie den Antrag gestellt hat. Es könnte höchstens sein das sich die Berechnung etwas verzögert.
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Bei drei Personen dürfte er auch unter 3000 Euro pro Monat verdienen ohne das die ARGE zahlt.
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Wenn man hier Beiträge einstellt dann legt diese jeder anders aus. Es ist immer von Vorteil etwas durchzulesen bevor man es dann tatsächlich veröffentlicht. Das erspart Missverständnisse.
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Man muß ja auch überlegen das eindeutig mehr dabei rauskommt wenn man die Zahlungen monatlich bekommt und länger als zwei Jahre.
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Das käme auf euer Einkommen an. Allerdings würde ich mir eine Heirat genau überlegen. Man braucht kein Papier um glücklich zu sein.
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Sicher kannst du dich trennen und ob du Leistungen bekommen könntest würde sich daran orientieren welches Einkommen dein Mann hat. Allerdings müßtest du schon genau die Trennungsgründe darlegen vor allem wenn du dich nicht scheiden lassen willst. Da ihr verheiratet seid werdet ihr als BG gerechnet ob ihr nun zusammen wohnt oder nicht.
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Was regst du dich so auf. Bei deiner Ausdrucksweise brauchst du dich nicht wundern wenn es eventuell falsch verstanden wird. Wo ist dein Problem schlicht und einfach wie gefordert die Anfangsseite deines Mutterpaßes zu kopieren und abzugeben.
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Da du zur BG deiner Mutter zählst hat es schon einen Bescheid gegeben. Du hast ihn nur nicht gelesen.