Beiträge von Kitty121

    Vom Sozialamt bekommst du nur dann Leistungen wenn du zu 100% Erwerbsunfähig bist.Da die Beantragung deiner Rente abgelehnt wurde gehe ich mal davon aus das du wohl schon noch zumindestens einige Stunden arbeiten kannst.Da wirst du die Klage abwarten müssen.wenn dort zu deinen Gunsten entschieden wird wird sich sicherlich auch klären lassen woher du in Zukunft Leistungen bekommen wirst.Unter Umständen würdest du ja dann eine Rente beziehen und wärest auf Sozialleistungen gar nicht mehr angewiesen.Was deine Wohnsituation betrifft kannst du dir sicher eine andere angemessene Wohnung suchen allerdings wird das Amt dir die KOsten für den Umzug nicht übernehmen da du ja eine Wohnung hast und um den Umzug bezahlt zu bekommen müßtest du die genaue Unzumutbarkeit deiner derzeitigen Wohnung nachweisen.Geld für Möbel wirst du leider nicht bekommen oder höchstens als Darlehen da du bereits eine Einrichtung hattest und diese verschenkt hast.

    Ich weiß ja nicht ob das überall anders gehandhabt wird aber meine Tochter wohnt mit ihrem Freund schon einige Zeit zusammen und die beiden haben ein Einkommen von 760 Euro im Monat und bezahlen 350 Euro Miete und die bekommen Wohngeld.

    Sie hatte ja geschrieben das sie bereits gefragt hat und die Zahlungsübernahme abgelehnt worden ist.Finde ich auch normal weil die Tochter die Ausbildung abgebrochen hat und nun aber noch aus ihrem Mietvertragsverhältnis Zahlungen an den Vermieter leisten muß.Aus welchen Gründen sollte da die ARGE die Kosten übernehmen.

    Da brauchst du keine Angst zu haben.Die Schreiben die man da von der ARGE manchmal erhält sind ja alles Vordrucke und werden an jeden geschickt egal welche Sache er sich vorwerfen lassen muß.Es ist gerade in der ARGE schon normal das immer wieder Unterlagen verschwinden obwohl man sie abgegeben hat.Ist bei mir auch schon vorgekommen.Ich weiß nicht wie du es machen willst entweder schriftlich oder du gehst mit deinen Kontoauszügen persönlich dort vorbei und reichst die ein.Es könnte unter Umständen sein das sie noch eine Bestätigung von deinem Freund haben wollen im Bezug auf die Summe die du da erhalten hast aber eigentlich sollten schon die Kontoauszüge reichen.Ist ja auch schon etwas seltsam das sie das in der ARGE erst jetzt merken und davon mal ganz abgesehen liegt der Verdienst von dir ja noch in dem Bereich den du sowieso dazuverdienen kannst.

    Ich denke mal das ihr weiterhin den Unterhalt zahlen müßt bis die Tochter eben mit einer Ausbildung fertig ist.In keinster Weise könnt ihr dazu verpflichtet werden für ihre gesamten Kosten aufzukommen da sie ja noch nicht mal volljährig ist.Ich würde vielleicht einen Anwalt zu Rate ziehen.Was sich mir als Frage stellt wieso habt ihr zu dem Kind keinerlei Kontakt und wie kann das sein das die Tochter mit 16 Jahren in eine eigene Wohnung zieht.Anscheinend lief es wohl auch in der Pflegefamilie nicht so gut.Wovon lebt das Mädchen eigentlich denn nur von Kindergeld und dem Unterhalt kann sie ja wohl kaum existieren.

    Wenn dir das in der ARGE so gesagt wurde dann würde ich mir das schriftlich geben lassen.Normalerweise bist du noch unter 25 und darfst also noch nicht in eine eigene Wohnung ziehen wenn du gleichzeitig ALG2 Leistungen beziehen willst oder mußt.Eigentlich muß die ARGE dir den Auszug genehmigen denn wenn du dir jetzt eine Wohnung nimmst und dann erst den Antrag stellst kann es sein das sie dir die Wohnkosten verweigern.Ich denke mal du müßtest ja vielleicht auch eine Erstaustattung beantragen.

    Du solltest erst mal einen Arbeitsvertrag vorweisen können und dann deinen Antrag stellen mit dem Hinweis das du mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Arbeitsstelle nicht erreichen kannst.Das mußt du aber auch nachweisen können.Dann sollte eigentlich ein Darlehen bewilligt werden.Was ich nicht ganz verstehe ist wieso sollen sie dir dann das Geld für das Darlehen vom ALG2 abziehen.Normalerweise würdest du doch dann Arbeitslohn erhalten und müßtest das Darlehen daraus zurückzahlen.

    Die Aussage von Diablo ist doch wiedermal typisch ARGE.Die ARGE hat den Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten und kann sich nicht ewig Zeit lassen weil die Antragsteller schließlich auf ihre Leistungen angewiesen sind.Ich denke auch das vier Wochen Wartezeit durchaus angemessen sind. Ich habe meist so zwei bis drei Wochen gewartet was eigentlich normal ist.Am besten ist es du frägst öfters mal nach dann geht es meistens etwas schneller oder gehst gleich persönlich vorbei damit habe ich die besten Erfahrungen gemacht denn da müssen sie sich mit dir auseinandersetzen und können dich nicht so schnell abwimmeln.

    Das das Jobcenter gerne möchte das du 15-30 Stunden arbeitest kann ich nachvollziehen aber es stellt sich die Frage ob du auch eine Stelle bekommen würdest.Ansonsten warst du doch in ärztlicher Behandlung und da müßte es doch möglich sein das du dieses Attest bekommst.

    Wenn du einen Minijob hast und dazu das Ausbildungsgeld deines Freundes kannst du natürlich Wohngeld beantragen und du könntest dieses Wohngeld auch beantragen wenn du keinen Job hättest denn dein Freund hat ja ein Einkommen.Es frägt sich nur ob ihr mit dem Geld dann auskommen würdet.Bekommt dein Freund noch Kindergeld?Ich denke das du besser dran bist wenn du ALG2 beantragst denn dann hast du einerseits einen Wohnzuschuß und andererseits Geld zum Leben.Es ist ja nicht gesagt das du dauerhaft auf dieses Geld angewiesen bist aber bis ihr beide einen festen Job habt ist es sicher eine Alternative.

    Kann ich nicht ganz nachvollziehen.Wovon habt ihr denn gelebt?Deiner Mutter müßten doch zumindestens ALG2 Leistungen zustehen und dementsprechend auch die Wohnkosten.

    Ihr solltet der Arge die Rückzahlung sofort mitteilen aber wie schon gesagt wurde darf das nicht als Einkommen gerechnet werden da ihr eigentlich die Zuzahlungen gar nicht hättet leisten müssen.

    Wenn du beim Jobcenter keine Formulare bekommst kannst du dich direkt an die GEZ wenden die schicken sowas zu oder du fragst einfach mal in der Stadt oder Gemeindeverwaltung dort bekommst du auch welche.

    Diablo


    Ich würde dir empfehlen richtig zu lesen und nicht sinnlose Kommentare abzugeben.Sie hat von ihrem Sachbearbeiter abgekürzt auch SB gesprochen und auch wenn du 15 Stunden die Woche arbeiten gehst heißt das noch lange nicht das du dann versichert bist das kommt immer auf den Stundenlohn an.Eine Vermittlung kann man immer in Anspruch nehmen egal wieviele Stunden gearbeitet wird.

    Ich verstehe das Problem nicht denn wenn ihr beiden Versicherungen eine Einzugsermächtigung erteilt habt dann hättet ihr doch nur der einen Abbuchung widersprechen müssen.Es hätte doch gar nicht erst zu einer doppelten Bezahlung kommen müssen.Wenn ihr nun die Summe zurückbekommt müßt ihr das bei euren SB erklären und fertig.

    Dann ist die Sperre gerechtfertigt und sie wird auch kein ALG2 bekommen.Kann sie nur zum Sozialamt gehen und dort vorsprechen.Meistens gibt es dann dort Geld auf Darlehnsbasis.