Als BG werdet ihr gerechnet wenn ihr zusammenlebt und füreinander einsteht also alle Dinge gemeinsam kauft und macht.Ihr könnt in der ARGE angeben das ihr zwar zusammenlebt aber noch nicht gemeinsam wirtschaftet sondern jeder für sich.Also das Zusammenleben zunächst erstmal probieren wollt.Nach einem Jahr werdet ihr automatisch als BG gerechnet.Für dein Einkommen hast du eine Freigrenze von 100 Euro und dann 20% auf den Rest alles andere wird auf das ALG2 deines Freundes angerechnet.
Beiträge von Kitty121
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Diablo
Es ging ja auch um die allgemeine Wartezeit.Natürlich kann eine Antrag erst dann bearbeitet werden wenn alle Unterlagen vorliegen und es liegt an jedem selbst wie schnell er diese beibringt. -
Zunächst mal frage ich mich wieso du jetzt an einer privaten Fachschule deinen Realschulabschluß machst.Normalerweise erwirbt man diesen im Rahmen der Schulausbildung an einer normalen Regelschule.Ob du an der anderen Schule Bafög bekommen wirst mußt du beim Bafög Amt erfragen denn nicht alle Schulen sind Bafög berechtigt.Selbst wenn du Bafög bekommen würdest bleibst du in der BG es sei denn du bekommst soviel Bafög das du mit deiner Mutter eine HG bilden kannst und dann müßtest du dich aber auch an der Miete beteiligen.Um finanziell besser dazustehen könntest du doch einen Nebenjob ausüben.
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Ich weiß nicht ob er sich mit seinem Diktiergerät strafbar macht aber es hat ihn schon mal etwas genützt.Das ist schon einige Monate her da hatte er eine Meinungsverschiedenheit mit seiner SB in der sie behauptet hat das sie ihn auf eine ihm zustehende Leistung hingewiesen hätte obwohl dies eben nicht der Fall war und er hat ihr das gespräch des betreffenden Tages exakt vorgespielt und daraufhin hat er seine Leistung rückwirkend bekommen.Es gab auch keine Anzeige oder ähnliches.Warum auch immer aber ich denke mal das der Sb die ganze Sache mehr als peinlich war.
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Das weiß ich doch aber sie schreibt ja das sie heiraten wollen.
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Du kannst ja dann mal Bericht erstatten ob alles geklappt hat.
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Du müßtest dich hier bei der ARGE melden und einen Antrag stellen sowie die Wohngröße und Kosten erfragen.Dann suchst du eine Wohnung läßt dir alles genehmigen und mußt einen Antrag auf Erstaustattung stellen sofern du keine Möbel hast die du mitbringen kannst.
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Wenn sie heiratet bildet sie auch schon eine BG mit ihrem Mann.
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Sie versuchen immer wieder mit irgendwelchen Paragraphen zu kommen die die meisten überhaupt nicht kennen und sich dann mit den Aussagen der Sb zufrieden geben und dabei auf Geld verzichten was ihnen eigentlich zusteht.Lass dich da nicht abspeisen.Deine Eltern müssen nicht mehr für dich aufkommen und du hättest auch ein Anrecht auf eine eigene Wohnung und könntest sogar die Erstaustattung geltend machen.Am besten machst du es wie hier schon gesagt schriftlich.Sollte es abgelehnt werden was ich nicht glaube dann Widerspruch und wenn gar nichts hilft dann ab zum Gericht.Du hast auf alle Fälle einen Anspruch.
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Ihr könnt zwar zusammen in eine Wohnung ziehen aber dazu solltet ihr schon bei der ARGE erfragen wie groß und teuer die Wohnung sein darf.Außerdem ist es wichtig zu wissen wie alt dein Freund ist und ob er überhaupt Leistungen beziehen kann.Wenn er noch unter 25 ist und Zuhause wohnt wären seine Eltern noch unterhaltspflichtig und er kann nicht einfach so ausziehen und Leistungen beantragen.Dann müßtest du aus deinem Bafög alle Kosten bestreiten.Wenn er nun ausziehen kann und auch Leistungen bekommen würde so wäre zu überlegen ob ihr zunächst zusammenzieht aber noch nicht füreinander einsteht so das ihr euch die Miete teilt.Ansonsten werdet ihr als BG gerechnet und dein Bafög würde als Einkommen angerechnet werden.
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Bei uns stand in der Zeitung das dieses Geld mit dem Augustanspruch automatisch überwiesen wird aber für Kinder über 15 Jahren eine Schulbescheinigung abgegeben werden muß.Ich werde da nochmal vor Ferienbeginn in der ARGE anrufen und genau nachfragen denn ich denke mal das wird wieder so sein das da jede ARGE ihr eigenes Süppchen kocht und in den Ferein ist ja in den Schulen keiner zu erreichen.
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@ Horst Grunert
Ordnung muß sein.Das sollte man in den ARGEn jedem SB auf die Stirn tätowieren dann würden nicht so viele Unterlagen abhanden kommen obwohl sie dann nichts mehr hätten womit sie den ALG2 Empfänger beschäftigen können.
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Es ist sicher nicht einfach mit weniger Geld auszukommen wenn man eh schon kaum etwas hat aber in diesem Fall ist der Mann auch selbst schuld.Sie hat ja geschrieben das er die Kündigung selbst verschuldet hat insofern ist die Sperre gerechtfertigt.Man sollte sich schon überlegen wenn man Frau und Kinder hat ob man dann seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt.
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Es ist schon ein Armutszeugnis was sich die ARGEn da ausstellen wenn man alles schriftlich braucht nur weil die SB nach Lust und Laune entscheiden.Ich habe kürzlich über meinen Nachbarn gelacht als der mir sagte das er ohne sein Diktiergerät keine ARGE mehr betritt und jedes Gespräch aufnimmt aber verstehen kann ich ihn schon.
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Natürlich gibt es kleine und große Städte und dementsprechend sind auch die Antragstellungen.Allerdings gibt es in größeren ARGEn auch mehr Personal und die SB rechnen die Leistungen ja nicht im Kopf aus dazu wären viele gar nicht in der Lage die können einen ja noch nicht mal das was sie da errechnet haben ordentlich erklären sondern das macht alles der Computer.Insofern sind vier Wochen Bearbeitungszeit mehr als genug und wenn ich mal in der ARGE bin und dann sehe wieviele von den Mitarbeitern da im Gang stehen und sich die Erlebnisse des letzten Tages erzählen dann haben die noch genug Zeit die sie ganz einfach mal dafür verwenden sollten für was sie vom Staat bezahlt werden.
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Ihr habt eine vier Zimmer Wohnung also zwei Kinderzimmer und vier Kinder die bei euch wohnen.Warum nutzt ihr dann das Wohnzimmer auch als Schlafzimmer.Die Kinder könnten sich doch jeweils ein Zimmer teilen.Zugegeben es ist etwas schwierig Mädchen und Junge in einem Zimmer unterzubringen aber nicht unmöglich.So hättet ihr auch wieder ein Schlafzimmer für euch.Auf Grund der Personenzahl steht euch auch eine größere Wohnung zu aber ich weiß nicht ob auf der einen Seite das Amt da mitmacht und auf der anderen ob es sich für euch wirklich lohnt nochmal umzuziehen denn euer Sohn wird ja sicher über kurz oder lang ausziehen und dann stände wieder ein Umzug an.Vielleicht sollte dein Sohn wenn er in eine WG ziehen will sich schnellstens einen Ausbildungsplatz suchen dann hätte er auch die finanziellen Mittel.Ist doch ein guter Ansporn für ihn.
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Da du über 25 bist bildest du eine eigene BG.Du mußt also einen Antrag auf ALG2 stellen.Da du noch keine eigene Wohnung hast müssen deine Eltern nur dem Amt mitteilen wie hoch die Mietzahlung ist weil du für die Wohnkosten nur deinen Anteil bekommst.Alles andere geht das Amt nichts an da deine Eltern für dich nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
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Da beide noch unter 25 sind sind die Eltern zwar zunächst unterhaltspflichtig allerdings wenn sie heiraten und zudem ein Kind unterwegs ist kann ihnen nicht zugemutet werden weiterhin bei einem der Eltern zu wohnen.Sie können also durchaus eine eigene Wohnung beziehen.Sie müßten sich mal bei der ARGE beraten lassen im Bezug auf angemessene Wohnung und ob ein Anspruch bestehen würde auf Erstaustattung der Wohnung.Bei der Caritas oder Diakonie können sie einen Antrag stellen auf Erstaustattung für das Kind.Im Bezug auf das Bafög da gibt es hier Rechner die du benutzen kannst um den Bafög Anspruch auszurechnen.ALG2 würde der Neffe nicht bekommen wenn er Bafög bekommt und studiert weil er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.Die Frau bekäme ja das Elterngeld und Kindergeld.Das Elterngeld wird bis zu einem Betrag von 300 Euro nicht als Einkommen gezählt aber alles andere so das sie dann sehen muß ob noch ein Anspruch auf Sozialleistungen gegeben wäre wenn feststeht wie hoch das Bafög sein wird.
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Hallöchen
Ich habe jetzt schon mal ein bisschen rumgesucht aber nichts richtiges gefunden.Ich werde demnächst mit meinen Kinder zu einer Mutter Kind Kur fahren die vier Wochen umfassen wird.Kann mir jemand sagen ob mir für diese Zeit die ALG2 Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden?