Beiträge von Kitty121

    Er hat doch gewußt das sein Antrag abläuft und hätte rechtzeitig einen neuen stellen müssen dann wäre er jetzt gar nicht in so einer Situation.Manchmal sollte man schon das Kindergartenalter hinter sich lassen und etwas Verantwortung für sich selbst übernehmen.

    Du kannst nur einen Antrag auf ein Darlehen stellen.Die ARGE kann dir das genehmigen muß es aber nicht.Ich denke da du ja bereits Möbel hattest die du weggegeben hast kannst du von Glück sagen wenn du überhaupt Geld bekommst was du nicht zurückzahlen mußt normalerweise ist das aus der Regelleistung zu bezahlen.

    Das Arbeitsamt kann beim Finanzamt Einblick nehmen.Du hast zwei Möglichkeiten.Entweder meldest du dem Arbeitsamt das du in den beiden Monaten zu Unrecht Geld bezogen hast.Da du es ja selbst bemerkt hast bist du eigentlich dazu verpflichtet oder du wartest ab ob und wann vom Arbeitsamt eine Rückforderung kommt.Das kann manchmal Jahre dauern bis die merken das du zuviel bezogen hast.Den Monat Januar mußt du auch zurückzahlen wenn du in diesem Monat dein Geld vom Arbeitgeber bekommen hast.Ist das Januargehalt erst Anfang Februar bei dir eingegangen dann mußt du es nicht zurückzahlen.Im übrigen muß es nicht das Finanzamt sein welches bemerkt das du zweimal Geld bekommen hast in diesen Monaten.Die Rentenversicherung meldet so etwas auch an das Arbeitsamt wenn für die MOnate zweimal Beiträge gezahlt worden sind.

    Erstens dürfen Ärzte keine Auskunft an fremde Personen erteilen und zweitens hast du doch einen Termin vereinbart und du hast schließlich keinen Einfluß darauf wann du diesen bekommst.Es gibt nun mal ein verschiedenen Praxen lange Wartezeiten.

    Entschuldige bitte aber irgendwie hast du das Prinzip mit dem Kindergeld nicht verstanden.Das Kindergeld wird wie der Name schon sagt für das Kind gezahlt und nicht um deinen Lebensunterhalt aufzubessern.Also da deine Tochter volljährig ist und ausziehen will steht ihr das Kindergeld zu denn sie wird ja auch dieses Geld brauchen um ihren Lebensunterhalt zu sichern und dafür ist es ja auch gedacht.Wenn also deine Tochter das Geld nicht auf ihr eigenes Konto erhält und es diese Vorgabe bei der Familienkasse gibt wirst du nichts dagegen machen können und das Kindergeld geht an den Vater.Wenn deine Tochter dir das Kindergeld überläßt damit du monatlich über die Runden kommst dann kannst du es nur so machen das deine Tochter sich das Kindergeld überweisen läßt und es dir anschließend gibt.Ich muß aber mal ganz ehrlich sagen da käme ich mir als Mutter etwas komisch vor wenn ich das Kindergeld meines Kindes nehmen müßte um existieren zu können.

    Ich weiß nicht an welchen SB du da geraten bist aber anscheinend wieder an einen der keine Ahnung hat.Zunächst einmal bist du unter 25 und kannst zwar zu Hause ausziehen aber nicht gleichzeitig ALG2 Leistungen beziehen.Da du außerdem noch zur Schule gehst könntest du zwar Bafög beantragen wirst aber kaum etwas bekommen und auf Sozialleistungen hast du kein Anrecht.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen der sich im Bafög Bereich gut auskennt.
    Meine Tochter macht eine schulische Ausbildung und bekommt das Schülerbafög in Höhe von 212 Euro.Nun möchte sie mit ihrem Freund zusammenziehen und müßte sich da aber geringfügig an der Miete beteiligen.Meine Frage wäre ob sie ein höheres Bafög beantragen könnte und wie das dann allgemein mit der Berechnung aussieht.Bis jetzt war ja unser Einkommen maßgeblich wird dann auch das Einkommen des Freundes angerechnet?

    Ich habe das jetzt schon mehrmals gelesen das du bei Bafög keinen ALG2 Anspruch hast.Meine Tochter bekommt auch Bafög und ist aber trotzdem noch in der BG mit drin und erhält auch Leistungen bzw. wird das Bafög als Einkommen bei ihrem Leistungsanspruch gerechnet.Müßte sie da nicht komplett rausfallen aus der BG und als HG zählen?

    Die Leistungen werden nicht immer für 6 Monate bewilligt sondern das gibt es auch bei manchen für nur 3 Monate.In deinem Falle Malvin ist sicher der Antrag noch nicht bearbeitet und du hast nur einen Teil bekommen.Solltest du nachfragen und um Vorschuß bitten.Ansonsten mußt du dich um den Folgeantrag kümmern und zwar rechtzeitig denn du mußt immer auch die Bearbeitungszeit mitrechnen und solltest dich nie darauf verlassen das dir ein Folgeantrag zugesandt wird.

    Es ist bei der Anrechnung von ALG1 genauso wie beim Kindergeld.Es wird voll angerechnet und gibt keinen Freibetrag.Ich mußte mich auch diesbezüglich belehren lassen da ich auch der Ansicht war mir stünde beim ALG1 dieser Freibetrag zu.In dem hier geschilderten Fall stimmt die Berechnung ganz sicher nicht.Wäre mir zu wenig denn von dem genannten Betrag kannst du nicht leben und auch noch Miete zahlen.

    Wenn du Leistungen beziehst denke ich mal wirst du sowieso von der ARGE dazu aufgefordert werden dir etwas kleineres zu suchen wenn ihr weniger Personen seid.Ansonsten frag einfach nach wenn die ARGE sparen können bekommst du eventuell den Umzug bezahlt.

    Ich würde auch mit diesem Schreiben zum Vorgesetzten gehen und ein Erklärung verlangen.Das sie die Kontoauszüge einsehen wollen ist ja noch in Ordnung aber diese Dame gehen deine täglichen Einkäufe überhaupt nichts an.Ich verstehe auch nicht wie die überhaupt dazu kommt dir vorrechnen zu wollen wieviel Geld du im Monat auszugeben hast.Es kann ja z.B. auch sein das du bei den Eltern oder Freunden ab und zu essen kannst was die Haushaltskasse auch entlastet.Lass dir das nicht gefallen und verlange wenn es gar nicht anders geht einen anderen SB das ist dein gutes Recht.

    Ich weiß ja nicht wieviel Blut du spenden willst um das als Einkommen anzugeben aber so weit ich weiß gibt es da an Geldzuwendung nicht gerade viel und du kannst auch nicht täglich Blut spenden gehen das ist begrenzt.

    Warum soll die Frau den Unterhalt für deine Kinder erwirtschaften dafür ist dein Mann und Vater der Kinder zuständig.Ich würde an deiner Stelle alle Wege gehen um an das Geld für meine Kinder zu kommen.

    Bei der Berechnung wird ja von deinem Einkommen ein Freibetrag abgezogen der dir bleibt.Ansonsten habt ihr zu zweit 1253 Euro.Ich finde das ist eigentlich ziemlich viel.Wenn dein Freund zur Zeit arbeitslos ist könnte er sich doch einen Nebenjob suchen um euer Einkommen aufzubessern.100 Euro kann er dazuverdienen ohne das etwas angerechnet wird.

    Wenn es bei dir so schwierig ist würde ich dir empfehlen mit deinem SB zu sprechen und nachzufragen ob die Möglichkeit besteht das du in eine eigene Wohnung ziehen kannst.Es ist zwar so das du unter 25 nicht so ohne weiteres ausziehen darfst aber es ist auch nicht unmöglich wenn die Familiengegebenheiten wie bei dir schwierig sind.