Es ging hier nicht um die ein Euro Jobs das ist etwas ganz anderes.Es gibt zu schlechter Bezahlung auch bereits ein Gerichtsurteil was hier auch schon erwähnt wurde.Außerdem will ich es mal so formulieren wenn ich einen bestimmten Job nicht machen möchte dann gibt es immer einen Weg diesen auch abzulehnen.
Beiträge von Kitty121
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Ich hatte mich über diese Sache mal mit meiner SB unterhalten und diese sagte mir das man unter bestimmten Umständen eine Arbeitsaufnahme durchaus ablehnen kann.Wenn der Arbeitsplatz nicht erreichbar ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und man mehrere Stunden unterwegs ist oder wenn die Kinderbetreuung nicht gesichert ist oder die Arbeit schlecht bezahlt wird.Es ist ja in diesem Fall so das sie noch nicht einmal gesagt bekommt wieviel sie verdienen würde.Auch erscheint mir die Arbeitszeit recht hoch.Ich habe eigentlich noch nicht gehört das man 6Tage die Woche ständig arbeiten muß.Sicher kann so was vorkommen aber das ist doch nicht die Regel.Die Zumutbarkeit sieht bestimmt jeder etwas anderes erst recht die Sb aber ich würde auch nicht in einem Beruf arbeiten der mit meinem erlernten gar nichts zu tun hat wie z.B. in einem Altenpflegeheim oder Krankenhaus.Ich ziehe den Hut vor Leuten die andere sauber machen können ohne umzukippen.Ich könnte es nicht und würde sowas eben ablehnen.
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Ach Klaus nun will ich mal deine Welt wieder gerade rücken.Natürlich sollen die Kinder den Bonus bekommen aber die Mütter kriegen ihn ja nun mal ausgezahlt mit dem Kindergeld.Es sei denn die Kinder haben eine eigenes Konto und bekommen die Zahlung darauf was aber in jungen Jahren nun mal nicht so ist.Davon mal abgesehen bekommen meine Kinder das Geld auf alle Fälle und dürfen sich davon etwas kaufen was sie sich schon länger Wünschen und ich bis jetzt nicht ermöglichen konnte.
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Ich habe jetzt folgendes gelesen. Der Kinderbonus der ja nun im kommenden Monat gezahlt wird wird ja zur Hälfte auf die Unterhaltszahlungen angerechnet.Die Alleinerziehenden die von den Vätern nun 50 Euro Unterhalt weniger gezahlt bekommen können diese 50 Euro von der ARGE zurückfordern sofern sie ALG2 beziehen.Da sind die SB wieder beschäftigt.Hat ja wenigstens ein gutes die Mütter kommen wenigstens zum vollen Kinderbonus.
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Da hilft nur das sie die Mutter an die Hand nehmen und Hilfe suchen.
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Du brauchst eine Stelle nicht anzunehmen wenn du nicht einmal weißt wieviel du da verdienen sollst.Lass dir doch den Arbeitsvertrag vorlegen und dann sienst du doch den Verdienst.Wenn es dir zu wenig ist brauchst du ihn doch nicht zu unterschreiben.
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Da du 400 Euro Ausbildungsgeld bekommst könntest du aus der BG rausgehen und mit deiner Mutter und Schwester eine HG bilden.Du hättest dann noch dein Kindergeld dazu.Davon müßtest du dann alle deine Kosten bestreiten und deiner Mutter den Anteil zur Miete geben.Eventuell könntest du Ausbildungsbeihilfe beantragen.
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Da müßte ich ja dann klagen um diesen Freibetrag zu bekommen.verstehe ich sowieso nicht wieso es den Freibetrag für volljährige KInder gibt und für die anderen nicht.
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Es kann ja jeder machen wie er will aber ich muß ja nicht immer gleich mit Beschwerde und was weiß ich noch um mich schmeißen wenn viele Dinge in einem ganz normalen Gespräch geregelt werden können.Ich kann es auch verstehen das es manchmal nicht ganz einfach ist in die Ämter zu kommen gerade wenn man krank ist oder die Kinder mitschleppen muß allerdings vergessen viele immer das sie zu Hause sind und Leistungen bekommen.Ich frage mich manchmal was der eine oder andere machen würde wenn er täglich zur Arbeit müßte und dann trotzdem Kinder und Haushalt unter einen HUt kriegen müßte.
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Es ist sicher schlimm wenn man so eine Krankheit hat aber in diesem Fall glaube ich nicht das die Krankheit damit noch viel zu tun hat.Die Erkrankung war 2001 und getrennt haben sich die Eltern 2005 und nun sind ja schon wieder 4 Jahre vergangen.Ich denke mal ohne der Mutter zu nahe treten zu wollen das sie schlicht etwas bequem ist und das das ja bis jetzt auch gut funktioniert hat da der Mann alles bezahlt hatte.
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Ich habe meine Bescheide nochmal durchgesehen und es ist so das dieser Freibetrag erst mit volljährigkeit angerechnet wird.Also bekommt meine 15 jährige Tochter dieses Geld noch nicht.
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Ich würde mal sagen da kommt eine schöne Rückzahlung auf dich zu denn das Amt wird ja durch die Offenlegung deines Mannes sehen das dir eigentlich gar keine Sozialleistungen zustehen würden.Für deinen Mann ist nicht interessant was du vom Amt bekommst weil er damit eh nichts anfangen kann.Du hast doch sicher bei der Beantragung deiner Leistungen die Vorraussetzungen dafür gelesen und auch das du alle Einnahmen die du hast angeben mußt.Hoffentlich mußt du nur das zuviel erhaltene Geld zurückzahlen und bekommst nicht noch ein Strafverfahren an den Hals mit einer ordentlichen Bußgeldsumme.Wenn du Einnahmen dem Amt verschweigst machst du dich Strafbar.Bei Sozialbetrug verstehen die Ämter keinen Spaß und das ist auch richtig so.
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Das Geld für die Waschmaschine und Küche solltest du schon bekommen wenn du das dem Amt ordentlich darlegst.
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Vielleicht solltet ihr einfach mal bei der Versicherung Klartext reden und denen sagen das ihr die Versicherungen eben kündigt wenn sie euch da nicht entgegen kommen.Ihr werdet mal sehen wie schnell die einlenken.
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Das gilt aber dann nur ab dem Alter von 15 oder generell???
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Dann müßten ja von jedem Kindergeld 30 Euro Freibetrag abgezogen werden.Bei mir ist das bei keinem Kind so auch nicht bei meinem Sohn der in Ausbildung ist der bekommt nur seinen Freibetrag auf sein Ausbildungsgeld.
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Von den 300 Euro wirst du keine Unterkunft bezahlen können und da du noch keine 25 bist kannst du nicht einfach so ausziehen und dann selbst Leistungen beziehen.Könntest du denn in einer WG unterkommen wo die Kosten nicht so hoch sind.Bekommst du noch Kindergeld?
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Es hilft halt auch nicht viel, wenn man da er ja vom Fach ist, seine Aussagen für bare Münze nimmt und mit so einer Argumentation dann zur ARGE geht, um ein Problem zu besprechen und dort dann mit dem Kopf geschüttelt wird ,weil es gar nicht stimmt ,sondern nur die Meinung eines einzelnen wiedergibt die zwar gut gemeint ist aber auch nicht mehr.
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Wenn du nur so wenig ALG1 bekommst solltest du sofort einen Antrag auf Alg2 stellen denn ich denke das du da etwas als Aufstockung bekommen müßtest.Außerdem würdet ihr auch einen Mehrbedarf mit kriegen weil deine Frau schwanger ist.Also geh zur ARGE und hole dir den Antrag so schnell wie möglich da es erst ab dem Tag Geld gibt wo der Antrag gestellt wurde.
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Meine Tochter ist 16 und bekommt keinen Freibetrag.Ist das generell ab 15 Jahre oder muß das Kind dazu eine Ausbildung haben?