Es kommt ja nicht darauf an wieviel Stunden sie arbeiten muß sondern was sie verdient und bekommen würdet ihr jeweils 316 Euro plus Wohnkosten.Davon ziehen sie das Einkommen ab was deine Freundin bekommt.Vom Einkommen wird natürlich noch ein Freibetrag abgezogen.So das unterm Strich sicherlich etwas gezahlt wird aber nicht viel.
Beiträge von Kitty121
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Ihr habt monatlich Geld in eine Versicherung eingezahlt die eigentlich für eure Altervorsorge gedacht war.Nun habt ihr diese gekündigt und das Geld ausgezahlt bekommen.In diesem Fall habt ihr das Geld ja zur Verfügung gehabt und es ist Einkommen und wird als solches gerechnet.
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Was macht denn deine Tochter.Ist sie noch in Ausbildung oder Studium oder arbeitet sie bereits.Bekommt sie noch Kindergeld oder Berufsausbildungsbeihilfe?Ein paar mehr Angaben wären nett.
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Lastenzuschuß müßtet ihr eigentlich bekommen also einfach einen Antrag stellen.Eventuell mal Antrag stellen auf den Kindergeldzuschlag.
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Soweit ich weiß gibt es doch aber die Möglichkeit zwischen zwei Ausbildungen ALG2 zu beantragen.Ich glaube das es nur nicht gar solange dauern darf.
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Den 1 Euro Job wirst du machen müssen soweit die Betreuung deines Kindes abgesichert ist.Natürlich kannst du ihn auch ablehnen.Wie hoch die Sperre ist kommt immer darauf an ob du schon mal eine hattest.Vielleicht sprichst du erst mal mit deinem SB.
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Ausziehen kannst du schon aber du müßtest dich dann selbst unterhalten können.Bekommst du denn noch KIndergeld?Möglich wäre auch Wohngeld zu beantragen.Ansonsten wirst du dich mit deinem Vater arrangieren müssen bis du entweder selbst genug Geld verdienst oder 25 Jahre alt bist und ausziehen darfst.
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Diese kosten wirst du von niemanden übernommen kriegen da es sich hier auch um Lehrgänge handelt die nun nicht unbedingt sein müssen.Davon mal abgesehen kann man so etwas auch preisgünstiger haben.Derartige Lehrgänge bieten heute soviele Firmen an ich denke wenn deine Kinder das unbedingt wollen schau dich mal um.
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Ich glaube nicht das du über die MOnate zwischen diesen beiden Ausbildungen Bafög beziehen kannst.Es ist ja so das die eine Ausbildung abgeschlossen ist und du dann eine neue beginnst auch wenn das an der selben Schule passiert.Die Bafög Stellen sind bei dem ausfüllen dieser Formblätter wo die Schule die Bestätigung eintragen muß sehr pingelig jedenfalls ist dies bei uns hier so.Meiner Tochter hatte auch die Schule bereits vorher die Bestätigung abgestempelt und wir haben dieses Blatt dann zurückbekommen mit dem Hinweis das erst bei Schulbeginn die Schule das ganze abzeichnen darf und nicht vorher.
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Das Geld wird als Einkommen gerechnet in dem MOnat wo ihr es bekommen habt.
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Es ist völlig egal ob du nun in einen Erholungsurlaub fährst oder mit deinen Eltern als Betreuungsperson es stehen dir auf alle Fälle 21 Tage Urlaub zu.Du solltest diesen Urlaub rechtzeitig beantragen und sollte er abgelehnt werden bin ich mal auf die Erklärung gespannt.Dazu braucht es nämlich einer ordentlichen Begründung und diese ist nur gegeben wenn du gerade in einer Maßnahme steckst was aber ja bei dir nicht der Fall ist.Trotz allem würde ich mich an deiner Stelle mal im Sozialamt kundig machen denn ich würde mal sagen das du eher von da Leistungen bekommen müßtest und nicht von der ARGE wenn du in deiner Situation dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen kannst.
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Um dir deine zustehende Leistung auszurechnen kannst du einen ALG2 Rechner nehmen.Ansonsten gibt es zwar diese Ausnahmeregelung das ihr nicht füreinander einsteht für ein Jahr aber dies dürfte bei euch nicht zutreffen denn ihr wohnt ja bereits länger wie ein Jahr zusammen.Ich nehme mal an das ihr beide auch in dieser Wohnung gemeldet seit und somit ist diese Zeit auch nachprüfbar.Wenn du also Alg2 beantragen mußt dann wird das Einkommen deiner Freundin mitgerechnet und das sie ja nicht schlecht verdient bekommst du nicht soviel.
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Wenn du krank geschrieben bist und auch vom Arzt den Nachweis hast das du nicht aus dem Haus gehen kannst so können sie dir nicht einfach das Geld sperren.Meiner Meinung nach reicht auch eine Krankmeldung aus und somit brauchst du auch nicht zu irgendwelchen Terminen zu erscheinen.Das kannst du machen wenn du wieder gesund geschrieben bist.Ich denke es wird nicht ausreichen das du das schriftlich machst sonder entweder versucht du telefonisch deine SB zu erreichen und die Sache zu klären oder du mußt irgendwie sehen das du dort hinkommst und dir gleich einen Vorschuß geben läßt.
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Kann den beiden nur zustimmen.Der Knackpunkt bei euch beiden ist einfach das gemeinsame Kind.Wenn ihr nun zusammenziehen wollt wird automatisch von einer BG ausgegangen und somit wirst du wohl keine Leistungen mehr bekommen.Warum muß es unbedingt eine private Krankenversicherung sein die gesetzlichen sind auch nicht schlecht und wenn ihr wieder mehr Einkommen habt könnt ihr immer noch wechseln.
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Ich kann mir nicht vorstellen das diese Kündigung rechtens ist.Du schreibst ja selbst das deine Krankheit von Arzt bestätigt ist und du nicht selbst aus Lust und Laune mal da warst und mal nicht.Bei einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot kann dich der Arbeitgeber nicht einfach so kündigen.Wenn du jetzt Leistungen beziehen willst wird das Amt eine Kündigungsschutzklage bei dir einfordern.
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Es mag wohl sein das ihr eigentlich mehr Quatratmeter zusteht als sie derzeit bewohnt aber dies ist kein ausreichender Umzugsgrund.Umziehen kann sie natürlich trotzdem aber sie bleibt wie schon gesagt wurde auf den Kosten sitzen.Davon mal abgesehen ich habe auch Kinder und diese haben alle zunächst mit im Schlafzimmer geschlafen und mein Mann mußte auch früh auf Arbeit und hat nie verschlafen.Das spielt sich alles ein und erfordert etwas organisation.
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Elterngeld ist bis zu dem Betrag von 300 Euro anrechnungsfrei.Wenn du also 75 Euro mehr bekommst dann wird das auf deinen Anspruch angerechnet.Warum das Amt es jetzt erst bemerkt hat kann ich dir nicht sagen aber das ist nicht ungewöhnlich.Sowas passiert ständig.
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Ich würde bei der Ablehnung auf jeden Fall auch mit angeben das du nicht gesagt bekommen hast wie hoch bei der Arbeit die Vergütung wäre.Denn wenn die Arbeit ordentlich bezahlt werden würde hätte ich mit der Arbeitszeit kein Problem.
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Da ihr ja weder den Kfz Schein noch das Auto habt könnt ihr das beim Sozialamt nur so angeben wie du es hier reingeschrieben hast.Es könnte allerdings sein das ihr dadurch Schwierigkeiten bekommt denn das Auto lief ja auf euren Namen war also euer Eigentum ob nun geschenkt oder nicht.Insofern hattet ihr ja einen gewissen Vermögenswert in Form des Autos.Ihr hättet also das Auto nicht einfach weggeben dürfen sondern hättet dieses verkaufen müssen wenn ihr dafür nicht mehr aufkommen konntet und dieses Geld dann für den Lebensunterhalt verwenden müssen.
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Frag doch einfach wegen einem Darlehen nach.Normalerweise geht das immer.