Du solltest dir vielleicht mal genau durchlesen was du hier so schreibst dann geht dir bestimmt ein Licht auf.Obwohl ich da auch wenig Hoffnung habe.Ich würde dir raten deine Heiratspläne erst mal ganz weit zurück zustellen und deinen Schulabschluß zu machen oder dir einen Ausbildungsplatz zu suchen.In ein paar Jahren hast du vielleicht dann die nötige Reife um eine Hochzeit und die damit verbundene Verantwortung zu tragen.
Davon mal abgesehen hast du geschrieben das es nicht deine Art ist jemanden auf der Tasche zu liegen.Was glaubst du eigentlich was du jetzt tust.Du liegst dem Staat auf der Tasche.
Beiträge von Kitty121
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So richtig kenne ich mich damit auch nicht aus denn du kannst das Haus doch auch nicht einfach so verkaufen zumal wenn dein Mann dort noch wohnt.Solltest du vielleicht einen Beratungsschein holen und einen Anwalt befragen der sich damit auskennt.Es ist ja auch so wenn du das immer nur als Darlehen bekommst zahlst du das irgendwann alles zurück.
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Ich habe auch Kinder und habe auch mit kleinen Kinder teilweise bis in die Nacht gearbeitet und am Wochenende.Das braucht alles etwas organisation dann geht alles.
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Wenn du anschließend sowieso bei deinem Partner arbeiten wirst dann lass dir das doch einfach bescheinigen und beantrage die Umschulung.Ich denke damit wird es schon klappen.Das mit deinem Kind war nicht böse gemeint aber wenn jeder eine Umschulung machen würde der irgendwann ein Kind bekommt und dann vorrübergehend schlecht in seinem erlernten Beruf arbeiten kann wären das Umschulungen ohne Ende.
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Du brauchst von deinem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag den du in deiner Krankenkasse abgibst.Diesen bearbeiten die Leute da dann und du bekommst entweder eine komplette Kostenübernahme oder müßtest einen Teil zuzahlen.Meistens wird bei ALG2 alles übernommen bis auf den Zuzahlungsbetrag den jeder leisten muß.
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Normalerweise müßte Das Amt eigentlich Leistungen zahlen.Mit welcher Begründung haben sie dir denn das jetzt abgelehnt.Ich nehme mal an das das Haus zur Hälfte dir und deinem Mann gehört.
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Wohin ihr euer Geld bekommt ist egal.Das Ausbildungsgeld was du erhälst zählt als Einkommen und wird bis auf den Freibetrag 100 Euro und vom Rest 20% auf die Leistung angerechnet.Was meinst du mit deinen Kindern?Die Kosten für die Miete bekommt ihr doch über das ALG2 wieso willst du da nochmal was zahlen?
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Es ist schon komisch wenn du mehrere Monate kein Geld von deinem Konto abhebst und auch keine Mietzahlungen abgebucht werden oder sonst irgendwas.Kann ich den SB verstehen das er da eine Erklärung sucht und wenn du regelmäßig Leistungen von anderen Leuten bekommst dann hast du keinen Anspruch auf ALG2 zumal dann wenn du ansonsten das Geld auf deinem Konto anhäufst.
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Meiner Meinung nach bilden die beiden eine BG und haben da sie verheiratet sind mit den Eltern nichts mehr zu tun.Sie haben eine eigene Wohnung und müßten eigentlich Leistungen beantragen können und auch bekommen.Allerdings nur dann wenn er nicht mehr studiert ansonsten bekäme nur sie die Leistungen.
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Ich denke das liegt in der Entscheidungsgewalt deines SB.Er kann dir eine größere Wohnung jetzt schon genehmigen muß es aber nicht.Du hast darauf eben keinen rechtlichen Anspruch.Kannst du nur nochmal ein Gespräch führen und hoffen das er in deinem Sinne nachgibt.Vielleicht erwischst du einen guten Tag.
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Es tut mir leid aber solche Fragen kann ich echt nicht mehr ernst nehmen.Ihr seid beide 22 Jahre alt und benehmt euch wie Kleinkinder.Du beziehst ALG2 und hast noch nicht mal einen Schulabschluß und bei deinem Freund scheint es ja auch nicht groß anders zu sein.Ich frage mich echt was ihr die ganzen Jahre gemacht habt.Nun wollt ihr heiraten der Liebe wegen oder doch wegen des Zivildienstes?Vielleicht solltet ihr euch da erst mal einig werden denn man heirate nicht einfach nur mal so für ein Jahr weil man dadurch dem Zivildienst entgeht.Ich weiß auch gar nicht ob dein Freund jetzt nur weil ihr verheiratet seit vom Dienst ausgeschlossen wird denn soweit ich weiß muß da wohl auch ein Kind da sein.Eine Scheidung ist auch nicht so ganz billig und während eurer Ehe fällt auch das Jahr flach wo ihr nicht füreinander einstehen müßt da seit ihr eine BG was eigentlich auch der Begriff EHE sagt.Davon mal abgesehen als ALG2 Empfänger bekommst du weder eine Hochzeit noch die Scheidung bezahlt.Werdet Erwachsen und schaltet ab und zu mal euer Gehirn ein auch wenn da anscheinend nicht viel vorhanden ist.
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Na herzlichen Glückwunsch.
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Natürlich kannst du einen Anwalt nehmen allerdings solltest du bedenken wenn du erst klagen mußt dauert das meistens einige Zeit.Aber dir stehen auf alle Fälle diese 21 Tage zu.Wenn bei diesen Tagen das Wochendende mit gerechnet wird ist es so wie Diablo sagt dann sind das drei Wochen.Somit müßtest du dich mit dem SB bezüglich der einen Woche irgendwie einigen oder eine Leistungskürzung in Kauf nehmen.erkundige dich doch mal wie sich das verhält wenn du nicht sekbst Urlaub beantragst sonder als Betreuungsperson deine Eltern begleitest.Davon mal abgesehen deine Eltern sind ja bereits sehr alt und auch beide in höchsten Maße pflegebedürftig.Könnte es sein das der SB dir diesen Urlaub einfach nicht glaubt.Denn vier Wochen in Urlaub zu fliegen mit zwei alten Menschen einer im Rollstuhl und einer schwerbehindert ist etwas ungewöhnlich.
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Wohnst du denn in diesem Haus?
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Da du eine abgeschlossenen Ausbildung hast in der du ja auch durchaus einen JOb finden könntest glaube ich nicht das du eine weitere Ausbildung oder Umschulung bekommst.Das ging früher mal aber heute schauen die schon sehr darauf was sie finanzieren und was nicht.Außerdem ist das Alter deines Kindes kein ausreichender Grund denn das erledigt sich in ein paar Jahren von selbst.Die finanzielle Unterstützung ergibt sich daraus welche Leistungen du jetzt eventuell vom Amt beziehst und ob du mit deinem Partner zusammenlebst.
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Da du über 25 bist steht dir eine Wohnung schon vom Gesetz her zu.Wie hat das Amt denn diese Ablehnung begründet.
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Das ALG1 hat mit deinem Einkommen nichts zu tun.Da hat sie einen festen Satz den sie bekommt und es ist egal was du da verdienst.Wenn du ausziehst hast du mit dem Leistungsbezug deiner Mutter nichts mehr zu tun.
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Das Kindergeld bekommst du auch wenn du ausziehst.