Beiträge von Kitty121

    Das was du zuviel bekommen hast wirst du zurückzahlen müssen.Du hättest das eigentlich sofort angeben müssen.Ansonsten müßtest du für die Bescheide einen Überprüfungsantrag stellen mit den Verweis das du diesen Zuschlag nicht erhalten hast.

    Habe noch nie davon gehört das jemand solche Sachen wie du angibst unterschreiben mußte.Das du eine Erklärung schreiben solltest wegen des alleine wohnens gut das ist noch nachvollziehbar aber der Rest.Du hast ja einen Antrag gestellt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht.Diesen Antrag hast du ja auch unterschrieben und das sollte eigentlich reichen.Ich kann auch nicht nachvollziehen und das würde ich mir an deiner Stelle auch erklären lassen weshalb du deine Kontoauszüge unterschreiben sollst denn da steht doch eh dein Name und Adresse drauf.Also in meinen Augen völliger Quatsch.Das nächste mal würde ich zuerst eine Erklärung verlangen und mich dann bei seinem Vorgesetzten beschweren.

    Es ist ja jeden überlassen wieviel Kinder er bekommt aber darüber mache ich mir vorher Gedanken und nicht erst wenn ich bereits schwanger bin.Wenn ein KInd geplant wird dann sollte man schon die finanzielle Seite nicht außer acht lassen und auch festlegen wie es nach der Geburt weitergehen soll.Das die Frau meist zu Hause bleibt und sich um den Nachwuchs kümmert ist eh die Regel aber es sollte eben auch klar sein das erstmal an eine Arbeit in den ersten Jahren nicht zu denken ist und der Mann der Hauptversorger ist.Natürlich kann man auch gleich wieder zu arbeiten anfangen aber dann brauch ich auch kein Kind kriegen wenn die Bezugsperson in den ersten Jahren die Erzieherin ist.

    In solchen Fällen verstehe ich auch die ARGE nicht.Das kommt doch nicht alle Tage vor und dann eine Mutter mit kleinen Kindern die eben einen Fehler gemacht hat auf die Straße zu setzen da kann man nur mit dem Kopf schütteln.Der SB scheint keinerlei Gewissen zu haben.


    Du kannst dich nur versuchen ans Sozialamt oder halt Diakonie,Caritas wenden die dir auch sicher weiterhelfen können.Vielleicht gibt es bei dir ja eine komunale Wohnungverwaltung dort hast du vielleicht die Chance schnell wieder eine Wohnung zu bekommen.Vor allem mußt du auch sehen wo du deine Möbel unterstellst.Nicht das du nachher noch ohne Möbel dastehst.

    @ Jana Du hast da recht wenn sie das als WG laufen lassen bekommt er die Leistungen ohne das das Einkommen seiner Freundin Anwendung findet.Solange die ARGE nicht dahinter kommt und einen Hausbesuch durchführt oder liebe Nachbarn irgendwelche Hinweise geben wird da nichts passieren.Allerdings sollte man bedenken wenn die Sache rauskommt wird es erstens teuer und zweitens hat man auch noch ein Strafverfahren am Hals.Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

    Das was in dem Bescheid steht ist so gemeint das sie mindestens drei Wohnräume für 5 Personen haben muß.Diese hat sie als da wären Wohnzimmer und zwei Kinderzimmer.Insgesamt müssen es mindestens 65 qm sein und damit ist gemeint die gesamte Wohnfläche.Dazu gehören dann noch Küche und Bad.Bei einer Bekannten war eine ähnliche Situation und sie hat es nicht durchbekommen.Sie ist dann trotzdem umgezogen und hat die Kosten selbst getragen.Es gibt auch keinen Anspruch auf ein Kinderzimmer für jedes Kind.

    Versuche doch mal einen ALG2 Rechner da kannst du alle deine Angaben machen und bekommst es ausgerechnet.Um dir genau zu sagen ob du etwas bekommen würdest müßte man auch wissen wieviel Miete ihr zahlen müßt.Ich denke aber das wenn das Wohngeld abgelehnt wurde mit dem Hinweis das ihr über dem Satz liegt das beim ALG2 ähnlich wäre.Es werden bei der Berechnung vom ALG2 auch deine Schulden nicht berücksichtigt sondern zur Berechnung gilt der komplette Verdienst.

    Ich hoffe das mich jetzt keiner prügelt aber in dem Fall hier muß ich mal sagen das ich mir als alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern die vom Vater nichts bekommen und somit auf staatliche Leistungen angewiesen sind auch genau überlegen würde ob ich da mit einem neuen Partner gleich wieder ein Kind in die Welt setzen muß.Zumal dann wenn der neue Partner nicht für die Kinder aufkommen will oder soll.Das eine Arbeitsaufnahme mit drei Kindern schwierig ist sollte klar sein.

    Jana1987 Das was du da sagst ist so nicht richtig.Es dürfen keine Leistungen einbehalten werden nur weil du im Ktrankenhaus liegst oder zur Kur fährst und dort verpflegt wirst.Das ist gesetzlich festgelegt worden und gilt bereits seit 1.01.2008.

    Wenn ich das richtig verstehe lebst du in BG mit deinen Eltern.Du kannst sicher zu deinem Freund ziehen aber du wirst dann vom Amt keine Leistungen bekommen sondern kannst nur von deinen Eltern das Kindergeld verlangen.Wenn du dann deine Ausbildung hast bekommst du ja Ausbildungsgeld und eventuell Berufsausbildungsbeihilfe.

    @ advokat Sie hat ja geschrieben das sie in Dresden den Mietvertrag nur bekommt wenn die ARGE gegenzeichnet das die Miete übernommen wird.Wenn sie das nicht vorweisen kann läßt sich der Vermieter anscheinend nicht drauf ein.

    Schau doch mal auf deinen Bescheid da steht doch alles drauf.Sollte die Leistung für Februar berechnet sein würde ich bei der ARGE anfragen wieso die KK nicht bezahlt wurde.Es ist ja so das du auch wenn du eine Arbeit annimmst sofort krankenversichert bist und nicht erst einen Monat später.Du kannst ja auch bei deiner KK den ALG2 Bescheid vorlegen und dort nochmal nachfragen aber es ist schon so das du ab dem Monat des Leistungsbezuges auch Krankenversichert bist.

    Es ist leider so das sie bei Bezug von ALG1 keinerlei Hilfen bekommen kann im Bezug auf eine Wohnung.Was ich nicht verstehe wenn sie die Ausbildung beendet hat dürfte sie doch eigentlich gar kein Kindergeld mehr bekommen oder?Ihr müßt eben versuchen eine Wohnung zu bekommen die sie auch bezahlen kann.Sie hätte ja anrecht auf Wohngeld.Eventuell könnt ihr bei Caritas oder Diakonie mal anfragen zwecks Hilfe.Da gibt es oft Möglichkeiten gerade preiswert Möbel zu bekommen.

    Wie du selbst sagst du bist an der Situation selbst schuld.Die ARGE hat ja auch noch mit der Ablehnung recht.Zunächst hättest du dir alles genehmigen lassen müssen und ein Umzugsgrund im Bezug auf einen Job trifft auf dich nicht zu da du ja sicher noch Elterngeld bekommst mit so einem kleinen Kind von 5 Monaten.Du hast eigentlich nur die Möglichkeit mit der ARGE zu sprechen und zu versuchen das sie dir den Umzug doch noch genehmigen und auf deine Situation auch im Bezug auf die Kinder hinzuweisen.Sollte da nichts gehen dann kannst du nur versuchen ob die Möglichkeit besteht das du in deiner derzeitigen Wohnung bleiben kannst.

    Im großen und ganzen wollt ihr hier betrügen und das wird hier nicht gerne gesehen.


    Da du ja nun schwanger bist wird sich in der nächsten Zeit an deiner beruflichen Situation nichts ändern.Es ist ja auch so das es mit drei Kindern nicht gerade leicht ist eine Arbeit zu finden.Es stellt sich mir die Frage warum dein neuer Partner erst mit dir nächsten Sommer zusammenziehen will da ist doch das Kind längst geboren.Ist es eigentlich so das es dir peinlich ist zur Zeit kein Einkommen zu haben oder ist es deinem Partner unangenehm für dich mit aufkommen zu müssen.Unabhängig mal von deinen beiden Kindern die du schon hast bekommst du ja ein Kind von ihm und wenn er gut verdient wo ist da das Problem das er dich unterstützt.Ich gehe jetzt mal davon aus das dein erster Partner Unterhalt für seine Kinder zahlt womit deren Lebensunterhalt zumindestens teilweise gedeckt wäre.Wenn du Leistungen bekommst vom Amt mußt du alle Änderungen angeben.Ihr könnt natürlich jeder für sich eine eigene Wohnung haben oder in dem Falle er die Wohnung und du das Haus.Wenn du innerhalb der angemessenen Wohnkosten liegst ist sicher auch die Bezahlung von seiten des Amtes kein Problem.Wenn aber euer Zusammenleben dem Amt bekannt wird mußt du dich auf Rückzahlungen und eventuell einen Strafantrag gefasst machen.Dafür reicht manchmal schon ein lieber Nachbar.

    Du widersprichst dich ständig.Im Grunde genommen willst du den Staat besch... und nichts anderes denn wie ist es sonst zu verstehen das du auf der einen Seite heiraten willst aber nur solange verheiratet bleiben willst wie du genügend Geld bekommst um dich dann wieder scheiden zu lassen damit du wieder Geld kassieren kannst.Ich denke mal dein Freund und du seit ganz einfach stinkend faul denn wenn dein Freund wirklich arbeiten wöllte würde er das längst tun und sich nicht bei Mama verpflegen lassen.Außerdem denke ich arbeitet dein Freund eh schwarz wie du ja schon erwähnt hast bekommt er offiziel 100 Euro und den Rest dann inoffiziel.Das heißt auch da besch... ihr wieder.Solche Leute kotzen mich ehrlich gesagt an.Wenn man mal sieht das ihr beide bereits 22 seid und weder Schulabschluß noch Ausbildung und auch zu nichts Lust.Ständig Ausreden ach da könnte ich ja und würde ja gerne aber das geht ja dann doch nicht und solchen tralala dann sollte man euch die Leistungen streichen und das arbeiten beibringen.Bei sowas kann ich echt jeden Sachbearbeiter verstehen der auf stur schaltet.

    Wenn du eine Wohnung gefunden hast dann lass dir diese vom Amt bestätigen und dann erst unterschreibst du den Mietvertrag damit du auch die Kosten für die Wohnung bekommst.