Beiträge von Kitty121

    Das Amt kann nicht von dir verlangen wieder bei deinen Eltern einzuziehen und diese müssen dich auch nicht wieder aufnehmen.Du wohnst schließlich schon seit über einem Jahr in der Wohnung und da ist es dir nicht zuzumuten diese wieder aufzugeben.Etwas anderes wäre es wenn du erst jetzt da eingezogen wärst und dann Leistungen beantragen würdest aber so brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

    Das die Bearbeitung 4 Wochen in Anspruch nimmt ist normal.Du müßtest am besten persönlich vorbeigehen und dort nachfragen wie weit die Bearbeitung ist und auch sagen das du mittellos bist und nicht weist wovon du leben sollst.In solchen Fällen geht die Barbeitung meistens dann ganz schnell oder zumindestens bekommst du einen Vorschuß.

    Zunächst könntest du Übergangsgeld beantragen und müßtest dann sehen wieviel bei der Arbeit an Geld netto rauskommt.Sollte es zu wenig sein um davon zu leben dann könntest du weiterhin ALG2 als Aufstockung bekommen.Allerdings glaube ich nicht das dir das Amt die Wohnung und dann noch eine Unterkunft am Arbeitsort genehmigt bzw. bezahlt.Da wirst du notfalls umziehen müssen.Am besten besprichst du das mit deinem SB.Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit eine Übergangslösung zu finden bis du fest angestellt wirst.

    Solltest du Widerspruch einlegen und die Übernahme der Vollen Kosten beantragen mit dem Hinweis das ihr ja auch für die Größe der Wohnung mehr Personen seit und dementsprechend auch höhere Nebenkosten verursacht.War bei mir auch so und ich habe es durchbekommen.Ich muß nur noch 40 Euro selbst bezahlen davor wären es 110 Euro gewesen.

    Du kannst zwar Widerspruch einlegen aber ich galube kaum das dir das etwas bringt.Du kannst solche Maßnahmen auch wenn sie in deinen Augen sinnlos sind nicht einfach ablehnen.Allerdings wären mir 60% etwas viel es sei denn du hattest bereits Sanktionen wenn nicht so beziehe den Widerspruch auf die Höhe.

    Es kommt nicht darauf an wann du das Geld überwiesen hast sondern wann es bei dem Mann auf dem Konto eingegangen ist.Wenn das Geld also erst im Januar gebucht wurde so stellt dieses in diesem Monat Einkommen dar und wird auf die Leistungen angerechnet.

    Du kannst ja in der ARGE bescheid sagen.Warum sollten die was dagegen haben wenn du mit deiner Freundin zusammenziehst zumal sie dann auch noch weniger MIete an dich zahlen müssten.Wenn die sparen können sagen die nicht nein.

    Ich wußte es auch nicht und habe mich auch erst kundig gemacht weil ich demnächst mit meinen Kinder zur Kur fahre.Es ist ja auch nicht so das man obwohl man ja verpflegt wird keinerlei Kosten hat.Das letzte mal wo ich zur Kur war habe ich mehr Geld gebraucht als wenn ich mit meinen Kindern zu Hause bin.Davon mal abgesehen braucht man auch einige neue Sachen und da kriege ich auch keine Beihilfe.

    Ich finde es schon etwas übertrieben die Kontoauszüge unterschreiben zu lassen oder den Kindergeldbezug nochmal zu dokumentieren.Wenn da behördliche Sachen vorliegen ist das eigentlich Unsinnig.Ich habe auch schon öfters Geld beantragt und mußte da solche Dinge nicht unterschreiben.

    Du kannst ja mit deiner Freundin zusammenziehen und müßtest bei der ARGE angeben das ihr das Zusammenleben erst probiert und noch nicht füreinander einsteht.Somit würde euch die ARGE 1Jahr lang nicht als BG rechnen und du bekämst auch weiterhin deine Leistungen.Nach einem Jahr seit ihr dann aber eine BG und somit würde ihr Einkommen angerechnet.

    Diablo hat das hier schon ein paar mal erklärt das du nur bei einem Verwaltungsakt einen Widerspruch einlegen kannst.Ich glaube kaum das du rechtlich einen Anspruch hast auf einzelne Zimmer pro Kind.Du kannst bestimmt qm beanspruchen aber nicht die Zimmeranzahl.Wenn du in dem Bereich was dir zusteht noch genügend Zimmer findest dann hast du Glück.