@ kiso Du mußt richtig lesen.In dem Fall hier bleibt sie in der BG also auch im ALG2 Bezug auch wenn sie auf Grund der Höhe keine Leistungen mehr bekommen würde wird ihr Ausbildungsgeld auf den Bezug der Leistungen angerechnet.Das ist Einkommen und sie lebt nicht alleine sondern hat einen Mann und KInder.
Beiträge von Kitty121
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Wenn es nur diese Rechnung war kannst du doch die Kontoauszüge vorlegen und nachweisen was es damit auf sich hat.
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Das gibt es leider nicht das mußt du aus der so "großzügig" bemessenen Regelleistung bezahlen.Ich finde nicht das es dem Fass den Boden ausschlagen würde wenn es derartige Beihilfen wieder gäbe denn gerade der eingeschlossene Betrag für Bekleidung ist bei Kinder so niedrig das es schon sehr schwerfällt seine Kinder ordentlich zu kleiden gerade wenn sie noch klein sind und ständig neue Sachen brauchen.Da helfen auch die Sozialläden nichts denn diese decken schon lange nicht mehr den ständig wachsenden Bedarf.
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Von der Sonderzahlung bleibt ihn ja ein Freibetrag und das ALG1 bekommst du auf jeden Fall da ist es egal was dein Freund für ein Einkommen hat.Bei ALG2 wird alles eingerechnet was in den Haushalt fließt.
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Den Fahrtkostenzuschuß beantragst du bei deinem SB.Eigentlich wird das automatisch gemacht wenn du mit einer Maßnahme beginnst.Das hat mit den Bundesländern nichts zu tun.Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist solltest du eine Kopie der Fahrkarte beilegen.
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Normalerweise bekommt man eigentlich ein Schreiben der ARGE indem man aufgefordert wird die fehlenden Unterlagen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.Wenn du das gemacht hast verstehe ich nicht diese Ablehnung.Das in den Ämtern immer wieder Unterlagen plötzlich weg sind passiert immer wieder.Ging mir auch schon so das ich den Antrag mit allen Unterlagen persönlich abgegeben hatte und dann kam innerhalb einer Wochhe drei Briefe mit dem Hinweis was ich noch einzureichen hatte.Also bin ich dreimal da hin und habe die Unterlagen die eigentlich bereits dort waren nochmal abgegeben.
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Ich denke das sie auf Grund des Alters der Kinder durchaus einen Vollzeitjob machen könnte.Die Frage ist ob sie diesen auch bekommen würde.Da du jeden Monat treu und brav zahlst wird sie derzeit auch keine Veranlassung sehen mehr zu arbeiten.Allerdings würde ich an deiner Stelle bei einem Anwalt im Vorfeld Erkundigungen einziehen dann bist du auf der sicheren Seite.Ich denke mal das deine Ex das nicht so einfach hinnehmen wird wenn du das Geld kürzt.
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Wenn dir die ARGE diese Auskunft gegeben hat dann wird das so stimmen.Die Mietgrenzen sind überall etwas anders.
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Es kommt darauf an was bei dir im vertrag steht.Wenn dort die genaue Summe steht dann muß dir deine Chefin auch dieses Geld zahlen steht dort nur ein Stundenlohn dann bekommst du die Stunden bezahlt die du gearbeitet hast.Wenn dort steht das du 6 Stunden die Woche bezahlt bekommst mußt du das auch bekommen.
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Das einzige was du bekommen wirst ist Wohngeld da du bereits eine abgeschlossenen Ausbildung hast wirst du weder Kindergeld noch BAB oder ALG2 bekommen.Kannst du nur versuchen einen Minijob noch zu machen um über die Runden zu kommen.
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Wie gesagt du gehst zu deinem SB und beantragst einen Umzug.Du solltest deine Gründe für den Auszug schriftlich darlegen und eventuell kannst du ja auch ein Schreiben deiner Eltern mit vorlegen wo sie ebenfalls dir bescheinigen das sie dich nicht mehr im Haushalt haben wollen.Wenn es möglich ist dann lass dir von deinem Arzt ein Attest ausschreiben welches auf Grund deiner gesundheitlichen Probleme einen Umzug dringend erforderlich macht.Damit sollte einem Umzug nichts mehr im wege stehen.Vielleicht kannst du dich ja auch schon mal im Vorfeld wegen Ausbildungsmöglichkeiten erkundigen an deinem neuen Wohnort.
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Du wohnst also im Grunde genommen doch nicht mietfrei denn zur Miete gehören ja auch die Nebenkosten.Strom zählt nicht dazu den mußt du aus der Regelleistung bezahlen.Du solltest dir von deinem Ex Mann dem ja die Wohnung gehört einen Mietnachweis im Bezug auf die Nebenkosten geben lassen damit du die tatsächlichen Kosten dem Amt nachweisen kannst.Dann müßtest du auch etwas mehr monatlich bekommen.
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Einkommen ist Einkommen egal was du für eine Arbeit ausübst.
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Zunächst mußt du sicherstellen das dein Kind versorgt ist und erst dann kommst du.Dein Einkommen ist eigentlich ausreichend um deinen Verpflichtungen nachzukommen.Du solltest genau rechnen bevor du einen Kredit aufnimmst.Dein KInd da nichts dafür.
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Es ist ja auch völlig egal was für Gründe Kiso nun hat oder nicht.Im Bezug auf den Unterhalt den die ARGE da rechnet kann ich sie schon verstehen da sie jetzt mehr angerechnet bekommt als vorher.Ich glaube auch nicht das das Jugendamt den vollen Unterhalt zahlt und die Zahlung des Vaters völlig außer acht läßt.Ich würde einfach einmal beim Jugendamt nachfragen dann weißt du ob du Widerspruch einlegen mußt oder nicht.
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Es ist nicht ganz einfach in deinem Alter auszuziehen aber nicht unmöglich.Nun hast du gar nichts zu deiner finanziellen Situation geschrieben.Bist du in Ausbildung oder noch Schule oder bekommst du ALG2 Leistungen und wie sieht es in dieser Hinsicht bei deinen Eltern aus.Lebt ihr in einer BG zusammen?Bekommst du eventuell noch Kindergeld.Solltest du ALG2 erhalten wovon ich jetzt mal ausgehe dann mußt du mit einem SB sprechen und deine Gründe erklären warum du von deinen Eltern wegwillst.Ein Attest könnte dir dabei sehr helfen.Ich denke das sich dann deine gesundheitlichen Probleme klären.
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maus09 Ich habe keine Ahnung wo du wohnst aber Sozialkaufhäuser gibt es nicht in jeder Stadt.Wo ich wohne gibt es nirgens eins und die Sozialgeschäfte mit gebrauchten Sachen sind so überlaufen das da kaum etwas zu bekommen ist da mußt du schon sehr großes Glück haben.
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Insofern verzichtest du auf Geld was so deinem Kind zugute kommen würde.Ansonsten kannst du es drehen und wenden wie du willst du kannst genauso wenig wie wir alle in die ZUkunft sehen.Von daher kannst du nicht wissen wie du finanziell in einigen Jahren dastehen wirst.Im übrigen sollte der Vater des Kindes auch mal schauen das er seinen verpflichtungen nachkommt das hättest du diese ganze Situation nicht.
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Verstehe ich nicht so ganz denn bei der Familienkasse muß eigentlich wenn man älter wie 18 ist und in Ausbildung regelmäßig ein Formular ausgefüllt werden in dem auch Angaben zu machen sind über den Verdienst.So wie du die Summen angibst dürftest du eigentlich kein Kindergeld mehr bekommen bzw. dein Vater.Ich würde mich an deiner Stelle mal erkundigen denn wenn sie das mal überprüfen und das wird in Abständen immer gemacht dann mußt du zurückzahlen.
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Ihr könnt sicher mit dem Jobcenter sprechen und wegen einem Umzug nachfragen aber ich denke ihr werdet die Umzugskosten nicht bekommen da kein dringender Grund vorliegt.Deshalb könnt ihr aber trotzdem umziehen.Was den Nachbarn betrifft würde ich ihn einfach reden lassen und die ganze Sache auf mich zukommen lassen denn das Kinder in diesem Alter etwas Lärm verursachen ist völlig klar und nicht ungewöhnlich.Damit wird sich euer Nachbar wohl oder übel abfinden müssen.Das sehen Gerichte übrigens auch so.Der angedrohten Anzeige würde ich gelassen entgegensehen.Lasst euch nicht alles gefallen und schenkt ihm hübsch verpackt ein Päckchen Oropax.