Es muß eben nachweisbar sein das es eine WG und keine BG ist. Wenn jeder innerhalb der Wohnung seinen eigenen Lebensbereich hat sehe ich da keine Schwierigkeiten.
Beiträge von Kitty121
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Wenn du dich in deiner Ausbildung nicht wohl fühlst dann mußt du daran etwas ändern.Eine Möglichkeit wäre eine andere Ausbildung oder eben nochmal die Schule denn zum Studium brauchst du ja erstmal das Abi.Für derartige Sachen gibt es Bafög.
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Das was du meinst ist das Wohnen auf Probe was aber bei euch nicht der Fall ist. Ihr seid eine Wohngemeinschaft und wenn ihr ausreichend Wohnraum habt also jeder ein eigenes Zimmer und auch eigene Konten kann das JC keine BG annehmen.Es bleibt nach dem Jahr genauso wie es jetzt ist.
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Ist doch immer schön wenn man das eigene Versagen auf die schlechte Kindheit schieben kann. Da sitzt man bei RTL in der ersten Reihe.
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Die Familienkasse wird euch aber ans JC verweisen.
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Wäre zu prüfen ob die Kündigungsfrist überhaupt zulässig ist. Anderenfalls wäre auch einen Nachmieter zu suchen möglich.
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Du kannst ja mal einen ALG2 Rechner ausprobieren.Das Kindergeld und der Unterhalt werden dir angerechnet und von deinem Einkommen hättest du einen Freibetrag von 100 Euro und vom Rest dann nochmal 20%. Da du wohl in jedem Monat anders verdienst müßtest du deine Abrechnungen immer monatlich einreichen damit das dann neu berechnet werden kann. Von der Miete würdest du für dich und deine Tochter den Teil bekommen den Rest müßte deine Mutter tragen. Dazu käme dann noch ein Zuschlag für Alleinerziehende.Allerdings solltest du dir vielleicht eine angemessene Wohnung suchen und könntest dann auch etwas für die Ausstattung beantragen.
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So weit ich weiß steht dir wenn deine KInder regelmäßig zu dir kommen schon eine größere Wohnung zu.
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Ihr habt ein Einkommen von 1575 Euro. Wohngeld müßtet ihr bekommen.Was ich nicht so ganz verstehe ist warum ihr die Miete nicht monatlich bezahlt habt.
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Ich kann verstehen das auch der Mann einige Monate Elternzeit nimmt.Allerdings in dem langen Zeitraum wie bei euch sieht es eher danach aus das dein Mann keine richtige Lust hat zu arbeiten.
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Müßte sie bei dem Termin alles erklären und das zuviel erhaltene Geld in Raten zurückzahlen.
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Eine Wohnung in der Größenordnung wird das JC euch nicht bezahlen.Du solltest dir mal überlegen wieviel ihr verdienen müßtet um euch so eine Luxuswohnung leisten zu können.Wie wäre es wenn du arbeiten würdest.Damit kämest du deinem Ziel schon ein Stück näher.
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Da du noch keine 25 bist bildest du mit deiner Mutter und den Bruder eine BG.Insofern müßte deine Mutter auch Angaben machen. Es ist mir allerdings etwas unverständlich wie deine Mutter mit dem Geld überhaupt monatlich überlebt. Gerade deinem Bruder gegenüber ist sie auch verpflichtet. Nehm es mir nicht übel aber für mich wäre deine Mutter schon ein Fall fürs Jugendamt.
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Mag sein das du das so siehst gawain, aber es ist nun mal so, das es nicht immer eine Sperre gibt wenn man selbst kündigt. Wenn du jetzt z.B. heiratest und der Partner eben in einem anderen Ort wohnt und dort auch arbeitet und besser verdient, dann wäre dies ein Grund zu kündigen um mit seinem Partner auch zusammen wohnen zu können.
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Drei Jahre lang nicht versichert und jetzt soll es auf Staatskosten eine private Versicherung sein. Ansprüche hast du gar nicht oder?
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Verantwortlich für die Wohnung ist der Mieter und der Vermieter könnte die Entsorgungskosten einfordern.
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Erstausstattung müßte sie doch trotzdem bekommen wenn ein Wasserschaden nachweisbar ist.