Das solltest du vorher genau in der ARGE nachfragen denn es könnte durchaus sein das du dann keine Leistungen bekommen wirst und wärst gezwungen die Wohnung wieder zu verkaufen.
Beiträge von Kitty121
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Du solltest deinen Sohn das so sagen nämlich das du ausziehst und ihn in deine neue Wohnung nicht mitnehmen wirst da diese zu klein ist.Also wird er sich selbst kümmern müssen wo er bleibt.Es ist keinesfalls so das du ihn bis zu seinem 25. Lebensjahr durchfüttern mußt.Zumal er selbst keinerlei Lust hat für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.Da wird er zur ARGE müssen und eine eigene Wohnung beantragen müssen und du kannst ja ruhig mitgehen und dort deinen Standpunkt deutlich machen.
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Bei Sozialleistungen gibt es keinen Freibetrag das wird komplett angerechnet.Allerdings müßtest du etwas für Fahrtkosten,Arbeitsmittel bekommen.
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Ihr könnt euch ja bei der ARGE mal erkundigen wieviel überhaupt bei euch eine Wohnung kosten dürfte da das ja überall etwas anders ist.Allerdings denke ich auch das die ARGE euch diese Wohnung nicht bezahlen wird da sie zu groß und zu teuer ist.Es kommt aber darauf an wie lange dein Freund arbeitslos wäre denn im Falle von ALG2 Bezug würdet ihr zunächst die volle Miete bekommen begrenzt auf ein halbes Jahr und müßtet dann umziehen oder den Rest selbst bezahlen.
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ImmBezug auf den Mietvertrag da könntest du diesen ja ändern lassen so das nur noch du da drin stehst wenn er nicht mehr bei euch wohnt.Wegen der Möbel müßtest du mit einem SB sprechen weil es Möbel nur kostenlos gibt bei der Erstaustattung einer Wohnung was bei dir ja nun nicht vorliegt.Wie das bei einer Trennung gehandhabt wird kann ich dir nicht sagen.Eventuell kannst du ein Darlehen bekommen.
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Ihr solltet Widerspruch einlegen.Für Ernährung sind in der Regelleistung um die 130 Euro eingerechnet.Sie ziehen euch auf alle Fälle zuviel Geld ab zumal ja auch die Verpflegung nicht komplett zur Verfügung gestellt wird sondern nur teilweise.
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Nachvollziehbar sollten die Kontoauszüge schon sein.Wenn ihr nichts zu verbergen habt sehe ich nicht wo das Problem liegt.
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Ich gönne ja jeden seine Leistung aber wenn man sooooooo fleißig gearbeitet hat dann frage ich mich doch wo hat man gewohnt??Auch kann der Verdienst ja nicht so super gewesen sein wenn noch nicht mal das Geld da ist um einfache Haushaltsgegenstände zu kaufen.
Ich gehe täglich arbeiten und bekomme trotzdem noch Geld vom Amt.Auf meine Küche habe ich 5 Jahre gespart.Kann man manchmal nur mit dem Kopf schütteln.
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Es ist so das du sofort wenn du eine Beschäftigung aufnimmst die zuständige Stellen von denen du Leistungen bekommst unterrichten mußt.Ich denke mal die werden dir nicht so ganz glauben das du den unrechtmäßigen Bezug von 2 Monaten erst so spät bemerkt haben willst denn man schaut eigentlich schon jeden Monat auf sein Konto bzw. holt die Kontoauszüge.Du kannst sicher einen Widerspruch schreiben aber mit dem Hinweis das du eben die Überbezahlung erst spät gemerkt hast und die Summe ja auch sofort zurückbezahlt hast.Vielleicht hast du Glück und sie stellen die Sache ein aber ansonsten sind sie mit dem Bußgeld im Recht.
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Normalerweise kannst du mit dem Einkommen selbst für dich aufkommen allerdings müßtest du deiner Mutter den Mietanteil zahlen.Da deine Mutter aber ja ganz gut verdient würde sie keine Leistungen mehr bekommen denn sie kann mit ihrem Gehalt ihren Bedarf abdecken.
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Normalerweise kann er trotzdem ausziehen auch wenn es diese Regelung gibt.Es ist nur nicht ganz so einfach.Ihr müßt dem Amt darlegen das er bei seinen Eltern nicht mehr wohnen kann.Wenn der Vater verschwunden ist und die Mutter an der Flasche hängt sollte das eigentlich nicht so schwierig sein.Wenn ihr heiratet dann kann er natürlich zu dir ziehen denn irgendwo müßt ihr ja dann als Familie leben.Ihr seid dann eine BG und werdet so gerechnet.
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Da wird die ARGE leider recht haben.Soviel ich weiß gibt es den Freibetrag nur von Erwerbseinkommen.
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Ich habe mal eine Frage die meine Bekannte betrifft.
Sie bekommt schon seit einigen Jahren ALG2.Ihr Mann ist voll berufstätig und sie hat drei Kinder.Nun hat sie von der ARGE eine Umschulung bekommen die in zwei Wochen losgehen soll.Diese geht über zwei Jahre.Nun wurde ihr bei der ARGE gesagt das wenn sie innerhalb dieser zwei Jahre aus dem Bezug von ALG2 rausfallen sollte sie diese Umschulung zu 30% selbst bezahlen müßte.Bei ihr würde nun und das weiß sie schon jetzt in zirka einem halben Jahr genau das eintreffen da der Sohn mit seiner Ausbildung fertig wird und dann aus der BG wegen seines Einkommens herausfällt.Bei der Tochter ist es ähnlich.Sie beginnt im September eine Ausbildung und durch die Vergütung fällt auch sie aus der BG raus.Da der Mann ja Einkommen hat würde dieses dann ausreichen und sie hätte keinen ALG2 Anspruch mehr.Nun soll sie unterschreiben das sie eben diese 30% nachher selbst trägt.Meine Frage wäre nun ist das so in Ordnung bzw. gibt es das überhaupt.
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Mußt du erstmal die Entscheidung abwarten.
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Du bekommst nur einen Krankenschein.Bei einem müßtest du dann eine KOpie abgeben.
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Sie können dir den Auszug nicht so ohne weiteres verweigern.Es ist zwar schon so das du erst mit 25 ausziehen kannst aber unter Umständen ist auch ein zeitigerer Auszug möglich.Ich würde an deiner Stelle einen Antrag stellen und auch gleich ein Schreiben dazulegen in dem du deine Gründe darlegst.Deine Eltern die den Auszug ja auch wollen sollten ebenfalls etwas schreiben.Vielleicht kannst du dir von einem Arzt auch noch die gesundheitlichen Gründe bestätigen lassen.Du brauchst auf alle Fälle vom Amt etwas schriftliches um notfalls gegen die Entscheidung klagen zu können.
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Wenn ihr als BG zusammenlebt wird das Geld angerechnet.Es ist ja Einkommen auch wenn dieses Geld eigentlich nur für deinen Freund gedacht ist.Der Freibetrag sind 100 Euro und vom Rest dann 20%.
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Du bist alt genug um eine eigene BG zu bilden.Du bekommst dann Leistungen die auch die Krankenversicherung einschließen und deine Eltern brauchen ihre Einkommen nicht angeben.Sie sollten aber erklären das sie dich nicht unterstützen.
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Wenn du verheiratet bist ist eine Familienversicherung möglich ansonsten mußt du dich selbst versichern.
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Da hast du ja ein schönes Beispiel gebracht aber so ist es nicht bei jeden.Viele bekommen keinen Unterhalt vom Vater und vom Jugendamt auch nicht mehr denn diesen gibt es ja nur eine bestimmte Zeit lang.Genauso ist es mit dem Alleinerziehendenzuschlag das trifft auch nicht auf alle zu.Ich gebe Salle in ihren Ausführungen recht.Es geht nicht darum vom Staat luxeriös leben zu können sondern es wäre schon viel getan wenn Kinder genauso behandelt werden würden wie Erwachsene denn die Kosten sind gleich bzw. bei Kindern sogar höher.