Beiträge von Kitty121

    Ich würde mal sagen das wenn die Freundin eh schon Angst hat vorm Zahnarzt wird sie wohl kaum noch zu mehreren Zahnärzten gehen und Kostenvoranschläge einholen.Allerdings wenn sie einen guten Zahnarzt hat der wird sowieso mit ihr alles genau durchsprechen auch im Kostenbereich.

    Bei der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt ist die ARGE doch über jeden froh der zumindestens einen Teilzeitjob hat und man kann dich auch nicht zwingen diesen Job jetzt aufzugeben.Die Einladungen schicken die SB in Abständen immer raus und du mußt halt dann angeben wo du dich in letzter Zeit so beworben hast bzw. was du unternommen hast um eine besser bezahlte Stelle zu finden.

    Das du einen Job bei dieser Entfernung annehmen mußt stimmt nicht.Bei so einer Strecke kannst du nicht jeden Tag hin und zurück fahren sondern müßtest umziehen und es kann dich niemand zu einem Umzug zwingen.

    Ihr müßt euch solche Frechheiten von einem SB nicht gefallen lassen da wäre allein schon mal eine Beschwerde fällig gewesen.Die Wohnung ist meiner Meinung nach für eine Person ausreichend aber für zwei Personen eindeutig zu klein.Am besten ihr stellt nochmal einen schriftlichen Antrag und besteht darauf das sie euch auch eine schriftliche Ablehnung geben damit ihr etwas in der Hand habt.Dann wendet euch an den Teamleiter und wenn das alles nichts bringt bleibt euch ja noch der Klageweg aber manchmal reicht es schon wenn ihr nur den Vorgesetzten zu sprechen wünscht.

    Ich wünsche dir viel Glück und sieh nicht ganz so schwarz.Wenn du den Freund kennst und er sich auch bei euch wohlgefühlt hat wirst du sicher vernünftig mit ihm und deiner Tochter sprechen können.Vielleicht wollen sie auch nur für sich sein.Ich denke nicht das du dein Kind verlierst.Manchmal ist es nicht so einfach zu verstehen was die eigenen Kinder sich so denken.Wie das mit dem Kindergeld ist kann ich dir nicht so genau sagen aber ich meine das das Kind schon etwas machen muß.Ob nun Schule oder Ausbildung ist dabei egal.Aber ich glaube nicht das man das KIndergeld einfach so gezahlt bekommt wenn man gar nichts tut.

    Mag sein das das so dasteht aber in der Regel wird das in den Krankenkasse einfacher gehandhabt.Ich bin z.B. schon seit einigen Jahren wegen meiner Kreislaufbeschwerden in Behandlung soll heißen ich nehme täglich eine Tablette und diese muß ich mir ja bei meiner Ärztin alle viertel Jahre holen.Das gilt dann schon als chronisch krank obwohl ich weder eine Pflegestufe habe noch irgendeine Behinderung vorweisen kann.Bei meinem Sohn ist es so das er schon immer Probleme mit der Wirbelsäule hatte und dadurch auch regelmäßig zum Arzt muß auch er ist als chronisch krank eingestuft.Du mußt also nicht halb tot sein um nur 1% zu zahlen.

    Natürlich kannst du einen Antrag stellen und vorab kannst du ja schon mal einen ALG2 Rechner benutzen und dir selbst ausrechnen was du bekommen würdest.

    Du kannst dich hier kreuz und quer durch das Forum lesen und da denke ich findest du alles was du wissen mußt.

    Ich kann deine Situation sehr gut nachvollziehen.Etwas in der Art habe ich auch durch im vergangenen Jahr mit meiner Tochter allerdings ist die erst 16.Ich muß sagen du kannst nur sehr sehr viel Verständnis aufbringen und versuchen sie erstmal laufen zu lassen.Ich denke das wird bei dir ähnlich sein wie bei mir damals.Deine Tochter hat einen festen Freund und es ist die große Liebe und da ist alles andere unwichtig.Mit normalen Argumenten kommst du nicht weiter.Ich hatte es dann so gemacht das ich den Freund meiner Tochter mit in die Familie integriert hatte und nach einigen Monaten lief es wieder einigermaßen normal.Was die finanzielle Seite angeht.Kindergeld wird sie weiterhin bekommen aber Unterhalt kann der Vater verweigern wenn sie die Schule abbricht und praktisch dann auf der faulen Haut liegt.

    Die Krankenkasse wird die Leistungen des Zahnarztes bezahlen.Sie bekommt ja bevor der Arzt überhaupt etwas macht sowieso die Kostenrechnung die sie sich bei der Krankenkasse genehmigen lassen muß.Die Leistungen müssen aber im normalen Bereich liegen also z.B. Implantate oder spezielle Keramikfüllungen übernimmt die Kasse nicht da muß sie dann das selbst bezahlen.

    @ Stern88


    Ich glaube kaum das du jemanden finden wirst der diese Leistungen bezieht und davon im Luxus leben kann.Ich weiß ja nicht ob du selbst ALG2 bekommst aber wenn nicht dann mach doch einfach mal das Experiment und versuche zwei drei Monate von diesem Geld zu leben und alles zu bezahlen und vor allem vergiß nicht auch etwas zu sparen für eventuelle Neuanschaffungen.


    Im Bezug auf eine Erhöhung na ja wer sagt schon nein wenn es mehr Geld geben soll?Es wäre schon viel geholfen wenn das Kindergeld nicht komplett als Einnahme angerechnet werden würde oder es sollte für Kinder eben das gleiche gezahlt werden wie für die Erwachsenen.Es ist völlig unsinnig das Kinder weniger Bedarf haben oder weniger essen.Eher im Gegenteil für Kinder müssen mehr Dinge bezahlt werden wie für einen Erwachsenen.

    Ich denke Elterngeld und gleichzeitig Pflegegeld schließt sich deshalb aus weil das Elterngeld eben die Eltern des Kindes bekommen und Pflegegeld für die Pflege des Kindes gezahlt wird.Ein Pflegekind bleibt ja auch nicht ewig in der Familie sondern dies ist ja nur vorrübergehend.Von daher würde ich es auch nicht richtig finden wenn dann noch zusätzlich 67% des Einkommens dazubezahlt werden.Allerdings kann ich den Gedankengang schon nachvollziehen weil man von so einem Einkommen dann doch recht gut leben kann.Kinder machen Arbeit das ist ganz klar und so mancher hätte sicher nichts dagegen auch für die tägliche Pflege des Kindes etwas zusätzlich zu bekommen aber bei ALG2 bleibt nicht einmal das Kindergeld sondern wird komplett angerechnet aber wenn man dann über 600 Euro monatlich für die Pflege des nichtleiblichen Kindes bekommt und sich dann noch aufregt finde ich das schon ziemlich dreist.

    Da er 25 ist kann er einen eigenen Antrag auf ALg2 stellen und er wird da auch Leistungen bekommen denn die Eltern müssen ihn nicht mehr unterstützen.Dies sollten sie aber schriftlich erklären solange er noch zu Hause wohnt sonst geht das Amt davon aus das er weiterhin von den Eltern unterhalten wird.Wenn er jetzt zu dir zieht müßtet ihr einen Antrag stellen wenn er bisher keinerlei Leistungen bekommen hat und könntet es so machen das er zwar zu dir zieht ihr aber dem Amt gegenüber erklärt das ihr noch nicht füreinander einsteht und sozusagen erstmal probieren wollt zusammen zu leben.Dann werdet ihr nicht gleich als BG gerechnet sondern erst nach einem Jahr und ihr hättet jeder für sich das ALG2 und die Miete jeweils anteilmäßig.

    Ich habe ja schon geschrieben sicher kannst du klagen man gegen alles klagen aber es ist die Frage ob man gewinnt.Du solltest das aber am besten mit einem Anwalt besprechen da eine solche Klage ja auch zunächst Geld kostet und ob das über eine Prozeßkostenhilfe gehen würde glaube ich nicht.

    Ihr könnt doch zusammenziehen wo ist das Problem.Durch einen gemeinsamen Haushalt fallen ja schon mal die Mietkosten für deine derzeitige Wohnung weg.Natürlich müßte er weiterhin Unterhalt zahlen genau wie jetzt denn die Kinder hat er ja auch irgendwann gewollt und die können nichts dafür das er jetzt wieder jemand neuen hat.Andererseits warum soll er nicht auch wieder eine neue Beziehung eingehen.Ob ihr dann noch ein gemeinsames Kind in die Welt setzen werdet ist am Ende eure Entscheidung aber auch das halte ich nicht für unmöglich.

    Dazu sei mal noch gesagt wenn du wegen deiner Beschwerden schon einige Zeit in ärztlicher Behandlung bist dann könnte bei dir eine chronische Erkrankung vorliegen und du bräuchtest nur die Hälfte zuzahlen.Dazu brauchst du einen Vordruck von deiner Krankenkasse den du bei deinem Arzt ausfüllen lassen mußt und diesen gibst du dann bei der Krankenkasse wieder ab.Dann müßtest du nur um die 40 Euro zahlen.

    lirafe


    Ja da hast du Recht weil das Auto ja geleast ist aber wenn er den Restbetrag gezahlt hat wäre ja das Auto entweder seins oder er bräuchte einen neuen Vertrag oder hat kein Auto mehr.Leasing ist nicht das wahre.