Wenn deine Rente im Mai auf dein Konto geht ist es leider so das dir dann für diesen Monat keine oder weniger Leistung zusteht.Du kannst nur versuchen da das Geld ja erst am Ende des Monates kommt mit deinem SB sprechen ob sie die Mietzahlungen noch leisten und du diese dann in Raten zurückzahlst.Vielleicht machen sie es ja aber müssen tun sie nicht.
Beiträge von Kitty121
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Da du noch keine 25 bist ist eigentlich immer noch deine Mutter für dich zuständig bzw. dir gegenüber unterhaltspflichtig.Da du vom Jobcenter sprichst nehme ich an das du ALG2 Leistungen beziehst.Du müßtest also mit deiner Mutter eine BG bilden.Um ausziehen zu können brauchst du die Genehmigung des Jobcenters denn sonst bekommst du keine Leistungen.Kannst du nur mit dem SB sprechen und einen Auszug beantragen und diesen genau begründen.
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Geld für Möbel kannst du nur beantragen wenn du eine Erstausstattung brauchst das heißt du noch nie eine Wohnung hattest und diese jetzt einrichten mußt.Ansonsten gibt es keine Zusatzleistungen mehr die du beantragen kannst.Höchstens noch die GEZ Befreiung.
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Wenn ich deine Schreibweise lese dann tut mir alles weh.Meine Güte bist du Legastheniker oder warst du einfach beim Deutschunterricht abwesend.
Um auf dein Thema zu kommen sicherlich gibt es Leute die trinken aber das sind nicht nur Alg2 Empfänger sondern das gibt es in allen Schichten.Sicherlich würde ich es auch begrüßen wenn die Schulspeisung für Kinder kostenlos wäre aber das müßte generell gemacht werden denn es gibt auch viele Kinder wo die Eltern zwar arbeiten gehen aber trotzdem das Geld hinten und vorne nicht reicht.Deine Gutscheine kannst du dir sonstwohin stecken denn sowas diskriminiert Kinder vor allem ärmerer Familien und bringt überhaupt nichts.
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Also solltest du einen Antrag auf Nachzahlung stellen und wirst das Geld dann auch bekommen.
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Wenn man eine Wohnung komplett einrichten muß und so ziemlich alles braucht sind die Beträge schon eher ein Witz die da gezahlt werden.Allerdings kann man auch gebraucht so einiges bekommen und in gutem Zustand.Manchmal verschenken die Leute auch Sachen weil sie froh sind das sie es loswerden.Da muß man eben eine bissel schauen.Außerdem wird das gekauft was dringend gebraucht wird und alles andere kommt etwas später wenn man ein bisschen gespart hat.
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Warum schreibt man eigentlich immer wieder solchen Schwachsinn.Wenn es etwas mehr Alg2 geben würde heißt das noch lange nicht das deshalb mehr geraucht oder getrunken wird.Wie kommt man eigentlich immer auf die absurde Idee das alle Hartz4 Empfänger saufende und qualmende auf dem Sofaliegende DVD Gucker sind.Wenn dann solcher Mist auch noch von Leuten kommt die in vereinen arbeiten die täglich mit Hartz4 Empfängern zu tun haben dann kann ich mir vorstellen was so jemand über die Leistungsempfänger denkt und wie er mit diesen
Leuten umgeht.Das jemand vielleicht raucht heißt noch lange nicht das er seine Kinder schlecht behandelt oder die Kinder nichts bekommen.Mein Mann raucht auch und trotzdem müssen unsere Kinder auf nichts verzichten.Da könnte ich auch jeden angreifen der vielleicht gerne Süßes ist oder ab und zu eine Flasche Wein trinkt.Ein Wort noch zu dir Wenzel.Ich halte mich hier auch nicht punktgenau an die deutsche Rechtschreibung aber man sollte schon wenigstens ansatzweise wissen wie man das eine oder andere Wort schreiben muß.Ein Deutschkurs kann hier manchmal helfen.
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Sie kann den Vater ja einfach mal darauf ansprechen schließlich weiß er ja auch das sein Kind demnächst Konfirmation haben wird und das dies einiges kostet und vielleicht gibt er ja etwas dazu eben im Interesse seines Kindes.
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Da wird es auch nicht viel Kindergeldzuschlag und Wohngeld geben aber ALG2 bekommt ihr dann nicht mehr.
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Die ARGE bezahlt dir nicht eine komplette neue Erstaustattung deiner Wohnung sondern du bekommst einen gewissen Betrag von dem du dir das was du brauchst kaufen kannst.Da wirst du auf gebrauchte Möbel oder Sonderaktionen zurückgreifen müssen.
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Wenn sie dir bei der Berechnung deiner Leistungen zuviel an Einkommen berechnet haben werden sie dir die Summe wohl nachzahlen.Ich verstehe aber nicht so ganz das du das nicht gemerkt hast.
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Du läßt dich von ihm schlichtweg erpressen und er meint das er das kann und als Druckmittel nimmt er das gemeinsame Kind.Nimm ihn den Wind aus den Segeln und pack deine Sachen und gehe eben zunächst in ein Frauenhaus.Dort gibt es Leute die solche Situationen tagtäglich erleben und dir auch helfen können eine eigene Wohnung zu beziehen.Du brauchst keine Angst zu haben das er dir das Kind wegnehmen kann.So einfach geht das nicht.Handle im Interesse deines Kindes und zeige deinem Nochmann das er so nicht mit dir umspringen kann.
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Du müßtest die Monate noch bekommen.Außerdem müßte eigentlich in deiner Akte bei der Familienkasse nachvollziehbar sein warum die KIndergeldzahlung eingestellt wurde.
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Du wirst ihn nicht dazu zwingen können dir etwas dazuzugeben sondern kannst nur versuchen im Sinne des Kindes eine Lösung zu finden.
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Deiner Frau und Kindern würden aber Leistungen zustehen.
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Wenn ihr keine driftigen Gründe für den Umzug habt werden euch die Kosten kaum übernommen werden.Die Größe euerer drezeitigen Wohnung sind meiner Meinung nach angemessen aber ihr könnt natürlich trotzdem umziehen aber auf den Kosten für den Umzug bleibt ihr sitzen.
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Mit den Ratenzahlungen hast du sicher Recht.Allerdings denke ich wird es sie schon ziemliche Überwindung kosten überhaupt einen Zahnarzt aufzusuchen und da fällt es ihr bestimmt schwer dann noch zu anderen Ärzten zu gehen wegen der Kosten.Davon mal abgesehen würde ich auch nicht zu einem anderen Zahnarzt gehen als zu den wo ich schon seit Jahren in Behandlung bin da ich dort sehr zufrieden bin und auch keine Angst habe.Es hat ja gerade in dem Bereich auch viel damit zu tun wieviel Vertrauen ich habe.
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Wenn ihr wieder zusammenzieht seid ihr auf Grund der beiden gemeinsamen Kinder eine BG und sein Gehalt wird bis auf einen Freibetrag 100 Euro und vom Rest 20% auf die ALG2 Leistungen angerechnet.Ansonsten wird sich für dich nicht viel ändern.
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Entweder läßt du dir von dem SB sagen wer sein Vorgesetzter ist oder du kannst das an den Türschilder ersehen da steht das bei uns z.B. dran.Ansonsten sagt dir das auch die Dame am Kundenservice.
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Bei der Situation solltest du schnellsten ausziehen und dir eine eigene Wohnung suchen.Dabei hilft dir die ARGE.Dort müßtest du einen Antrag auf ALg2 stellen und dir eine Wohnung genehmigen lassen.Die Möbel von deiner Tochter und der Teil der dir zusteht kannst du ja mitnehmen bzw. für das was du nicht hast stellst du einen Antrag auf Erstausstattung.Dein Nochehemann kann nicht von dir verlangen weiterhin für ihn zu kochen und zu waschen denn schließlich lebt ihr in Trennung und wenn du das weiterhin für ihn machst könnte das Gericht bei der Scheidung davon ausgehen das eine Trennung eigentlich noch nicht stattgefunden hat.