Beiträge von Kitty121

    Eigentlich nicht denn wenn du nach wie vor in der Wohnung lebst wovon sie sich ja bei ihren Besuchen überzeugen konnten hast du nichts zu befürchten.Vielleicht solltest du versuchen mal die Angelegenheit mit deinem Sb zu klären.

    Da kannst du nicht viel machen und auch ein Anwalt wird da nichts erreichen.Du bist ALg2 Empfänger und bekommst Sozialleistungen insofern mußt du solche 1 Euro Jobs machen.Du kannst dich da nicht rausreden mit lernen.Es ist sicher wichtig das du dich auf diese Schule vorbereitest aber diese 1 Euro Jobs sind ja meist nur vormittags so das du immer noch genug Zeit hast zum lernen.Wenn du nicht mit dem SB auf einen Nenner kommst wirst du es entweder machen müssen oder du nimmst die Sanktionen in Kauf.Er kann dir aber eh nicht das ganze Geld streichen sonder erstmal nur 30%.

    Liegt ja schon längere Zeit zurück.Gibt es von dieser Vereinbarung mit der Vorgesetzten etwas schriftliches?Dies ist nämlich immer besser um im Nachhinein solche Gespräche beweisen zu können.Ihr solltet vielleicht die SB auf eben dieses Gespräch hinweisen und notfalls nochmal mit der Vorgesetzten sprechen.Ansonsten werdet ihr die Sanktionen in Kauf nehmen müssen.

    @ lirafe Da bist du doch ganz schön tolerant.Es muß eben immer gegenseitig sein und kann nicht ständig nur von einer Seite ausgehen.Es gibt viele Väter die sich nicht kümmern (meiner war auch so ein Exemplar) und da sage ich dann wirklich lieber nie Kontakt und keinen Vater als so einen.Das ist auch für die Kinder nicht gut die oftmals die Schuld dann noch bei sich suchen nur weil der Vater nur an sich und seine Vergnügen denkt.Aber es gibt auch andere Väter die sich trotz Trennung für ihre Kinder einsetzen und da sollte man dann doch auch das Gespräch führen.Meine Freundin z.B. ist auch schon lange geschieden und das gemeinsame Kind war beiden immer wichtig auch dann als beide längst wieder in neuen Partnerschaften gelebt haben.Ich sehe den Mann regelmäßig und er hat auch schon oft gesagt das er froh ist immer zu erfahren welche Sachen neu angeschafft werden müssen da er das oft nicht selbst weiß und auch gerne etwas bezahlt außerhalb des monatlichen Unterhaltes.Manchmal ist es eben nicht böser Wille sondern schlicht nicht wissen.

    Da brauchst du nichts beantragen das kommt automatisch mit dem Augustgeld.Es sei denn dein Kind wird dieses Jahr erst eingeschult dann mußt du bei der ARGE eine Schulbescheinigung vorlegen damit die sehen können das dein Kind schulpflichtig ist.Diese Schulbescheinigung brauchst du auch wenn dein Kind z.B. die 10.Klasse nochmal wiederholt da das Schulgeld nur bis zur 10.Klasse gezahlt wird.

    Da werdet ihr bei der ARGE nochmal nachfragen müssen.Eventuell ist die Wohnung zu teuer oder es ist ein Rechenfehler der Leistungsstelle.Das kommt auch vor.Entweder geht ihr in Widerspruch oder aber ihr sucht das Gespräch mit einem SB.

    Wenn ihr mit dem Jugendamt bereits gute Erfahrungen gemacht habt solltet ihr euch dort nochmal hinwenden.Ich denke in eueren speziellen Fall der ja auch durch ärztliche Unterlagen bewiesen werden kann würde die ARGE einer eigenen Wohnung vielleicht zustimmen.Welche Kosten die euch dann übernehmen müßt ihr dort direkt klären.Ich denke das ist von Fall zu Fall verschieden.Normalerweise ist euer Sohn ja noch keine 25 und könnte eigentlich nicht ausziehen und da er sicher auch noch keine Ausbildung hat wäret ihr Unterhaltsverpflichtet.Aber es gibt immer Ausnahmen.

    Wenn du in diesem Zeitraum bei der ARGE gemeldet warst dann müßte dort eigentlich dies in deiner Akte vermerkt sein.Normalerweise unterschreibst du ja auch eine Eingliederungsvereinbarung in der derartige Dinge festgehalten werden.Der Sb braucht dir deine Ausbildungsplatzsuche doch auch nur zu bescheinigen das dauert keine fünf Minuten.Wo ist das Problem?

    Wenn sie weniger bezahlen müssen haben die meistens nichts dagegen allerdings wirst du den Umzug schon begründen müssen vor allem wenn du diesen bezahlt haben willst.

    Zunächst mal mußt du überhaupt ALG2 beziehen und dann muß die Wohnung genehmigt sein.Dann kannst du einen Ertsaustattungsantrag stellen.Wenn du allerdings bereits eine Wohnung hattest dann kannst du Möbel höchstens auf Darlehensbasis bekommen.Wo du auch noch einen Antrag stellen kannst ist wenn du geschieden wirst bzw. getrennt lebst und somit eine eigene Wohnung brauchst.

    Ihr bekommt also schon für die Unterhaltungskosten jeder diese 316 Euro und dann für die Miete jeder so hast du oben geschrieben 176 Euro.Ich denke das ist dann sicher in Ordnung.Ihr hättet dann ja für die Miete 352 Euro.Kommt nun darauf an wieviel Miete ihr bezahlen müßt und ob die Wohnung von den Kosten her als angemessen gilt.Wenn du schreibst 423 Euro ist der Höchstsatz dann kannst du nicht davon ausgehen das ihr diesen bekommt wenn eure Wohnung gar nicht soviel kostet.

    Wenn sie euch die Wohnung genehmigt haben dann müssen sie auch weiterhin die Miete übernehmen.Ich denke nicht das dir der Arbeitslosenverband groß weiterhelfen kann.Hast du denn mal auf deinen neuen Bescheid nachgelesen.Wenn sie weniger Leistung zahlen steht eine Begründung eigentlich drauf wieso weshalb.Am besten machst du schnellstens einen Termin bei deinem Sb dann bist du schlauer.

    Das Forum ist kostenlos.Was steht denn auf dem Bescheid den ihr bekommen habt.Da müßte doch alles aufgelistet sein denn wenn ihr keinerlei Einkommen habt dann müßtet ihr jeder 316 Euro bekommen und die Miete.

    Du kannst nur zur ARGE in Chemnitz gehen und das dort erfragen.Normalerweise hätte denen dort eigentlich ihr Alter auffallen müssen wie es jetzt anscheinend passiert ist darum bekommt ihr nicht mehr die vollen Leistungen.Das müssen sie euch dort ja erklären können.