Beiträge von Kitty121

    Es ist eigentlich so das du als Student in dem Falle dein Freund keine ALG2 Leistungen beanspruchen kann da er ja durch sein Studium dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.Mit dem Unterschreiben dieser Eingliederungsvereinbarung hat er sich verpflichtet einen Arbeitsplatz zu suchen um damit aus dem Bezug der Leistung rauszukommen.Es wird so sein das du zwar ALG2 bekommen kannst und dann auch für dein Kind aber dein Freund nicht und sein Verdienst bzw. der Unterhaslt den die Eltern zahlen mit angerechnet wird.

    Das ihr euch gegenseitig unterstützt hat nichts mit der finanziellen Seite zu tun.Ihr müßt ja auch nicht bei der ARGE angeben warum ihr zusammenwohnt das geht die gar nichts an.Du stellst einen Antrag auf Unterstützung für dich und gibst genau wie deine Mutter an das ihr finanziell nicht füreinander einsteht und die ARGE hat nicht zu interessieren was deine Mutter verdient.

    Die Steuererstattung hat er ja bekommen.Wie er das Geld dann verwendet ist seine Sache aber die ARGe wird das so berechnen wie sie es getan hat.Das er Schulden hat und das Geld somit der Bank zugeflossen ist interressiert die ARGE nicht denn somit hätte ja die ARGE den Dispo ausgeglichen.

    Die klage die er am Hals hat wird nur ein Anwalt beurteilen können.Was seine Kündigung angeht da kann man nur sage dumm gelaufen.Da er ja sowieso nicht gerade das beste Arbeitsverhältnis hatte hätte er zumindestens die Fristen einhalten müssen egal was der Chef da zu ihm sagt oder nicht.Dieses Telefongespräch läßt sich nicht beweisen und eigentlich schickt man den Krankenschein sofort nach Erhalt an seinen Betrieb.Da er nun erstmal eine Sperre bekommen hat kann er nur für die Zeit wo er kein ALG bekommt einen Antrag auf Hilfe beim Sozialamt stellen.Das geld wird er dort nur auf Darlehensbasis bekommen aber er hat zumindestens erstmal Geld zum leben.Bei der ARGE kann er dann nur ein Darlehen beantragen um seine Wohnung zu bezahlen und nicht auf der Straße zu stehen.Er soll sich da nicht abwimmeln lassen die Sb sind durchaus berechtigt in diesem Fall Hilfe zu leisten um Wohnungslosigkeit vorzubeugen.

    Du solltest auf alle Fälle versuchen dich irgendwie mit der Bank zu einigen denn ansonsten hast du nicht nur den Kredit am Hals sondern auch noch alle anderen Kosten.

    Bei der Anzahl und dem Alter deiner KInder ist eine Betreuung sehr wichtig und wenn diese nicht gewährleistet ist kannst du nicht Vollzeit eingesetzt werden.Ich bin mir sicher das du da nichts zu befürchten hast.Du hast ja durchaus die Wahl ob du nun Teilzeit oder Voll arbeiten willst.Das kann dir die ARGE nicht vorschreiben und durch deine Kinder hast du außerdem einen guten Grund.

    Das solche Kontrollen durchgeführt werden ist völlig normal.Wenn du angegeben hast das du in einer WG wohnst wird vielleicht öfters kontrolliert ob das auch stimmt.Ich würde mir an deiner Stelle da keinen Kopf machen und erstmal abwarten.Die Dame von der ARGE hat schon das Recht in jedes Zimmer zu schauen die hätte jetzt nur nicht ohne seine ZUstimmung oder Anwesenheit seine persönliche Unterlagen durchsehen dürfen.Aber das hat sie ja auch nicht gemacht.Ihr habt ja jeder ein eigenes Zimmer und Bett und ich denke ob da im Kühlschrank mal etwas nebeneinander steht ist da nicht ganz so wichtig.Alles wichtige habt ihr getrennt und somit dürfte da nichts negatives kommen.

    Das mag sein aber wenn er Jahre studiert hat und eigentlich gerne fertig studieren möchte und das nur am finanziellen scheitert kann er ja mal nachfragen ob und wenn welche Möglichkeiten er hätte um vielleicht doch noch fertig zu werden.

    Ich glaube nicht das er ein Recht auf eine eigene Wohnung hat.Die Freundin mit Kind ist eine eigene BG und sie kann auch eine Wohnung beanspruchen aber dein Sohn ist zwar der Vater aber nicht mit ihr verheiratet.Da er noch unter 25 ist bist du noch für ihn unterhaltspflichtig.Ihr könnt gerne mal in der ARGE nachfragen aber ich denke nicht das er ausziehen und selbstständig Leistungen bekommen kann.

    Das kann dir nur deine Bank verraten da solche Entscheidungen immer im Ermessensspielraum der Bank liegt.Du kannst ja aber am besten persönlich deine Situation schildern und eine kleinere Rate vorschlagen denn die Bank ist ja auch daran interessiert ihr Geld wiederzubekommen.