Beiträge von Kitty121

    So weit ich es weiß bekommst du die Busfahrkarte zwar ausgezahlt aber diese müßtest du auch jeweils einreichen.Im Bezug auf Benzingeld ist es doch eigentlich logisch das du nicht den vollen Preis bekommst sondern nur anteilig wenn du bei jemanden mitfährst.

    Was hackt ihr hier auf dem Sohn herum.Der Vater hat nicht gesagt das der Sohn gar nichts abgeben will oder soll. Er möchte nur nicht auf Kosten des Sohnes leben bzw. möchte das dem Sohn von seinem monatlichen Einkommen auch etwas übrig bleibt. Ein Auto gehört heutzutage nicht zum Luxus sondern wird meist bei den Jugendlichen von den Lehrbetrieben vorrausgesetzt.

    Sicher kannst du mit ihm eine WG gründen. Ihr würdet euch dann nur die Miete teilen und ansonsten hast du dein Einkommen und er bekommt Leistungen. Allerdings solltet ihr darauf achten das ihr wirklich getrennt lebt und wirtschaftet denn ansonsten könnte es sein das das JC euch nach einem Jahr als BG rechnet.

    Wenn du tatsächlich derart starke Probleme hast dann hättest du längst schon eine eigene Wohnung haben können mit deinen psychologischen Tests.Was ich nicht verstehe Geld bekommt man ja nicht nur für Maßnahmen und wenn sie zu Ende sind gibt es nichts mehr. Du müßtest ja zumindestens eine monatlich Regelleistung bekommen haben oder verdienen deine Eltern zu gut so das ihr keine Leistungen bekommen habt.

    Die Eltern müßten sowieso keinen Unterhalt mehr zahlen da sie ja schreibt das sie eine abgeschlossene Ausbildung hat. Da sie wohl bereits längere Zeit in der Wohnung wohnt kann sie auch Leistungen beantragen.

    Ganz so einfach wird es für ihn wohl nicht werden.Er ist unter 25 und noch immer bei seinen Eltern gemeldet.Wenn er sich mit diesen so gar nicht versteht warum bleibt man dann dort gemeldet und sucht sich nicht eine Ausbildung oder Arbeit um seinen Lebensunterhalt zu sichern und auf eigenen Beinen zu stehen. Es stellt sich mir auch die Frage wovon er in den letzten Jahren gelebt hat. Um eine eigene Wohnung zu bekommen müßte er gute Gründe haben und diese nach Möglichkeit auch belegen können.

    Ab dem Monat wo du dann praktisch in deiner Firma fest arbeitest sollten deine Eltern dem JC mitteilen das sie mit dir nun ein Haushaltsgemeinschaft bilden und keine Bedarfsgemeinschaft mehr. Du bist durch dein Einkommen nicht verpflichtet deine Eltern zu unterhalten. Da deine Eltern dann nur noch Leistungen für sich selbst und den Mietanteil bekommen müßtest du eben deinen Mietanteil zahlen und das was du für deinen Unterhalt brauchst. Meistens will das JC deinen ersten Lohnschein sehen mehr aber auch nicht.

    Im ersten Jahr könntet ihr das Probe wohnen machen.In diesem Zeitraum würde sein Geld nicht angerechnet werden danach werdet ihr als BG gerechnet und die Einkommen dann auch angerechnet.

    Zu deiner Frage Horst wenn ich mir die Krötlein so ansehe die bei uns zur Zeit herumwandern und dabei überfahren werden dann würde ich sagen sie hören nichts und sind auch blind.Ansonsten hilft immer Mr.Google

    Ja klar Horst auf der einen Seite soll sie abwarten und auf der anderen zu Ihrem SB rennen und diesen erst auf dumme Gedanken bringen. Manchmal kann man deinen Geistesblitzen wirklich nicht mehr folgen. Es gibt genug Menschen die in einer WG leben und deshalb nicht als BG angesehen werden. Ansonsten bräuchte man auch gar nicht erst eine WG angeben und könnte gleich davon ausgehen nach einem Jahr als BG gerechnet zu werden. So wie soulmate hier schreibt sehe ich gar keinen Grund das nach dem Jahr von einer BG ausgegangen werden soll.