Wenn du am letzten Tag des Monates Geld bekommst dann zählt es für den Monat und nicht für den nächsten.
Beiträge von Kitty121
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Wenn deine Frau dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet wäre kannst du nicht einfach darauf verzichten auch wenn dir das lieber wäre.Die ARGE rechnet dir alles an ob du es in Anspruch nimmst oder nicht.
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Du bekommst zwar durch den 100 Euro Job etwas weniger Leistungen fällst aber auch nicht komplett raus.Ich weiß ja nicht wie oft und an welchen Tageszeiten du da arbeiten müßtest aber vielleicht kannst du ja beides machen.Es gibt auch bei solchen Maßnahmen die Möglichkeit diese teilzeitmäßig zu machen bzw. etwas eher zu gehen wenn da noch ein Minijob dranhängt.Das mußt du aber mit deiner SB klären auch ob die maßnahme überhaupt für dich Sinn macht und auf deinen Beruf abzielt oder einfach nur Beschäftigung sein soll.
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Du bekommst ja ALG1 und da brauchst du vom Amt keine Genehmigung für eine größere Wohnung.Allerdings ist es vielleicht sinnvoll wenn du dich trotzdem bei der ARGE erkundigst wie groß und wie teuer eine Wohnung für zwei Personen bei dir sein darf.Wenn du nämlich in absehbarer Zeit ins ALG2 rutschst dann kann es sein das sie dir vielleicht die Wohnung nicht bezahlen weil sie zu groß und zu teuer ist und du müßtest dann nochmal umziehen.So bist du gleich auf der sicheren Seite.Das Wohngeld richtet sich nach deiner Miethöhe und dies kannst du dir selbst ausrechnen mit einem Wohngeld Rechner.Wenn du also dann eine größere Wohnung hast die natürlich auch mehr Miete kostet gibt es auch mehr Wohngeld.
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Ich denke da ihr ja schon vorher längere Zeit zusammen gewohnt habt wird die ARGE von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen und euch als BG rechnen.Ansonsten könnte ja auch jeder nach einem Jahr wieder kurzzeitig ausziehen um dann wieder einzuziehen nur damit das Einkommen des anderen nicht gerechnet wird.
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Wenn du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen dann brauchst du auch nicht abzuwarten.Was denken die sich denn in der ARGE.Also nichts wie hin und eine Erklärung verlangen.
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Ein 400 Euro Job ist nicht mit einer versicherungspflichtigen Arbeit zu vergleichen.Wenn du mit einer Arbeitsaufnahme aus dem Leistungsbezug rausfällst dann kannst du eine Maßnahme ablehnen aber sonst wirst du die Maßnahme machen müssen.Nur das eventuell mal eine Vollzeitstelle daraus werden könnte wird die ARGE nicht anerkennen.Leider.
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Du kannst zwar Widerspruch einlegen aber ich denke das wird eventuell nicht viel bringen.Du bekommst 860 Euro ALG1 und ich nehme mal an für deinen Sohn auch noch Kindergeld also müßtest du 1024 Euro monatlich zur Verfügung haben.Da steht dir kein ALG2 zu sondern du müßtest Wohngeld beantragen.Wenn deine Wohnung zu klein ist kannst du dir eine größere Wohnung suchen und Möbel findest du in Sozialläden oder auch in der Zeitung und im Internet.Was deine Schulden angeht kannst du nur versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder wenn es gar nicht geht dann nimm die Schuldnerberatung zu Hilfe.
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Was habt ihr nur immer mit der Waschmaschine.Auch einer Person sollte eine Waschmachine zustehen denn es ist doch nicht zuzumuten das eine Person ihr Wäsche mit der Hand waschen muß.Davon mal abgesehen bekommt man diese Geräte auch schon recht günstig gebraucht.
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@ Sternenfee
Der Hinweis mit der Tafel ist gut gemeint aber so einfach ist das auch nicht mehr.In vielen Städten kannst du da nicht einfach so vorbeigehen sondern brauchst erst eine Art Ausweis bevor du dann etwas bekommen kannst.Es gibt bei uns z.B. Wartelisten um so einen Ausweis überhaupt bekommen zu können da die Tafeln hofnungslos überlastet sind.
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Wenn er weder ALG1 noch ALG2 bekommt dann wird von dort auch nicht die KV bezahlt werden.Ich würde aber wie lirafe schon sagt nochmal mit der KV sprechen.Können deine Eltern dir eventuell die KV bezahlen?
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Das wird manchmal so gemacht.Aber dir geht trotzdem ja kein Geld verloren.Wenn du deine Abrechnung hast reichst du diese einfach ein mit der Bitte um Neuberechnung des Monates Mai und dann erhälst zu zuviel einbehaltenes Geld zurück.
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Du solttest zur ARGE gehen und dich dort beraten lassen.Da du ja ausziehen wirst brauchst du zunächst eine eigene Wohnung.Diese und eventuell teile für die Ausstattung mußt du dort beantragen.Die Wohnung muß angemessen sein in Größe und Miethöhe.Wieviel das sein kann bekommst du auch in der ARGE zu erfahren da dies überall etwas anders ist.Du kannst dann auch gleich einen Antrag für das ALG2 stellen denn die 400 Euro reichen ja nicht aus.Ich weiß ja nicht wie ihr das im Trennungsjahr haltet ob deine Frau dir Unterhalt zahlen muß denn dieser würde dann bei dir als Einkommen angerechnet werden.
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Da du keinen Anspruch auf ALG hast müßtest du dich über deine Eltern mit familienversichern.Wenn du 25 wirst kannst du aber dann Leistungen beantragen solltest du noch nicht wieder arbeiten.
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Wenn du eine Weiterbildung bekommen kannst dann solltest du diese auf alle Fälle machen.Es ist nur leider oft so das die sogenannten Weiterbildungen nichts mit dem Beruf zu tun haben den man gelernt hat und somit nützen sie einen meist nicht viel.Wenn du von der ARGE ein Stellenangebot bekommen hast dann mußt du dich dort auch bewerben da du ansonsten mit Kürzungen deiner Leistungen zu rechnen hast.
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Na hoffentlich sind die Schnittchen wenigstens gut belegt.
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Ich habe ihre Mutterqualitäten nicht in Frage gestellt das hat sie schon selbst getan mit ihrem Beitrag.Ich frage mich nur weshalb du dich so für sie ereiferst denn du kennst sie doch auch nicht oder doch?Allerdings sagt ein solcher Beitrag und die Fragestellung viel über einen Menschen aus und ich lasse mir von niemanden meine Meinung verbieten auch von dir nicht Salle.
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Aus der Maßnahme wirst du nur rauskommen wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast und somit keine Leistungen beziehen mußt ansonsten mußt du die Maßnahme beenden.
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Der Sozialstaat hat nicht die Aufgabe dich zu unterhalten sondern das solltest du selbst tun.Dafür reicht es wohl dann doch nicht.