Die Bewerbungen müssen nicht alle schriftlich sein.Du mußt nur genau nachweisen wo du dich beworben hast.Es gibt ja auch immer mehr Firmen die Bewerbungen nur per e-mail haben wollen.
Beiträge von Kitty121
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Zuschüsse dafür gibt es nicht das mußt du aus deiner Regelleistung bezahlen.Du kannst aber bei der Schule eine Schulbescheinigung dir ausfüllen lassen und diese gibst du dann in der ARGE ab damit du das Schulgeld bekommen kannst in Höhe von 100 Euro die es ab diesem Jahr für Schulkinder gibt.
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Die Weiterbildung sollte schon genau beschrieben sein und das kann deine Freundin auch verlangen.Schließlich soll sie einen Vertrag unterzeichnen der dann auch für sie bindend ist.Sie sollte nochmal mit der SB sprechen und auch sagen das sie den Vetrag nur dann unterschreibt wenn genau daraus hervorgeht um welche Art von Weiterbildung es sich handelt und sie nicht blind ihre Unterschrift unter ein schreiben setzt.Ansonsten soll sie den Teamleiter verlangen damit es nicht erst zu einer Sanktion kommt.
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Mein lieber Horst du tust gerade so als ob ich geschrieben hätte das die ARGE dazu berechtigt ist die Wohnverhältnisse der Freundin zu überprüfen.Das habe ich nicht getan und dazu hat die ARGE auch keine Berechtigung.Es stellt sich aber die Frage warum sie es denn tun?Fakt ist das wenn du einen Antrag auf Leistungen stellst du in keinster Weise angeben mußt ob du eine Freundin hast zumal wenn diese weder bei dir gemeldet ist noch bei dir wohnt.Also frage ich mich wie kommt die ARGE dann auf die Freundin.Ich denke mal das es da wohl einen Hinweis von der Nachbarschaft gegeben haben muß so das die ARGE davon ausgeht das die Freundin mit in der Wohnung lebt und mit dem Antragsteller eine BG bildet.
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Wenn du eine Bewilligung zum Umzug hast kannst du sicher auch zu deinem Freund ziehen.Ob du dann aber die Kosten nochmal erstattet bekommst wenn du dann eine Wohnung gefunden hast weiß ich nicht.Damit ihr nicht gleich als BG gerechnet werdet solltet ihr angeben das ihr erstmal auf Probe zusammen wohnt dann bekommt ihr beide eure Leistung und die Miete zur Hälfte.
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Wenn du ALG2 bekommst ist das sicher möglich nach Absprache mit deinem SB.
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Ich verstehe die vorgehensweise der ARGE nicht so ganz.Wenn du einen 1 Euro Job machst dann weiß doch die ARGE darüber Bescheid.Wieso wollen sie dann von dir einen Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen sehen?Ich finde das hier mal wieder die Bearbeitung verzögert werden soll und würde da eine Erklärung des SB verlangen und die Auszahlung des Geldes.
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Wenn dein Sohn keine Sozialleistungen mehr bezieht kann er machen was er will.
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Wieso ist sie denn gekündigt worden in der Ausbildung?Da muß doch mehr sein als eine Krankschreibung.Davon mal abgesehen das eine Kündigung wegen Krankheit eigentlich unzulässig ist.Wenn sie die Kündigung selbst verschuldet hat dann ist die Sperre gerechtfertigt und da müßt ihr sehen wie ihr klar kommt.
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Mit 25 kannst du ausziehen und einen eigenen Haushalt gründen da kann der SB auf und nieder hüpfen und es bleibt doch dabei.
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Ihr solltet euch beim Jugendamt beraten lassen aber es muß bei der Unterhaltsberechnung auch eure Tochter berücksichtigt werden und nicht nur der Sohn.Das Sorgerecht kann sie deinem Mann gar nicht entziehen das hat mit den Unterhaltszahlungen nichts zu tun denn der Sohn hat auch ein Recht auf seinen Vater.
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Es gibt ALG2 Rechner die du mal probieren kannst.Ansonsten ist es so wenn ihr zusammenzieht wird dein einkommen auf das ALG2 deines Freundes angerechnet.Eventuell kann es sein das er gar nichts mehr bekommt wenn du viel verdienst.Dann könntet ihr Wohngeld beantragen.
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@ Horst Grunert
Nimm es mir bitte nicht übel aber du solltest dir wirklich mal professionelle Hilfe suchen.Ich denke das du schon so einen Kleinkrieg mit den Mitarbeitern der ARGE oder welcher Ämter auch immer führst das du so langsam den Überblick verloren hast.Wenn ich daran denke das du dich als Bürgermeister zur Wahl stellst wird mir Angst und Bange.
Im Bezug auf den Beitrag sei mal gesagt das es durchaus möglich sein kann das die ARGE die Wohnverhältnisse der Freundin unter die Lupe nimmt nämlich dann wenn davon ausgegangen wird das diese sich hauptsächlich bei dem Freund aufhält und man da ein eheähnliches Verhältnis vorraussetzen kann.Dem muß nicht so sein und das kann man der ARGE gegenüber auch nachweisen aber nur die Tatsache das man getrennte Wohnungen hat ist noch keine Garantie das man eben doch eigentlich in einer Wohnung lebt.Wenn jeder offen und ehrlich seine Verhältnisse darlegen würde wäre eine solche Vorgehensweise der ARGE gar nicht notwendig aber viele beziehen eben ungerechtfertigt Leistungen die von Leuten die jeden Tag arbeiten erst ermöglicht werden.birgitm82 Es ist sicher richtig das er Besuch bekommen darf der auch ein paar Tage bleiben darf aber keine MOnate denn dann kann eben von einem zusammenleben ausgegangen werden.
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Aus diesen Maßnahmen kommst du nicht einfach so raus die muß man immer beenden.
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Dann mußt du ja nur angeben das ihr zunächst noch nicht füreinander einsteht sondern das Zusammenleben erst probieren wollt.Das geht aber nur ein Jahr lang dann wird ihr Verdienst bei dir mit angerechnet.
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Du solltest auch für dein zweites Kind die Erstaustattung beantragen denn du brauchst ja auch für dieses Kind einige Sachen.Ob du dann alles beanspruchen kannst weiß ich nicht weil du ja z.B. den Kinderwagen und zum Teil Bekleidung nicht neu bräuchtest da das ja noch vorhanden sein dürfte.
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Ihr steht bei der Trennung nicht automatisch alles zu.Ich denke das wird deiner Frau ein Anwalt auch sagen denn immerhin seid ihr ja viele Jahre verheiratet und in dieser Zeit habt ihr euch gemeinsam Dinge gekauft und davon steht auch dir ein gewisser Teil zu.Im übrigen auch vom Geld welches eventuell auf euren Konten liegt da solltest du aufpassen das dann nicht alles weg ist.
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Wenn deine Freundin eine eigene Wohnung hat dann hat die ARGE keine Berechtigung die Wohnverhältnisse deiner Freundin zu überprüfen denn sie bezieht ja kein ALG2.Ich verstehe auch nicht so richtig wie die ARGE dazu überhaupt kommt denn das du eine Freundin hast mußt du ja bei der Antragstellung niemanden mitteilen.Etwas anderes ist es aber wenn sich deine Freundin ständig bei dir aufhält und die ARGE somit von einer BG ausgehen könnte dann wäre es möglich das sie überprüfen ob deine Freundin in ihrer gemeldeten Wohnung auch tatsächlich wohnt.