Beiträge von Kitty121
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Es gibt aber schon sehr viele die eben einen Rassehund möchten und die Tiere werden ja auch übers Internet angeboten.Wir haben auch einen Rassehund und sind auch damals ( er ist jetzt schon 10 Jahre alt ) kilometerweit gefahren um gerade diese Rasse zu bekommen.Natürlich braucht auch ein Arbeitsloser keinen Hundehort aber gerade wenn man doch mal einige Tage wegfährt und das Tier halt nicht mitnehmen kann ist mir eine privat geführte Hundepension lieber als das Tierheim.
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Das Bafög wird bis auf einen Freibetrag auf die Leistungen angerechnet.Die Monatskarte kannst du bei der ARGE beantragen und auch was du eventuell an Arbeitsmaterial brauchst allerdings zahlen sie keine Bücher.Ob der Mietanteil für deine Tochter über die ARGE bezahlt wird sollte auf dem Leistungsbescheid stehen denn wenn sie rausfällt durch Unterhalt und Kindergeld dann müßtest du Wohngeld beantragen.Die Kosten Für den Kindergarten kannst du beim Jugendamt beantragen so das du dann nur noch das Essengeld selbst zahlen müßtest.
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Für einen Umzug brauchst du einen Grund.Ich denke schon das der Zusammenzug mit deiner Freundin anerkannt werden wird.Wenn sie dir den Umzug bewilligen dann bekommst du auch die Kosten dafür.Die Kaution wirst du dann auch auf Darlehensbasis bekommen.Natürlich mußt du dich in Berlin neu anmelden und einen Antrag stellen.Die Wohnung wird denke ich für zwei Personen zu groß sein und auch zu teuer denn bei den 500 Euro kommen ja auch noch die Nebenkosten dazu.Ihr müßtet dann eben sehen ob ihr den Restbetrag aus der Regelleistung begleichen könnt.
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Da du noch keine 25 bist kannst du eigentlich nicht zu Hause ausziehen und gleichzeitig Leistungen beziehen .Wenn du jetzt deine Freundin heiraten möchtest dann kannst du das natürlich tun.Ihr könntet dann Wohngeld beantragen.
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Wenn deinem Sohn im neuen Bewilligungsbescheid nur noch ein geringer Betrag zusteht dann muß er doch irgendwelche Einkünfte haben oder durch was kommt der geringe Betrag zustande.Nur das dein Sohn volljährig wird heißt ja nicht das er keine Leistungen mehr bekommen kann.Wenn er weiterhin zur Schule geht könntet ihr Bafög beantragen.
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Du solltest diese Anlage ausfüllen da sie ja besagt das du mit deiner Mutter und Schwester eben eine Haushaltsgemeinschaft bildest und keine Bedarfsgemeinschaft.Du bekommst eben dann auch deinen Teil der Miete mit überwiesen und den anderen teil bekommt deine Mutter.Wenn du dort nicht auf lange Zeit richtig wohnen kannst dann mußt du gleich eine Wohnung mit beantragen und auch eine Erstaustattung.
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Das ihr ein gemeinsames Kind habt heißt ja noch lange nicht das ihr auch zusammenleben müßt.Die ARGE kann euch das nicht vorschreiben und wenn ihr eben in einem Haus zusammenwohnt so hat doch jeder seine Wohnung und das ihr euch gemeinsam um das Kind kümmert kommt ja schließlich dem Kind zugute und sollte doch auch so sein.Ich würde auf alle Fälle einen Anwalt zu Rate ziehen und gegen eine Annahme zur BG klagen.
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Ich verstehe das jetzt nicht so richtig.Du machst eine schulische Ausbildung die Bafög gefördert ist und bekommst nur 51 Euro im Monat also nicht das volle Schülerbafög.Es ist dann sicher so das deine Eltern viel verdienen und sie dich unterhaltsmäßig unterstützen müßten.Wenn du eine Vorrauszahlung beantragt hast wieso legt dann dein Vater da Widerspruch ein?Da du nun die Ausbildung abgebrochen hast hast du auch keinen Baföganspruch mehr.
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Wenn die Artikel die du da anbietest aus deinem Besitz stammen sprich irgendwann von dir gekauft worden sind dann ist das kein Einkommen denn du hast ja irgendwann dafür auch Geld bezahlt.Die ARGE wird es nur dann als Einkommen rechnen wenn du Dinge verkaufst die du wonders her hast.z.B. aus Haushaltsauflösungen oder ähnliches.
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na wunderbar ich stelle mir gerade vor wie sich Horst nackt an den Schreibtisch von Sternenfee kettet.Da soll noch einer sagen im Büro ist nichts los.Ich habe defenitiv den falschen Job.
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Sind das nicht so 280 Euro pro Jahr was sie erstatten?
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Aber wenn B arbeitslos ist und doch sicher auch als arbeitssuchend gemeldet sollte er doch eigentlich diesen Bildungsgutschein bekommen können.Das Arbeitsamt müßte doch auch daran interessiert sein das er eine Ausbildung macht.
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Du solltest zu deinem SB gehen und dort einen Vorschuß beantragen.
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Sicher kannst du ALG2 beantragen.Was du dann ab Oktober machen willst steht erstmal nicht im Vordergrund.Du wirst dich natürlich bewerben müssen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen wenn du Leistungen beziehen willst.Das Gehalt deines Freundes wird bis auf einen Freibetrag mit angerechnet.Wegen des Vorschußes da kannst du nur fragen aber ob du das etwas bekommst ohne das eine Berechnung stattgefunden hat weiß ich nicht.Berabeitungszeit liegt meist so um die drei bis vier Wochen.
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Da wird B nichts anderes übrigbleiben als sich ganz normal um eine Ausbildungsstelle zu bewerben und da bekommt er ja dann ein Ausbildungsgehalt.
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Da du schon zwei Jahre eine eigene Wohnung hast kann die ARGE nicht von dir verlangen das du wieder bei deinen Eltern einziehst und von deinen Eltern kann auch nicht verlangt werden das sie dich wieder aufnehmen.
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Ich würde die Anlage kopieren und gut.Die Fahrtkosten bekommst du nachträglich nicht erstattet das mußt du immer vorher beantragen.