Ich kenne ja die familiäre Situation von dir nicht.Wenn du z.B. kInder hast und alleine bist könnte das mit 3 Schichten etwas schwierig werden.Das Argument mit dem Schlafen brauchst du nicht anzubringen das wird sicher keiner akzeptieren.Du solltest dir erstmal anhören was dir die Zeitarbeitsfirma anbietet.Vielleicht kanst du ja einen höheren Stundenlohn herausschlagen und vor allem solltest du vorher klären wie es mit Fahrgeld aussieht denn wenn du sehr weit fahren mußt und in unterschiedlichen Unternehmen eingesetzt wirst wird dir von 6 Euro Stundenlohn nicht viel übrigbleiben.
Beiträge von Kitty121
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Warum soll man auch wenn schon größere Kinder da sind nicht noch eins bekommen.Finde ich vollkommen in Ordnung.Es ist doch schön Einschulung und Silberhochzeit zusammen zu feiern Zwei Fliegen mit einer Klappe warum nicht.
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Es ist doch immer wieder erstaunlich wie man sich seine Wahrheiten so zurechtbiegen kann damit sie auch passen.Ich hatte schon mehrmals gesagt das ich die ALG2 Leistungen nur als Aufstockung bekomme und ich habe auch keine Nebeneinkünfte wie mir hier Horst unterstellen möchte die ich nicht angegeben habe weil ich das gar nicht nötig habe mir auf diese Art und Weise Leistungen zu erschleichen.Ich wäre sehr froh wenn ich mehr Stunden arbeiten könnte und dadurch auf die ALG2 Leistungen nicht mehr angewiesen wäre.Ich fahre nun nicht jedes Jahr in Urlaub aber jedes zweite Jahr schon.Ich war allerdings noch nie im Ausland sondern wir verbringen unseren Urlaub immer in Deutschland.Es gibt sehr viel preiswerte Möglichkeiten um einige Tage mit den Kindern wegzufahren und da bin ich mir auch nicht zu schade im Urlaub jeden Tag zu kochen.Natürlich ist ein Urlaub im Hotel vielleicht noch mit Vollpension nicht drin aber wenn man etwas sucht findet man immer etwas.Davon mal abgesehen spare ich schon monatlich eine gewisse Summe und das fällt mir auch nicht so schwer.Ich hatte noch nie übermäßig viel Geld und mußte immer schon rechnen.Ich kaufe auch viele Sachen gebraucht oder bekomme das eine oder andere geschenkt.Gerade Kinderklamotten nehme ich gerne von Freunden oder Bekannten die oftmals froh sind das sie nicht in der Kleidersammlung landen da diese noch fast neuwertig sind.Ich gehe z.B. auch zweimal im Monat zur Kosmetik und zum Frisör und lasse mir einmal im Monat meine Nägel machen.Dies ist aber auch in meinem Job unbedingt notwendig.Allerdings will ich gleich mit sagen bevor Horst wieder über mich herfällt das diese Dinge mich nichts kosten denn das machen meine Kinder beruflich und mir dann unentgeldlich.Ich bekomme auch Brot und Brötchen umsonst da mein Schwiegersohn Bäcker ist.Ich hoffe Horst dir ist damit jetzt geholfen und mein Hund ist auch schon alt und zur Hundezucht nicht mehr geeignet was ich auch niemals machen würde.
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Das versteht doch eh keiner wie die das berechnen.Genauso ein Unsinn sind die Regelungen für den Unterhaltsvorschuß.Als ob ein Kind mit 12 Jahren schon arbeiten gehen würde.
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Nach einem Jahr werdet ihr automatisch als BG gerechnet da interessiert es die ARGE nicht ob du für deinen Freund aufkommen willst oder nicht.
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@ Horst Du gehst mir ganz ehrlich auf die Nerven.Lies einfach den Zusammenhang selbst du kannst nicht so total blöd sein um nicht zu wissen was ich gemeint habe.
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Du solltest es nicht für möglich halten aber auch wenn man ALG2 bekommt ist man in der Lage einige Tage Urlaub zu machen.Dafür braucht man nur monatlich ein bisschen Geld sparen und es muß ja auch nicht das Luxushotel sein.Ich habe auch einen ganz normalen Urlaubsanspruch und da gab es bis jetzt noch nie ein Problem.Nur kein Neid Horst.
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Wenn die ARGE den Umzug genehmigt hat dann müßte sie auch die Kaution übernehmen.Davon mal abgesehen ist es ja nur ein Darlehen was er sowieso zurückzahlen muß.Ich würde nochmal mit dem SB sprechen und ein Darlehen beantragen.Wenn sie sich querstellen könnt ihr nur mit dem Vermieter eine Ratenzahlung vereinbaren.Meist geht das auch.
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Da kann ich dir jetzt auch nicht weiterhelfen.Es kommt darauf an wie das Amt nun entscheidet wenn dein Vater da Widerspruch eingelegt hat.Ich verstehe aber trotzdem nicht so ganz wie dein Vater bei einem Antrag den du gestellt hast Widerspruch einlegen kann.Da muß doch ein Bescheid ergangen sein auf den dein Vater sich berufen kann.
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Danke Jana1987 da war ich mir nicht so ganz sicher.Aber wenn du es so sagst dann steht ja seiner Hochzeit nichts mehr im Wege und die finanzielle Seite wäre auch geklärt.
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Da müßtest du bei deiner Krankenkasse anfragen wie das am besten geht mit der Versicherung.Da du ja keine Sozialleistungen bekommst wird eine Versicherung über die ARGE nicht möglich sein.Eventuell müßtest du die Versicherung selbst bezahlen und da solltest du dich wirklich darum kümmern sonst kann es teuer werden wenn du das Kind bekommst.Das Krankenhaus stellt dir sonst alle Leistungen in Rechnung und das ist mehr als der monatliche Betrag für eine KV.
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Die Bescheide ergehen im höchstfalle immer nur für 6 Monate.Es kann sein das die Neuberechnung der Leistung durch das Nachreichen der Gehaltsbescheinigungen immer etwas dauert.Bei mir ist das auch so da ich unterschiedliche Einkünfte habe.Wenn ich z.B. Urlaubsgeld bekomme dann erhalte ich die Rückforderung meist erst 3 Monate später.Ich stelle mich dann immer schon darauf ein.Da wird sie wohl oder übel zurückzahlen müssen.Das hätte sie aber eigentlich auch wissen müssen denn sie sieht ja was berechnet worden ist und was sie dann tatsächlich an Einkommen hatte.
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Schülerbafög muß ja nicht zurückgezahlt werden.Bei meiner tochter war es so das die Bafögsumme bis auf einen Freibetrag voll angerechnet worden ist und sie aber die Fahrtkosten und ihre Arbeitsmittel bekommen hat.
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Du brauchst natürlich einen Grund wenn du woanders hinziehen willst.Wenn dir der Umzug genehmigt worden ist dann müßten auch die Kosten übernommen werden.Die Kaution gibt es eigentlich fast nur als Darlehen.Das solltest du mit deinem neuen SB besprechen und einen Antarg stellen.
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Wenn ihr zusammen ziehen wollt dann wird die ARGE euch als BG rechnen was bedeutet das das Einkommen deines Freundes bis auf einen Freibetrag auf deine Leistungen angerechnet wird.Sollte er viel verdienen könnte es sein das du nichts mehr oder viel weniger bekommst.Dann müßtet ihr Wohngeld beantragen.Es gibt ALG2 Rechner wo du schon mal ausrechnen kannst was ihr dann bekommen würdet.
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Die Wohnung ist zum einen zu groß und zum anderen zu teuer.ich glaube nicht das die ARGE da mitspielt und dir diese Wohnung bezahlt.Wenn jetzt in dem Mietpreis noch die Kosten für eine Garage eingerechnet sind kann es sein das die ARGE dir diese Kosten auch noch rausrechnet denn für eine Garage muß nicht gezahlt werden.Du kannst aber trotzdem die Wohnung beziehen müßtest aber die höheren Kosten aus deiner Regelleistung begleichen.
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Für Krankheit kann ja keiner etwas und ein Bandscheibenvorfall ist auch nichts was sich über Nacht wieder erledigt.Meist dauert das etwas länger bis man wieder voll arbeiten gehen kann.Du hast auf alle Fälle einen Anspruch.
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Für eine Hochzeit bekommst du keine Zuschüsse.Da wirst du sparen müssen.
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Das Amt wird dir nichts zahlen denn du bekommst ja die dir zustehenden 51 Euro.Alles andere müßte von deinem Vater kommen der für dich unterhaltspflichtig ist.Da wird dir nichts anderes übrigbleiben als deinen Vater zu verklagen auf den die zustehenden Unterhalt.Warum unterstützt dich denn dein Vater nicht obwohl er es doch anscheinend könnte.
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Er würde ja trotz Bafög weiterhin in der BG verbleiben.