Beiträge von Kitty121

    Du solltest auf alle Fälle zur ARGE gehen und dort deine Situation darlegen.Für einen Auszug brauchst du aber einen guten Grund von daher ist es gut wenn du eventuelle Unterlagen über deine Erkrankung vorweisen könntest denn dann bekommst du vielleicht schneller eine Zusage.

    Da du noch unter 25 bist sind deine Eltern noch für dich unterhaltsmäßig zuständig.Nun schreibst du nicht welches Einkommen deine Eltern haben.Ansonsten müßtest du dich arbeitssuchend melden bei der ARGE.Arbeitslosengeld 1 bekommst du nicht da du dafür nicht die Vorraussetzungen erfüllst.Ausziehen kannst du erst wenn du 25 bist oder eben wieder eine Arbeit oder Ausbildung hättest.Wenn du eher zu Hause raus willst brauchst du dafür einen guten Grund und mußt den Auszug bei der ARGE beantragen.Wenn du bereits krank warst auf Grund der häuslichen Verhältnisse kannst du das ja mit angeben eventuell mit einer Bescheinigung des Arztes damit du den Auszug schneller genehmigt bekommst.Sollte der Auszug möglich sein dann kannst du eine Erstaustattung für die Wohnung beantragen und würdest dann auch Leistungen erhalten.

    Eine Kur hat mit der normalen Ortsabwesenheit nichts zu tun.Du müßtest doch von der Krankenkasse eine Kurzusage erhalten haben auf der auch die Begleitperson mit eingetragen ist.Diese gibst du einfach in Kopie bei deinem SB ab und fertig.Der Kurerfolg deiner Tochter hängt ja auch davon ab das eben eine vertraute Person mit anwesend ist.Außerdem wird ja die Kur von der Krankenkasse bezahlt und genehmigt da kann dir die ARGE nichts anhaben.Ist es denn eine Mutter Kind Kur oder eine Maßnahme über die Rentenversicherung??

    So weit ich weiß zahlt die ARGE nichts wenn es die Möglichkeit gibt Bafög zu beantragen.Bei dem Bezug von Bafög wird immer erst geprüft ob die Eltern eventuell die Möglichkeit hätten das Kind zu unterhalten und ob die Ausbildung auch in der Nähe der Eltern möglich ist.Wenn dies in euren Fall so ist wird deine Tochter kein Bafög erhalten wenn sie in ihrer Wohnung bleiben möchte.Sie müßte also zu euch ziehen oder in eure Nähe um einerseits Bafög zu bekommen und andererseits die Ausbildung zu beenden.

    Deinem SB haben deine Schulden gar nicht zu interessieren denn er kann und darf von dem Geld was du bekommst sowieso nichts auszahlen.Er kann auch nicht von dir verlangen eine Schuldnerberatung aufzusuchen und das nachzuweisen das ist deine Entscheidung.Ich würde mich sofort über den SB beschweren und ihn in seine Schranken weisen.Der spinnt wohl.

    Wenn ihr das so geregelt habt ist es doch in Ordnung und deine Tochter erhält ihr Kindergeld.Hat denn deine Exfrau diese Regelung beanstandet?

    Ist aber dann schon schwierig wenn du erst eine Woche vorher bescheid sagen darfst gerade wenn KInder da sind und du ein paar Tage wegwillst dann plant man das ja nun nicht unbedingt eine Wochhe vorher.

    Kommt ja darauf an was man unter Frauen im "fortgesetzten Alter" versteht.Wenn eine Frau heute mit fast 40 noch ein Kind bekommt finde ich das erstens nicht zu alt und immer noch besser als mit 18 und null möglichkeiten.Komischerweise stört es keinen wenn Männer jeseits der 50 Kinder in die Welt setzen denen sie gar nicht mehr gerecht werden können.

    Das ist ja alles schön und gut aber in den meisten Fällen ist es nun mal so das als BG gerechnet wird.Es kommt auch auf die Wohnsituation an.Wenn allerdings alles zusammen geschmissen wird und man sich auch ein Bett teilt ist das keine freundschaftliche Beziehung mehr sondern eine Partnerschaft.

    @ lirafe


    Wenn du nur die ALG2 Beträge bekommst kann ich das durchaus verstehen das du da nichts übrig hast zumal wenn auf dich auch noch Kosten für verschiedene Medikamente zukommen die du ja dann trotz Zuzahlungsbefreiung selbst bezahlen mußt.


    Horst Deine Schreiberei kann ich wieder mal nicht nachvollziehen.Zum einen habe ich hier im Forum noch nie jemanden beleidigt oder angegriffen ganz im Gegensatz zu dir und zum anderen bekomme ich zwar die Leistungen als Aufstockung aber ich habe auch zusätzliche Kosten wie z.B. Benzinkosten,alles rund ums Auto,Kosten für die Betreuung meiner Kinder die ein "nur ALG2 Empfänger" nicht hat.

    Du meinst bestimmt den Zuschuß von 100 Euro zum Schulbedarf.Soweit ich weiß gibt es den nur für ALG2 Empfänger aber du kannst ja mal nachfragen ob es dafür eine Einkommensgrenze gibt.

    Frag doch einfach mal nach die sind ja auch an ihren Kunden interessiert und vielleicht bieten sie dir einen günstigeren Tarif.