Beiträge von Kitty121

    Es ist leider so das das Geld immer den Monat zugerechnet wird in dem du es auf dem Konto hast.Also wenn du im Dezember Lohn bekommen hast auch wenn dieser für den Monat November gewesen wäre wird dir das Geld für den Dezember angerechnet und somit hast du in diesem Monat keine Berechtigung Leistungen zu bekommen.

    @ Horst


    das ist solcher Mist den du da erzählst.Einem SB gehen die Schulden überhaupt nichts an denn die ARGE zahlt nicht irgendwelche Schulden,Raten oder was auch immer.Der Antrag wird bearbeitet und die Höhe der Leistungen richtet sich nach der persönlichen Lage und einbehalten kann der SB nur dann Leistungen wenn es sich um Sanktionen handelt oder auf Grund falscher Angaben zuviel gezahlt wurde.Das alles hat mit eventuellen Schulden überhaupt nichts zu tun.

    @ Horst
    Ich habe überhaupt keine unqualifizierten Infos gegeben.Du solltest mal richtig lesen und nicht ständig anderen Leuten den Mund verbieten.Ich weiß schon das du dir gerne alles so zurechtbiegen würdest wie du es gerade brauchst aber so fun ktioniert das nicht.Die Mutter kann den Sohn nicht einfach so vor die Türe setzen und erwarten das die ARGE ihn als BG ansieht und vielleicht eine Wohnung genehmigt und die Ausstattung dafür.Er hat zwar eine abgeschlossenen Berufsausbildung aber es ist nun mal so das er erst mit 25 eine eigene Bg bildet und erst dann ausziehen kann.Warum soll er denn nicht einen Minijob annehmen.Sicher ist dies keine Garantie für eine Festeinstellung aber so kann er zumindestnes etwas zu seinem Lebensunterhalt beisteuern und er hat einen anderen Tagesablauf als den ganzen Tag nur herumzusitzen.Wenn du so einen Job hättest dann wäre es dir auch möglich z.B. deinen Kindern mal etwas zu geben anstatt dies dem Staat zu überlassen.

    Du rechnest aber schon jetzt mit Geld was du noch gar nicht hast.Was machst du wenn die Versicherung nicht zahlt.Solche Streitigkeiten können sich manchmal über Jahre hinziehen und die Bank wird monatlich eine Rate haben wollen und nicht irgendwann wenn du denn mal Geld bekommst.

    Wenn du zu deiner Freundin ziehst dann müßtest du die Hälfte der Miete übernehmen.Bei der ARGE könnt ihr angeben das ihr ein zusammenleben erst probieren wollt und daher noch nicht füreinander einsteht.Ihr werdet dann erst nach einem Jahr als BG gerechnet und jetzt würde soweit alles beim alten bleiben.Nach dem Jahr würde dann dein Einkommen bis auf einen Freibetrag angerechnet werden.

    Wenn sie bei ihren Eltern soviel an Miete bezahlen muß sollte sie wirklich schnellstens ausziehen.Da hat sie dann mehr Platz und zahlt eventuell sogar weniger als jetzt.Bei der Betreuung sehe ich nicht so die Probleme.Die Kinder sind ja schon 6 und 7 Jahre alt und müßten eigentlich allein zur Schule gehen können.Vielleicht ist ja eine Fahrgemeinschaft möglich.Ansonsten sollte deine Bekannte darüber nachdenken nur in zwei Schichten zu arbeiten um so die Kinder betreuen zu können.Wenn sie alleine ist sind ja sonst die Kinder in der Nacht alleine wenn sie arbeiten geht.

    Wieso erhälst du nur die Hälfte von dem was du verdienst?Was ist mit dem Rest?Selbst wenn du eben nur 700 Euro monatlich bekommst wirst du kaum Anspruch auf Sozialleistungen haben.Du müßtest Wohngeld beantragen.Ob du einen Kredit bekommen würdest kann dir nur die Bank sagen aber du solltest bedenken das du diesen auch zurückzahlen mußt und wenn du jetzt schon kaum zurecht kommst werden deine finanziellen Probleme damit nicht kleiner.

    Ich kenne es nur so das die ARGE nicht zahlt wenn Bafög möglich ist.Allerdings kenne ich ja auch die familären Verhältnisse nicht und vielleicht gibt es da Ausnahmen.

    Na ja wenn dein Sohn nicht aus eigenen Kräften auf Arbeitssuche geht dann solltest du vielleicht etwas nachhelfen.Ich denke dadurch du ihn alles bezahlst und ihn sozusagen durchfütterst geht es ihm zu gut als das er arbeiten will.Warum soll er auch denn Mama sorgt ja für alles.Es ist halt so das du ihn erst rausbekommst wenn er 25 ist.Allerdings würde ich ihn an deiner Stelle nicht alles bezahlen.Essen und Trinken ja aber auch nicht mehr.Ich weiß ja nicht ob du ihm auch Taschengeld gibst aber dadurch du ja auch die KV bezahlen mußt gäbe es außerdem von mir keinen cent.Ich würde es auch so machen das er dir die KV Beträge wenn er arbeitet wieder zurückzahlen muß.Ich denke einen Minijob würde er sicher finden wenn er denn wöllte.

    Wenn du deinen Sohn aus deinem verdienten Geld aushälst dann bist du (bitte nicht übel nehmen) selbst schuld.Wenn dein Söhnchen den ganzen Tag auf der faulen Haut liegt dann würde ich ihm nur das notwendigste bezahlen.Essen und Trinken,Klamotten aus dem Sozialmarkt und am Kühlschrank wäre ein großes Schloß.

    Also deine Mutter kann nicht das ganze Geld behalten sondern es ist ja so das sich der Regelsatz aus mehreren Teilen zusammensetzt.Normalerweise bekommt sie ja einmal den Teil für die Miete und den anderen Teil kannst du verlangen.Allerdings müßtest du dich natürlich aus diesem Geld auch an allen Kosten beteiligen die anfallen und dich verpflegen.Das Geld für die Erstaustattung steht natürlich dir zu und nicht deiner Mutter.Es ist aber sicher möglich das die ARGE dieses Geld gleich auf dein Konto überweist da ja auch du dieses beantragen mußt und nicht deine Mutter.Es ist auch wenn du noch keine 25 bist möglich zu Hause auszuziehen.Dazu brauchst du aber einen Grund und ich denke das dieser mit deiner Schwangerschaft durchaus gegeben ist.Also solltest du einen Antrag auf eine Wohnung stellen.Lass dich da nicht mündlich abspeisen sondern verlange etwas schriftliches damit du notfalls klagen kannst.

    Sicher habt ihr das recht auszuziehen.Du bist ja bereits 25 und somit nicht mehr auf deine Mutter angewiesen.Ob ihr eventuell Sozialleistungen bekommen könntet das kannst du mit einem ALG2 Rechner selbst ausrechnen.Wenn du erstmal keinen Job hast dann müßtest du sowieso Leistungen beantragen.Du müßtest dich in der ARGE erkundigen wie groß und wie teuer eine Wohnung sein darf.Wenn du mit deiner Oma zusammenziehst dann bildest du eine eigene BG und mußt das Einkommen deiner Oma nicht mit angeben.Ihr müßt das aber gleich sagen das ihr nicht füreinander einsteht.Du würdest dann die Hälfte der Miete bekommen.

    Wenn dein Vater keinen Unterhalt für dich zahlt dann steht das Kindergeld dir zu.Du wohnst ja auch nicht mehr zu Hause so das ja deinen Vater auch in dieser Hinsicht keinerlei Kosten mehr enstehen.Du solltest bei der Familienkasse einen Antrag stellen das das Kindergeld dir aufs Konto überwiesen wird.Dein Vater bekommt dann zwar ein Schreiben in dem er darlegen muß in welcher Hinsicht er dich unterstützt allerdings muß er das auch nachweisen können.Notfalls bleibt dir nur der Weg zum Anwalt.Vielleicht kannst du es aber auch im Vorfeld mit deinem Vater klären zumal dich ja die ARGE extra darauf hingewiesen hat.