Beiträge von Kitty121

    Die ARGE geht auf Grund deiner Angaben davon aus das du monatlich auf ein gewisses Einkommen kommst.Normalerweise erfolgt eigentlich eine Neuberechnung erst wenn du eine Lohnbescheinigung mit der genauen Summe abgegeben hast.Deine ARGE macht das gleich im vorraus.Hat den Vorteil das du nichts zurückzahlen mußt.Im Mai kommst du natürlich nicht auf die volle Summe da du ja keinen vollen Monat arbeitest.Du müßtest also dann wenn du die Lohnbescheinigung bekommen hast diese bei der ARGE abgeben und dann bekommst du die Summe nachgezahlt.Das wird bei dir wahrscheinlich dann jeden Monat so sein wenn du sagst das du unterschiedlich im Monat verdienst.Je nach den gearbeiteten Stunden eben.Das Geld wird dir in dem Monat wo du es bekommst angerechnet.Da gibt es keinen Stichtag.Es gilt der letzte Tag im Monat.Bekommst du das Geld erst im Juli was ja sehr spät wäre dann stehen dir für den Juni die kompletten Leistungen zu.

    Das ALG2 kann ja nicht gepfändet werden.Wenn du selbst die Überweisung bei deiner Bank vornimmst ist es vielleicht günstig mit deiner Bankberaterin zu sprechen ob die Überweisung dann in Ordnung geht denn nach 7 Tagen kann die Bank das Geld was auf deinem Konto ist einbehalten.Wenn du eine Kontopfändung hast dann weiß ich nicht genau ob dann Überweisungen zulässig sind oder die Bank das ablehnt.Normalerweise müßte es gehen.Ansonsten müßtest du das Geld abheben und dann bar auf das Konto deines Vermieters einzahlen.Allerdings kostet das wieder Gebühren.Von daher sprich mal mit der Bank wie es am besten geht.

    Ob du ein Darlehen für die Arbeitskleidung bekommst kann ich dir nicht sagen das mußt du mit deinem SB besprechen.Ich glaube aber kaum das die ARGE dir Geld gibt um deine Schulden zu begleichen.Für den August bis zu deiner ersten Ausbildungszahlung kannst du bei der ARGE Überbrückungsgeld beantragen damit du deine Kosten decken kannst.

    Wenn deine Bekannte nur ein geringes Einkommen hat sollte sie zur ARGE gehen und dort einen Antrag auf ALG2 stellen.Sie kann sich dort auch sagen lassen was eine Wohnung kosten darf.Wenn sie die Genehmigung für die Wohnung hat sollte sie gleich einen Antrag stellen auf Erstaustattung und dann kann sie ausziehen.Im Vorfeld ist es aber günstig abzuklären durch einen Anwalt welche Unterhaltsleistungen sie von ihrem Mann bekommen würde denn das wird auf ihre Leistungen angerechnet.Der Mann kann nicht bestimmen was sie mitnehmen darf und was nicht.Alles was während der Ehe angeschafft wurde gehört beiden und davon steht ihr auch ein Teil zu.Ich denke das beste wird sein wenn sie sich erstmal von einem Anwalt beraten läßt.

    Das ist schon schlimm weil die Kinder immer die Leidtragenden sind.Wenn du sagst mit deinem Ex kannst du nicht reden wie ist es denn mit seiner neuen Frau.Vielleicht kann sie ja im Interesse des Kindes zwischen euch etwas vermitteln.Ich denke sie fühlt sich für die Kinder auch verantwortlich sonst würde sie ja die Termine gar nicht wahrnehmen.

    Ich glaube nicht das ihr BAB zusteht denn es ist ja keine Ausbildung.Allerdings kann sie die Fahrtkosten und auch wenn z.B. Kinder betreut werden müssen die Betreungskosten geltend machen.Die Formulare bekommst du von deinem SB.

    Sie ist ja noch unter 25 da wird die ARGE ihr keine Wohnung oder Leistungen bezahlen.Sie kann trotzdem ausziehen aber sie müßte die Wohnung selbst finanzieren können.Was hat denn der Freund für Einkommen?Eventuell käme Wohngeld in betracht.

    Du kannst dann mit deiner Mutter eine HG bilden und müßtest dich dann an der Miete beteiligen und für alles andere selbst aufkommen.Ich denke da wirst du dich sicher mit deiner Mutter einigen können.Der ARGE müßt ihr aber mitteilen das du nicht für deine Mutter mit einstehst sonst rechnen sie euch weiterhin als BG.

    Während der Schwangerschaft sicher nicht da sich ja an euren Einkommen momentan nichts ändert.Wie es danach aussieht kannst du dir selbst mal durchrechnen.Nimm einen ALG2 Rechner.Das Elterngeld ist ja bis 300 Euro anrechnungsfrei.

    Du solltest dich an den Vorgesetzten deines SB wenden.Lass dir mal das Formular zeigen auf dem du deine bestehenden Schulden auflisten sollst.Schließlich gibt es in der ARGE jede Menge Formulare.Da bin ich mal gespannt was er dir da gibt.

    Ihr lebt ja nicht mehr zusammen und dein Sohn hat jetzt durch die Heirat und sicher auch schon davor eine Bezugsperson mehr.Ich denke es bleibt nicht aus das die neue Frau und Stiefmutter deines Sohnes auch gewisse Dinge mit deinem Sohn unternimmt.Ich würde das auch im Interesse deines Kindes nicht als Konkurenz sehen sondern als Bereicherung.Mit einer guten Absprache kann man da viel erreichen und dein Sohn wird nicht ständig zwischen zwei Frauen hin und her gerissen.