Wie kommst du darauf das ihr Anspruch auf ALG2 abgelehnt wird nur weil es ihr zugemutet werden kann eine andere Arbeit oder Ausbildung anzunehmen? Du unterstellst hier den Leuten wieder Sachen die gar nicht zutreffen. Ihr Freund schrieb ja das sie auf der Suche nach einer neuen Ausbildung ist bzw. einen Lehrbetrieb sucht in dem sie die angefangene Ausbildung beenden kann. Wenn die Anträge auf ALG2 nur denen bewilligt werden würden denen es nicht zugemutet werden kann zu arbeiten dann gäbe es nicht soviele Leistungsempfänger bzw. gar keine weil jedem irgendéine Arbeit zugemutet werden kann.
Beiträge von Kitty121
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Wie Gawain schon schreibt du kannst sicher klagen aber ich denke Erfolg wirst du keinen haben.Sicher muß deine Freundin dich nicht unterstützen wenn sie es nicht will aber du wirst eben auch vom Staat nichts bekommen.Bliebe nur eine eigene Wohnung.
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@ Horst Das Mädchen ist ja nicht zu Hause ausgezogen um dann vom Staat zu leben sondern hat eine Ausbildung begonnen die nun nicht mehr besteht. Bis sie einen neuen Betrieb gefunden hat bei dem sie diese Ausbildung beenden kann muß sie aber ja auch von etwas leben wenn die Vergütung nun wegfällt.Insofern kann sie schon Leistungen beantragen.Man muß eben schauen was ihr nach ALG1,Kindergeld und gegebenenfalls Unterhalt der Eltern noch zustehen würde.Es kann aber nicht gleich gesagt werden sie hat keinen Anspruch.
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@ gawain Es gab hier mal eine die hatte das per Anwalt durchgesetzt von daher hatte ich geschrieben das man es auf alle Fälle versuchen sollte. Nur weil ein Kind da ist was die Mutter mitbringt kann man nicht gleich eine BG vorraussetzen auch wenn die JC dies gerne so hätten.
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Ihr habt einen Freibetrag von 100 Euro und darüber 20%. Das Einkommen deiner Tochter wird mitgerechnet abzüglich des Freibetrages.Eigentlich ganz normal.Durch das Zusatzeinkommen deiner Tochter wäre sie ja eventuell nicht mehr bedürftig.
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Ich kenne das von einem Bekannten bei dem ging es aber direkt um eine spezielle Ausbildung.Diese sollte auch nur genehmigt werden wenn er von einer Firma eine Einstellungszusage vorweisen konnte. Die Firma hatte ihm dann ein Schreiben ausgehändigt in dem sie schrieb "je nach Auftragslage besteht die Möglichkeit eines Arbeitsbeginnes ab dem..." Das JC hat das so akzeptiert und die Maßnahme bezahlt. Im Anschluß hatte mein Bekannter aber dann in einer anderen Firma zu arbeiten begonnen.Vielleicht geht das bei dir auch so.
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Es gibt ja das Zusammenleben auf Probe bei dem ein Jahr lang das Einkommen des Partners nicht gerechnet wird. Da ihr nun dann mit deinem Kind zusammen leben werdet wird das JC euch gleich als BG rechnen und somit das Einkommen deines Freundes mit. Dem müßtet ihr eben widersprechen und angeben das ihr noch nicht gemeinsam wirtschaftet.
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Warum Sie gekündigt wurde ,ist hier ja nirgendwo geschrieben worden, von daher kann ich mir gut vorstellen, das der Anwalt einem Vergleich zugestimmt hat, denn ich denke das das Verhältnis zur Chefin, warum auch immer schon gestört ist und es deshalb bestimmt nicht geraten wäre dort weiterhin die Ausbildung zu machen. Die Regelung mit den sechs Monaten kenne ich auch und so könnte sie schon einen Antrag stellen. Egal was der SB abgebracht hat würde ich euch raten den ALG2 Antrag auf alle Fälle abzugeben. Ansonsten müßte sie natürlich weiterhin Kindergeld bekommen und eben auch Unterhalt von den Eltern. Die Schwester ist ja bereits 21 und müßte doch eigenes Einkommen haben.
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Leider ist es so das unsere Gesetze mit zweierlei Maß messen. Auf der einen Seite sollen sich Paare die nicht verheiratet sind gegenseitig unterstützen eben auch in finanzieller Hinsicht aber auf der anderen Seite ist z.B. eine Krankenversicherung beim Partner nicht möglich. Auch in Steuerangelegenheiten gilt man nicht als Ehepaar nur beim Leistungsantrag wird man wie ein Ehepaar gerechnet.Hier müßte einiges anders werden. Allerdings dürfte dann auch bei Ehepaaren das Einkommen des jeweiligen nicht bei der Leistungsberechnung ins Gewicht fallen.Da aber nun bei einer langjährigen Partnerschaft das Einkommen gerechnet wird, wird in deinem Fall es genauso sein wie bei anderen auch.Deine Freundin wird dich unterstützen müssen.
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Ich habe hier nirgendwo auf den Vätern herumgehackt. Ich denke auch Mütter machen Schulden. Ich habe allgemein von Eltern gesprochen und dazu gehören immer noch zwei.Außerdem kenne ich mich in Erbschaftsangelegenheiten nicht so großartig aus und daher weiß ich auch nicht wie bei einer solchen verfahren wird in puncto Aufklärung.
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Waschmaschine hat mit der Erstausstattung nichts zu tun.Dafür könntest du ein Darlehen beantragen. Ob du dieses bekommst hängt sicher auch von deinem SB ab. Wie oft hat denn dein Ex deinen Briefkasten aufgebrochen? Du mußt ja öfters nicht im JC erschienen sein.
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Am besten ist es wenn man nur das Geld ausgibt was man auch zur Verfügung hat. Kein Wunder das man dann nicht wieder mit arbeiten beginnt, weil dann müßte man vielleicht mal seinen Verpflichtungen nachkommen.Am schlimmsten ist es dann wenn am Ende die Kinder die Schulden der Eltern begleichen müssen.
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Manchmal frage ich mich was hier eigentlich in letzter Zeit los ist. Über andere Foren in denen die Fragesteller abgestempelt und beschimpft werden wird sich aufgeregt und hier ist es langsam genauso. Es gibt sicher manchmal Anfragen und Leistungsvorstellungen wo man sich seinen Teil denkt aber ich finde es etwas unverschämt gleich von vornherein die Leute hier zu beleidigen und in eine gerade passende Schublade zu stecken.Außerdem bellen hier die am lautesten die bereits seit einigen Jahren nichts auf die Reihe bekommen weder in beruflicher noch in familiärer Hinsicht.
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Das trifft hier wohl kaum zu.
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@ Horst Wie kommst du darauf das die erste Abrechnung sechs Wochen umfasst. Berechnet wird immer nur ein Monat. In diesem Fall hier der April welcher im Folgemonat also Mai zum 15. ausbezahlt wird. Insofern kann es durchaus möglich sein das noch zusätzlich Leistungen gezahlt werden wenn das Einkommen nicht so hoch ist. Außerdem sind ja noch für den Monat Mai Leistungen geflossen. Irgendwie muß diese Zahlung ja auch errechnet worden sein.
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Wenn du deine gesamte Ausstattung deinem Ex praktisch schenkst bist du selber Schuld. Ich verstehe auch nicht wieso du aus deiner Wohnung ausziehst und sie deinem Freund überläßt. Er ist doch zu dir gezogen und so kann er auch wieder ausziehen.
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Da er im Mai ja Geld erhält hat er für den Monat auch keinen Anspruch mehr auf Leistungen bzw. nur eben im Aufstockungsbereich wenn sein Gehalt zu niedrig wäre.Er müßte doch auch Kindergeld bekommen.Mit diesem und dem Betrag vom JC müßte er doch bis zur Mitte des Monates hinkommen.
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Wenn du damals keine wertvollen Sachen hattest bzw. alles richtig angegeben hast dann wirst du ja wohl in diesem Jahr nicht plötzlich vermögend geworden sein.