Beiträge von Kitty121

    @ Horst Lies doch bitte richtig.


    Ich habe geschrieben das er sich am besten an die Berufsberatung wenden soll allerdings weiß ich nicht ob das Altermäßig begrenzt ist.Allerdings bekommt er dort auch keine Ausbildung auf dem Silbertablett sondern allenfalls ein paar Ausbildungsstellen genannt wenn überhaupt.Ohne Schulabschluß ist es generell schwierig etwas zu bekommen und dann ist er ja auch schon relativ alt.Er sollte schon zumindestens einigermaßen wissen in welche berufliche Richtung er gehen möchte jetzt mal von dem Wunsch zu studieren ganz abgesehen.
    Natürlich hätte er Anspruch auf ALG2 Leistungen da er ja schon 25 ist aber er muß dann auch eventuelle Maßnahmen mitmachen die er garantiert bekommen würde.Wenn er dann seinen Schulabschluß an einer Abendschule noch machen will brauch er dazu viel Motivation denn den Tag über zu arbeiten und abends zu lernen ist schon schwierig.

    @ Horst Wenn du deine Erfahrungen mit deiner ARGE hier manchmal so schilderst dann frage ich mich ob es intern eine Ausschreibung für Idioten gab die dann anscheinend alle bei dir in der ARGE eingesetzt werden.

    Du kannst die Übernahme beim Sozialamt beantragen.Frage aber vorher nach welche Unterlagen du alles einreichen mußt.In manchen Schulen gibt es Fördervereine die da auch Zuschüße zahlen wenn ihr das geld nicht aufbringen könnt.

    Im Grunde hat uiffi Recht.Das Abitur machen zu wollen ohne einen Schulabschluß wird schwer zu realisieren sein.Ich weiß ja auch nicht warum es bei dir mit einem Schulabschluß nicht geklappt hat.Faulheit oder Anforderungen zu hoch?Dir wird nur der Weg zur ARGE bleiben.Die Sb haben schon Möglichkeiten dir etwas anzubieten.Das Abitur wird es wahrscheinlich nicht sein.Ich weiß auch nicht ob bei dir noch eine Berufsberatung über das Amt möglich ist.Dafür könntest du schon zu alt sein.Du solltest dir vielleicht mal überlegen welcher Beruf für dich überhaupt in frage käme.Es gibt ja auch Ausbildungen bei denen du z.B. den Realschulabschluß mit nachholen kannst.

    Wie teuer und wie groß die Wohnung sein darf erfährst du bei deiner ARGE.Das ist überall etwas anders.An Erstausttung beantragst du das was du nicht hast.Du bekommst sowieso nur einen bestimmten Betrag und davon mußt du halt dann sehen was es gibt.Meist reicht das nur für gebrauchte Möbel.

    Von den 600 Euro die du bekommst wird ja noch ein Freibetrag abgezogen so das du auf alle Fälle noch etwas von der ARGE bekommst.

    Ich denke das sich die Untermiete aus der Quadratmeterzahl und dem Preis errechnet und eben dann aus den Nebenkosten.

    Gibt es denn nicht die Möglichkeit das dein Sohn den Kindergarten länger besucht?Ansonsten solltest du bevor du vorschnell kündigst was eine Sperre nach sich ziehen kann in der ARGE die Situation ansprechen.Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit das mit dem 1 Euro Job anders zu regeln.Du mußt auch bedenken das dein Mann den Job nur für kurze Zeit hat und nur wenig verdient aber du in Teilzeit arbeitest und vielleicht nach einer Kündigung nicht so schnell wieder etwas findest.Ansonsten kannst du nur sahen das dein Arbeitgeber dich kündigt.

    Wenn ihr ALG2 bezieht müßte euch ja zunächst die ARGE einen Unzug genehmigen.Habt ihr denn das schon gemacht?Wenn ihr umziehen dürft könntet ihr in der ARGE mal um Hilfe bitten wenn es so ist das ihr wirklich keine Wohnung selbstständig finden könnt.Ansonsten wäre die Caritas oder Diakonie eventuell das Sozialamt als Ansprechpartner möglich.Es gibt doch bestimmt auch eine Stadtverwaltung die könnte euch vielleicht eine Komunale Wohnung vermitteln.

    Für eine schulische oder berufliche Ausbildung ist es nie zu spät.Ob allerdings eine Studium für das du ja erstmal die Vorraussetzungen mit dem Abitur schaffen müßtest in Frage käme weißt nur du.Da du bereits einige Jahre aus der Schule raus bist und zudem keinen Schulabschluß hast wird es sicher schwer werden den Anforderungen da gerecht zu werden.Zunächst bist du ja bereits 25 und könntest zunächst ALG2 beantragen sodas du zumindest deinen Eltern nicht mehr finanziell zur Last fallen würdest.In der ARGE kann man dir dann auch sagen was eventuell für dich in Frage käme.Wenn du das Abitur nachholen willst würdest du dann aber keine Leistungen bekommen da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Du müßtest aber dann Bafög beantragen können.

    @ Horst Ich weiß jetzt nicht was meine Aussage mit dem hier erfragten zu tun haben soll aber wenn du auf den Urlaubsanspruch anspielen solltest sei dir gesagt ich bekomme das ALG2 nur als Aufstockung also nicht komplett.Ich habe durch meinen Arbeitgeber einen jährlichen Urlaubsanspruch und brauch mir da vom Amt nichts extra genehmigen lassen.Meine Urlaubstage genehmigt mein Chef und nicht die ARGE.

    Ich weiß nicht so recht wie die GEZ das sieht oder wie die das handhaben aber normalerweise würde ich auch sagen das es reicht wenn einer bezahlt.Du wärst ja sowieso befreit und da spart ihr ja schon wieder was.

    Da du bereits 25 Jahre alt bist bildest du eine eigene BG und mußt das Einkommen deiner Eltern nicht angeben.Diese sollten aber erklären das sie nicht mehr für dich aufkommen und du das du keinerlei Geld von deinen Eltern bekommst.Deine Eltern sollten dir das genau Bescheinigen mit wieviel du dich an den Wohnkosten beteiligst da sich danach richten wird was du eventuell für Wohn und Nebenkosten bezahlt bekommst.Solange ihr noch nicht verheiratet seid und zusammen wohnt kann die ARGE von deinem Freund nicht verlangen das er für dich aufkommt.Anders sieht das aus wenn ihr geheiratet habt.Dann seid ihr eine BG und werdet zusammen gerechnet.Wenn also dein Freund viel verdient kann es sein das du dann keine Leistungen mehr erhälst.Du brauchst nur deine Unterlagen abzugeben.Alles von deinen Eltern oder Geschwistern geht die ARGE nichts an.Einen 400 Euro Job kannst du machen davon bleiben dir 100 Euro Freibetrag und vom Rest 20% also 160 Euro die du behalten kannst der Rest wird auf deine Leistung angerechnet.

    Da du ja sowieso einen Antrag auf ALG2 stellen mußt solltest du bevor du deine Reise stornierst mit einem SB sprechen.Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit das du fahren kannst.

    Urlaub gibt es eigentlich bei ALG2 nicht sondern nur die Ortsabwesenheit die dir der SB genehmigen kann aber nicht muß.Solltest du umgehend mit deinem SB sprechen.Eine Maßnahme finden die immer und diese kannst du von heute auf morgen bekommen auch wenn da in der nächsten Zeit bei dir nichts anliegt.