@ lirafe
Ich mußte das bis jetzt noch nicht so häufig machen aber die paar mal hat es geklappt.Ich habe der Telefonistin dann immer gesagt das sie mir ja ohnehin nicht weiterhelfen kann das die Fragen mir nur mein SB beantworten kann und das mußte sie dann auch einsehen.Aber das ist überall anders das kann man nicht auf jede ARGE beziehen.
Beiträge von Kitty121
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Wenn deine Eltern dir Geld überweisen mit dem Hinweis "Zuschuß" nimmt die ARGE automatisch an das es sich hierbei um Geld zum leben handelt.Aus dieser Bezeichnung lässt sich nun beim besten Willen nicht herauslesen wofür das Geld gedacht sein soll.Du bekommst ja sowieso von deinem Zahnarzt eine Rechnung.Diese kannst du dann ja an deine Eltern weiterleiten die diese dann einzahlen.Dem Zahnarzt ist es doch egal von wem das Geld letztendlich kommt.Die Hauptsache die Rechnung ist bezahlt.
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So weit ich es weiß bekommt er auch dann noch Kindergeld wenn er noch keine Ausbildung begonnen hat.Er muß aber auf Ausbildungs oder Jobsuche sein.Die Formulare die man ja immer von der Kindergeldkasse bekommt sind ja auch so gemacht das man ausfüllen muß ob man in Ausbildung Schule oder eben auf der Suche ist.Wenn er also bei der ARGE gemeldet ist müßte er auch Kindergeld bekommen.Allerdings reicht eigentlich ein Anruf bei der Familienkasse um es genau zu wissen.
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Solange er die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat bekommt er auch unter ALG2 Bezug Kindergeld.
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Bei unserer ARGE ist das auch wie wohl überall das nur die Servicenummer angegeben ist.Allerdings weiß ich ja den Namen des zutsändigen SB und wenn ich was möchte dann rufe ich die Servicenummer an und sage einfach das er mich angeschrieben hat und ich eine Frage habe und dann werde ich immer weiterverbunden.Das klappt so immer auch in der Leistungsabteilung obwohl es dort immer andere SB sind die die Unterlagen bearbeiten aber der Name steht da auf den Bescheiden ja immer drauf.Ansonsten gibt es bei meiner ARGE extra ein Zimmer wo du ohne Termin drankommst.Kommt dann immer auf den Tag an manchmal gehts ganz schnell und manchmal dauert es halt etwas.
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Ich wüßte nicht wer das etwas bezahlen sollte da ein Internat schon zum Luxus gehört und es auch andere Möglichkeiten gibt.
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Sicher wirst du es beantragen müssen da es ja für dich im Monat ein Einkommen wäre.Wenn du ALG2 bekommst wird die ARGE dir dieses Geld sowieso zurechnen ob du es nun hast oder nicht.
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Es gibt ja im August schon mal 100 Euro von der ARGE für den Schulbedarf.
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Das kannst du nur mit deinem SB besprechen und deine Gründe darlegen.Vielleicht kommst du ja dann da raus.
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Ich würde sagen das das Geld natürlich auf das ALG2 angerechnet wird denn es ist ja eine Abfindung.Wenn dein Partner monatlich Rente beziehen würde dann würde dieses Geld ja auch angerechnet werden.
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Was sind bei dir etwas mehr als 5 Euro?
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@ Meierkurt Du hast meinen Beitrag kopiert.Was soll das wenn du etwas dazu zu sagen hast dann mach das bitte mit deinen eigenen Worten.
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Für einen Unzug brauchst du einen Grund besonders dann wenn du den Umzug bezahlt haben willst.Ansonsten kannst du auch so umziehen aber mußt eben die Kosten tragen und die Wohnung muß im Rahmen sein.Wenn du gerade einen 1Euro Job hast dann wirst du die Genehmigung deiner ARGE brauchen denn diese Maßnahmen sind ja meist befristet und solange wirst du diese auch machen müssen.
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Dein Vermieter muß dir eben die Zahlungen bescheinigen die du monatlich leistest.Du kannst ja ruhig dem SB sagen das es in den Wohnungen keine Zähler gibt sondern das das alles pauschal berechnet wird.
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Die Stelle meldest du deinem SB.Krankenversichert bist du da weiterhin über das Arbeitsamt da du ja keine sozialversicherte Tätigkeit ausübst sondern einen Minijob.Probleme wird es da kaum geben warum auch?
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Du bildest mit deinem Kind und deinem Freund eine BG.Die Wohnung ist wie du schon sagst zu groß und eventuell auch zu teuer.Ihr müßtet in der zuständigen ARGE erfragen wieviel eine Wohnung kosten darf.Da dein Freund ja Bafög bezieht bekommt er kein ALG2.Die ARGE würde dir zwar Leistungen bezahlen aber die Wohnkosten bekommst du nur in der Höhe wie eine Wohnung kosten dürfte.Du bekommst also nicht automatisch die Hälfte.
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Du mußt nur das Bezahlen was du verbraucht hast.Dafür gibt es ja die Meßgeräte an den Heizungen und diese werden ja jährlich abgelesen.Woher nimmt denn dein vermieter dann die Werte die er dir jetzt mit in Rechnung stellt?Gibt es bei euch auch im Haus Heizkörper?Du kannst ja deine Abrechnung überprüfen lassen z.B. im Mieterverein.
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Du kannst natürlich dich bei der ARGE melden und einen Antrag auf ALG2 stellen da dein Einkommen ja nicht so hoch ist.Ob du etwas bekommst hängt davon ab wieviel Unterhalt dein Mann dir und deinem Kind zahlen wird.Das solltest du bei einem Anwalt vorher abklären lassen denn die ARGE wird wissen wollen ob und wieviel du da zu erwarten hast.Ansonsten kannst du eine Wohnung und die Einrichtung wenn du nichts hast beantragen.Wenn die Wohnung genehmigt wurde dann kannst du ausziehen.Wie das mit der Tagesmutter funktioniert kann ich dir nicht sagen denn die ARGE wird die Kosten die dir da enstehen nicht bei der Berechnung deiner Leistungen berücksichtigen.Du müßtest die Übernahme dieser Kosten dann beim Jugendamt beantragen aber ob diese von dort dann übernommen werden kann ich dir nicht sagen.Eventuell müßtest du dein Kind anderweitig unterbringen.
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Da wirst du dir etwas von deinem Vermieter bescheinigen lassen müssen.Normalerweise gehört in jede Wohnung eine Zähler fürs Wasser und auch für die Heizung.Wenn du pauschal eine Summe zahlst woher willst du denn wissen ob du nicht tatsächlich weniger bezahlen müßtest.Eigentlich gibt es das doch gar nicht mehr.Dein Verbrauch müßte ja dann nach Quadratmetern abgerechnet werden.
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Du kannst nicht ALG2 bekommen und gleichzeitig ein Haus kaufen.Das Geld was du für dieses Haus bekommen würdest müßtest du zum leben verwenden.Wenn deine Eltern in einem Haus zur Miete wohnen muß die Wohnfläche auch angemessen sein ansonsten müßten sie den rest aus den Regelleistungen bezahlen.