Meines Wissens hat das Einkommen während deiner Ausbildung nichts mit dem Unterhalt zu tun den dein Vater dir zahlen müßte.
Beiträge von Kitty121
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Wenn deine Tochter Bafög beantragt dann mußt du zwar von 2007 die Steuererklärung abgeben aber du kannst eine Überprüfung gleichzeitig beantragen mit dem Hinweis das du ja im Moment ohne Arbeit bist und somit dein Einkommen mit dem von 2007 nichts zu tun hat.Dann wird das Bafög nach deinem derzeitigen Einkommen berechnet.
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Ich denke schon.Es ist ja auch Schulbedarf.Du kannst dir das doch von der Schule bescheinigen lassen.
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Man bekommt doch bei ALG2 einen Zuschlag gezahlt der allerdings befristet ist wenn man vorher ALG1 bekommen hat.Ich nehme an das es sich bei dem Zuschlag darum handelt.
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Wenn sie ALG2 bekommen hat er sowieso einen Freibetrag von 100 Euro.Von seinem Verdienst dürfte also die ARGE gar nichts einbehalten.
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Wenn du persönlich vorsprechen sollst wo ist das Problem.Lass dir einen Termin geben und fertig.
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Wenn er mit seinem Einkommen eine Wohnung unterhalten kann dann kann er sicher ausziehen.Weiß er denn schon ob er nach der Lehre übernommen wird?
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Ich hatte kürzlich bei mir in der ARGE nachgefragt und da wurde mir gesagt das eine Schulbescheinigung nur dann eingereicht werden muß wenn das KInd älter als 15 Jahre ist.Ansonsten würde der Betrag automatisch überwiesen werden.Rechnungen soll ich aufheben um auf Verlangen nachweisen zu können was von dem Betrag gekauft worden ist.
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Wieviel dir da zustehen würden kann ich dir auch nicht genau sagen aber ruf doch einfach mal bei der Caritas oder pro familia an.Ich denke das die Leute dort genau Auskunft geben können denn auch da ist es ja möglich Anträge zu stellen.
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Da wirst du nicht viel machen können.Hast du denn schon mal mit dem Arbeitgeber deines Mannes gesprochen zwecks eines verbindlichen Termins zur Überweisung des Unterhaltes?
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Du könntest bei der ARGE nachfragen ob sie einem Auszug zustimmen allerdings mußt du da gute Gründe aufführen wie lirafe schon sagt.
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Einen Teil der Nebenkosten kannst du ja bei der ARGE geltend machen.Der Kindergartenplatz müßte eigentlich weiter übernommen werden.Warum wird der denn nicht mehr bezahlt?
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Du könntest ALG2 als Aufstockung beantragen aber das kommt auf deine Familiensituation an und dein Einkommen.Versuche doch mal einen ALG2 Rechner.Wohngeld wäre auch eine Möglichkeit wenn du nicht schon welches bekommst.
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@ Horst Grunert
Wer hier oder überhaupt im Internet seine privaten Daten auch in Form einer pn weitergibt ist selten dämlich und dem ist dann auch nicht mehr zu helfen.Keiner weiß wer sich hinter den einzelnen Namen wirklich verbirgt und schreiben kann ich viel ob es alles stimmt ist eine ganz andere Sache.Dabei will ich nicht sagen das man von jedem nur das schlechteste annehmen soll.Ich habe z.B. vor zwei Jahren auch übers Internet zwei Leute kennegelernt allerdings in einem anderen Forum mit denen ich mittlerweile eng befreundet bin.
Was das Geld der Oma angeht kann die ARGE auch nicht verbieten das hier im Rahmen der gesundheitlichen Behandlung geholfen wird und das Geld ist zweckgebunden und kann ihr somit auch nicht zum lebensunterhalt zugerechnet werden.
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Du mußt das Guthaben der ARGE melden bzw. werden sie es ja sehen wenn du deine Abrechnung einreichst und dann wird es dir als Einkommen gerechnet.Könnte also sein je nachdem wie hoch deine Leistungen sind das du einen Monat nichts bekommst.Warum allerdings die ARGE ihr Zustimmung zur Auszahlung geben soll verstehe ich nicht so ganz.
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Weil jede ARGE ihr eigenes Ding durchzieht.
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Wenn du zu deinem Freund ins Haus ziehst müßtest du um die Wohnkosten von der ARGE zu bekommen einen Mietvertrag mit dem Vater deines Freundes machen.Die Einkommen der Schwester und des Vaters gehen die ARGE nichts an denn du bildest mit Ihnen eine HG und keine BG.Ihr müßtet höchstens erklären das du nicht unterstützt wirst.Ob du mit deinem Freund gleich als BG gewertet wirst kommt darauf an was du in der ARGE angibst.Du kannst auch angeben das ihr zunächst auf Probe zusammen zieht und dann werdet ihr erst nach einem Jahr als Bg angesehen und du bekommst deine Leistungen weiterhin komplett.
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Natürlich hast du einen Unterhaltsanspruch.Wenn dein Mann nicht zahlen kann bekommst du ja den Unterhaltsvorschuß.Ob du eventuell Leistungen bekommen würdest kommt auf die Höhe deines Einkommens an.Da kannst du einen ALG2 Rechner benutzen weil ja auch wichtig ist was du an Wohnkosten hast.Was deinen Arbeitgeber angeht so entscheidet er ob er dich vor Ablauf deiner Elternzeit schon wieder beschäftigt oder nicht.Du mußtest ja sicher bevor du dich für die Elternzeit entschieden hast deinen Arbeitgeber mitteilen wie lange du zu Hause bleiben möchtest.Dein Arbeitgeber muß sich in dieser Zeit ja irgendwie arangieren z.B. mit einer in dieser Zeit befristet eingestellten Mitarbeiterin.Von daher kannst du nicht einfach wieder mit der Arbeit anfangen weil es bei dir finanziell eng wird.
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Wenn du wieder zur Schule gehen willst könntest du Bafög beantragen.ALG2 würdest du nicht bekommen.
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Wenn du in der Untervermietung anteilig Strom und Internet mit drin hast dann mußt du das der ARGE mitteilen.Es müßte doch eigentlich auch im Vertrag festgelegt sein welche Kosten du bezahlt bekommst.Derartige Sachen kann die ARGE dir nicht mit anrechnen denn sonst zahlst du ja komplett Strom und internet und andere nutzen das dann kostenlos.Allerdings solltest du das nachweisen.