Beiträge von Kitty121

    Der Vermieter kann zwar Eigenbedarf anmelden aber er hat sich auch Fristen zu halten und kann deinen Freund nicht einfach von heute auf morgen aus der Wohnung schmeißen.Er sollte schon genügend Zeit haben um sich etwas neues zu suchen.

    Wenn deine Schwester alleinerziehend ist oder auch sonst niemanden hat um die Betreuung der Kinder sicherzustellen sollte sie das umgehend bei dem SB sagen.Ich denke das es da sicher eine Lösung gibt.

    Hallo


    Ich habe heute auch mal ein Anliegen und hoffe das sich eventuell jemand auskennt denn ich bin mir nicht ganz sicher.
    Meine Nachbarin hat folgendes Problem.Ihr Sohn(21) hat 2005 eine Lehre begonnen die bis 2008 ging.Leider hat der Sohn die Prüfung nicht bestanden und wollte daher die Ausbildung um ein Jahr verlängern.Die Unterlagen dafür hat er bei dem Chef abgegeben und sich darauf verlassen das diese an die Handwerkskammer weitergeleitet werden.Er hat dann weiter in dem Betrieb als Lehrling gearbeitet und auch monatlich die Ausbildungsvergütung bekommen.Allerdings unregelmäßig und teilweise auch als Barauszahlung.Anfang des Jahres hatte er einen Unfall und sich dabei die Hand gebrochen und war 8 Wochen krank geschrieben.Als er aus dem Krankenschein wiederkam teilte ihn der Chef mit das er ihn ab sofort nicht mehr das Lehrlingsgeld zahlt sondern ihn nach Stunden bezahlen will.Darauf ließ der Junge sich dann ein da er davon ausging das er somit mehr Geld bekommen würde.Es wurde allerdings kein Vetrag unterschrieben sondern alles mündlich.Im März und April hat er dann auch ganz gut verdient.Ab Mai hat er allerdings gar nicht mehr gearbeitet da angeblich keine Arbeit da gewesen wäre und bekommt somit natürlich jetzt wohl auch kein geld.Mittlerweile hat sich auch herausgestellt das der Chef die Lehrvertragsverlängerung gar nicht weitergereicht hatte und er somit auch seine Prüfung nicht machen kann da er ja gar nicht angemeldet ist.


    Meine Nachbarin wollte jetzt von mir wissen was sie machen kann.Ob unter Umständen die Möglichkeit bestehen würde zunächst ALG2 zu beantragen.Der Sohn ist bereits auf der Suche nach einem neuen Betrieb und hat sich jetzt selbst zur nächsten Prüfung angemeldet aber im Moment ist er völlig mittellos.Er hat bereits eine eigene Wohnung und die muß ja bezahlt werden.Ich weiß nicht genau was ich ihr raten soll habt ihr da eine Idee.

    Du müßtest das überwiesen bekommen was am Ende jeweils aufgeteilt nach Lebens und Mietkosten an Beträgen auf deinem Bescheid steht.Was soll da abgezogen werden?

    Am besten wird es sein du wendest dich gleich an den Teamleiter denn bei deiner SB scheinst du ja nicht weiterzukommen.Wenn alles nichts hilft mußt du erstmal Widerspruch einlegen und dann klagen.

    Trotz alledem frage ich mich ob der Gerichtsvollzieher einfach so eine Abmeldung vornehmen kann denn dein Freund hat ja dort offiziell gewohnt und auch seine MIete bezahlt.Das der Wohnraum eigentlich gar nicht untervermietet hätte werden dürfen konnte dein Freund doch nicht wissen.Es wäre doch eigentlich auch Sache des Vermieters gewesen die Angelegenheit zu regeln denn der GV war ja nur da um Geld zu kassieren.

    Ich würde dir auch raten alle Bescheide zu nehmen und eine Erklärung verlangen.Schau doch mal auf deinen Bescheid denn die Regelleistungen und die Mietkosten sind doch immer einzeln aufgeführt.

    Ihr müßtet euch an die ARGE wenden wo deine Tochter die Ausbildung beginnen möchte.Ob ihr allerdings für die Erstaustattung der Wohnung was bekommt weiß ich nicht da deine Tochter ja kein ALG2 bezieht und mit einer Ausbildung anfängt.

    Warum will denn dein Freund keine eigene Wohnung beziehen?Alt genug ist er doch und bei Eigenbedarf bekommt er doch auch den Umzug bezahlt.Wenn er bei seiner Mutter wieder einziehen will und auch Mietkosten haben möchte müßte die Mutter einen Untermietvertrag machen.

    Ich glaube nicht das die ARGE dir vier Jahre lang Leistungen zugesteht während du nochmal eine Schulausbildung absolvierst.Allerdings gibt es ja Eingliederungsmöglichkeiten bei denen auch von der ARGE Gelder zur Verfügung gestellt werden.Du solltest auf alle Fälle einen Termin bei der ARGE machen und dich dort genau informieren.Vielleicht hättest du dies bereits tun sollen bevor du dich bei dieser Schule angemeldet hast.

    Ob du mit ihm zusammen glücklich wirst das kannst nur du sagen aber ich kann die Haltung deiner Eltern gut verstehen denn schließlich hat er das Kind nicht anerkannt und mußte regelrecht dazu gezwungen werden und vorbestraft ist er auch so das es sicher auch nicht einfach wird für ihn eine Arbeit zu finden.In jemanden verliebt zu sein ist die eine Sache aber wenn du die Verantwortung für ein Kind trägst sieht das schon etwas anders aus.Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück.

    Ihr müßtet bekommen jeweils 316 Euro Regelleistung und die 211 Euro fürs Kind also 843 Euro.Davon wird dann das Einkommen 320 Euro abgezogen würden verbleiben 523 Euro plus die Kosten für die Unterkunft.Die KV wird doch vom Amt bezahlt die dürfte euch nicht abgezogen werden.Wie kommst du da auf nur 91 Euro?

    Normalerweise würde dein Einkommen der BG zugerechnet werden mit einem Freibetrag der dir dann verbleibt.Du könntest aber auch mit deinen Eltern eine HG bilden und müßtest dich dann anteilig an der Miete und den Kosten beteiligen.