Wenn dir das BAB abgelehnt worden ist dann könnte es ja daran liegen das bei der Berechnung das Einkommen deines Vaters zu hoch war.Wenn er jetzt arbeitslos ist dann solltest du deinen Anspruch nochmal überprüfen lassen.Ein ALG2 Antrag als Aufstockung könnte sinnvoll sein.Wohngeld käme auch noch in betracht.Hast du denn auch Kindergeld beantragt?
Beiträge von Kitty121
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Ja und auf eventuell andere Dinge die du durch die Trennung und Aufteilung eurer Möbel brauchen würdest.
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Meine Nachbarin ist eine Seele von Mensch und daher leider manchmal etwas gutmütig.Ich werde jetzt mal versuchen ob ich den Chef am Montag ans Telefon bekomme und dann raucht es ganz gewaltig.Ansonsten besuche ich ihn in seiner Backstube und dann kann er sich warm anziehen.Die Anträge auch wegen Kindergeld hat er seit gestern alle zusammen und hat dann nächste Woche zwei termine im Amt.Mal sehen ob das dann mit der Bearbeitung wenigstens schnell geht.
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Wenn das so bei dir vermerkt steht dann sehe ich für dich kein Problem die Maßnahme abzubrechen ohne das dir Kosten entstehen.An deiner Stelle würde ich den SB darauf hinweisen.
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Wenn du ALG2 Leistungen bekommst dann müßtest du dir ja sowieso eine Wohnung genehmigen lassen es sei denn deine Frau nimmt eine neue Wohnung und du verbleibst in der derzeitigen.Trotzdem solltest du einen Antrag stellen auf die Beihilfe mit der genauen Angabe was du benötigst und den Grund angeben.
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Wenn du zusätzlich zu deinem Verdienst noch Aufgestockt ALG2 erhälst dann kannst du kein Wohngeld beantragen.Wohngeld würdest du nur dann bekommen wenn dein Verdienst dementsprechend ist.Wenn du für deine Tochter uNterhalt und Kindergeld erhälst dann könnte es sein das du für deine Tochter Wohngeld beantragen mußt und das fließt dann in die Berechnung deines Leistungsanspruches mit ein.Wenn dein Arbeitsvertrag befristet ist dann müßtest du einen neuen Antrag auf ALG2 stellen.der Unterhalt wird sicher bei dir als Einkommen mit gerechnet werden daher könnte ess ein das du ab 1.07 keine Leistungen bekommst.
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Ich dachte immer das die Miete trotzdem gezahlt wird aber du könntest Recht haben das die beim dritten Verstoß alles streichen.
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Er hat jetzt im Mai zwei Wochen noch gearbeitet und dafür auch das Geld aufs Konto bekommen.Allerdings gibt es noch keine Abrechnung.Bei der Handwerkskammer sagen sie das der Chef eigentlich verpflichtet gewesen wäre den Lehrvertrag zu verlängern aber da es eben nicht eingereicht wurde können die auch nichts machen.Zur nächsten Prüfung kann er sich selbst anmelden da er ja drei Jahre gelernt hat nur eben die Prüfung nicht bestanden hat.Im Grunde genommen sehe ich das so das der Chef eigentlich fast ein Jahr lang einen Lehrling beschäftigt hat der an und für sich gar keiner ist.Ich kenne es eigentlich so das man als Betrieb die Lehrlinge anmelden muß auch wegen Versicherung und ähnliches.
Im übrigen war er heute bei der ARGE und sie wollen von dem Chef eine Kündigung.Jetzt bin ich mal gespannt was der macht zumal er telefonisch für den Jungen schon seit Wochen nicht erreichbar ist.Inzwischen weiß er nichtmal wie er die Wohnung bezahlen soll.
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Den Urlaub bzw die Ortsabwesenheit wie es sich nennt muß dir dein SB genehmigen.Wenn er jetzt allerdings bereits die nächste Maßnahme für dich hat wirst du diese machen müssen oder versuchst dich mit ihm zu einigen.Es kommt auch darauf an wie lange diese Maßnahme dann gehen soll denn dir stehen im Jahr 3 Wochen Urlaub eigentlich zu.
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Du kannst versuchen eine Weiterbildung über die ARGE zu bekommen die diese dann auch finanzieren würde.Wenn du selbst bei einer abgeschlossenen Ausbildung nochmal zur Schule willst bekommst du keine Leistungen mehr sondern nur noch dein Kind.
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Tricksen könnt ihr das gar nichts.Ihr müßt das Haus mit angeben und auch das die Eltern dort wohnen und Miete bezahlen.Ihr könnt ja belegen das das Haus noch nicht bezahlt ist und auch das die Mieteinnahmen für die Kreditrate draufgehen und das das Haus als Altervorsorge gedacht ist.Ich glaube nicht das man dann verlangt das ihr das Haus verkauft zumal es schwierig sein dürfte es loszuwerden wenn dort Leute drin wohnen.Außerdem würden selbst bei einem Verkauf nicht unbedingt Vermögen entstehen von dem ihr dann erstmal leben könntet denn es ist ja noch belastet.
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Es ist eben so das die ARGE euch als BG rechnet wenn ihr schon längere Zeit zusammenlebt.Da dein Freund anscheinend viel verdient wirst du kaum Leistungen beanspruchen können.
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Der Lehrvertrag sollte eigentlich verlängert werden aber die erforderlichen Unterlagen hat der Chef an die Handwerkskammer nicht weitergeleitet also besteht ein Lehrvertrag im eigentlichen Sinne nicht.Einen Arbeitsvertrag gibt es aber auch nicht nur eben die mündliche Abrede wegen der stundenweisen Tätigkeit.
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Wenn dir eine Nachzahlung zusteht müßtest du ja einen Bescheid bekommen haben.Gleichzeitig hätte dann auch ein Änderungsbescheid für den Monat Dezember kommen müssen anhand dessen du erkennen kannst warum du im Dezember zuviel an Leistungen bekommen hast.Ohne Bescheid brauchst du nichts zurückzuzahlen.Müßtest du dir in der Leistungsabteilung erklären lassen und auf alle Fälle den Änderungsbescheid anfordern.
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Du solltest nochmal mit deinem SB sprechen und notfalls dich an den Tamleiter wenden denn da es hier für dich um eine Arbeitsaufnahme geht gibt es durchaus Eingliederungsmöglichkeiten die die ARGE dir genehmigen kann und für die erste Zeit bis zur ersten Lohnzahlung gibt es die Möglichkeit von Überbrückungsgeld.
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Wenn ihr Leistungen bezieht wirst du diesen Kurs machen müssen.Du bist ja verpflichtet dir Arbeit zu suchen um aus dem Sozialgeld rauszukommen da geht es nicht danach was du gerne hättest.
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Die Miete wird dir nicht gestrichen aber die Leistungen schon wenn du deiner Verpflichtung eine Arbeit zu suchen bzw. auch anzunehmen nicht nachkommst.Du bekommst dann auch nirgens anders Geld her.Für eine Ablehnung brauchst du gute Gründe.
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Da dein Freund noch unter 25 ist und in Ausbildung wären seine Eltern für ihn Unterhaltspflichtig so das er von der ARGE keine Leistungen bekommen würde.Ihr könnt sicher umziehen und euch gemeinsam in der neuen Wohnung anmelden aber ob die Wohnung mit 60 qm angemessen ist mußt du mit deiner ARGE klären.Damit ihr nicht gleich als BG gerechnet werdet könnt ihr angeben das ihr zunächst auf Probe zusammenzieht so das die Ausbildungsvergütung deines Freundes nicht mitgerechnet werden würde.Eventuell könnte dein Freund BAB beantragen.
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Das Geld bekommst du auch wenn du nur eine Aufstockung erhälst.Sollte dein Kind älter als 15 sein kann es sein das die ARGE eine Schulbescheinigung verlangt.Das sagt dir aber die ARGE telefonisch.