Beiträge von Kitty121

    Da ihr verheiratet seid und somit eine Familie und dazu gehören nun mal auch die Kinder aus deinen früheren Beziehungen wird das Gehalt deines Mannes voll angerechnet.Ich kann schon verstehen das dein Mann verärgert ist das die leiblichen Väter keinen Unterhalt zahlen aber deine Kinder können nichts dafür und dein Mann hat doch gewußt das du Kinder hast und sie ja auch angenommen.Diesbezüglich hat er auch eine Verantwortung.Das einzige was du machen kannst ist selbst arbeiten zu gehen um deinen Kindern etwas zu bieten.

    Ihr solltet in der ARGE das Gespräch mit einem SB suchen und euch dort genau beraten lassen.Normalerweise steht euch eine Wohnung zu vor allem wenn der Platz bei dir und bei ihr zur Zeit eingeschränkt ist und ihr dort nicht wohnen könnt.Wo wohnt deine Freundin denn jetzt?Mit den euch zustehenden qm ist das so eine Sache weil einem Baby da noch nichts zusteht denn man geht davon aus das das Kind zunächst im Zimmer der Eltern schläft.Von daher ist es wichtig dies mit dem SB zu klären damit ihr dann nicht nochmal umziehen müßt wenn euer Kind etwas älter ist.Ihr solltet auch das Jugendamt mit einbeziehen denn deine Freundin ist ja noch nicht volljährig.

    Ich glaube nicht das du da etwas zu befürchten hast.Du hast ja erst seit diesem Jahr einen Leistungsanspruch und das du von deinem Geld vergangenes Jahr einiges verbraucht hast ist eben so.Vielleicht kannst du ja anhand von Rechnungen noch belegen wofür du das Geld verbraucht hast.

    Ich gebe Jana1987 vollkommen recht.Ihr lebt zusammen und bekommt nun ein Kind und da werdet ihr ganz automatisch zu einer BG.Dein Freund sollte sich vielleicht langsam mal seiner Verantwortung bewußt werden und sich eine Arbeit suchen dann braucht ihr auch nicht mehr Ausreden erfinden damit ihr weiterhin Leistungen beziehen könnt die euch nicht zustehen.

    Also ganz ehrlich mal gesagt verstehe ich deine Fragestellung nicht.Ich denke das es anderen auch so geht und du deshalb keine Antwort bekommen hast.Vielleicht solltest du es mal so erklären das man auch versteht was du eigentlich willst.

    Du solltest dich auf alle Fälle erstmal Arbeitssuchend melden wenn du nicht genau weißt ob du vielleicht doch übernommen wirst.Wenn du in den letzten Jahren eine monatliche Ausbildungsvergütung bekommen hast dann hast du auch Anspruch auf ALG1.Dieses errechnet sich aus dem Prozentsatz des Lohnes den du bekommen würdest wenn du in deinem erlernten Beruf arbeiten würdest.Die Zahl deines Chefs könnte also stimmen.

    Wenn ihr die Wohnung bereits hattet bevor ihe ALG2 bekommen habt so wird diese doch bestimmt nur zum Teil bei den Unterkunftskosten übernommen und den Rest tragt ihr selbst.Wenn euer Kind geboren ist müßte eigentlich dann der komplette Betrag bezahlt werden.Habt ihr denn schon mal mit euren SB gesprochen?

    Das gibt es ist aber nicht ganz einfach.Du solltest einen Antrag stellen auf ein Darlehen und diesen auch genau begründen.Nach Möglichkeit ist es gut wenn du bereits ein geeignetes Fahrzeug in Aussicht hast.Natürlich muß der Betrag den du möchtest realistisch sein denn eine neues Fahrzeug bekommst du nicht bezahlt.

    Du kannst von deiner Bank erstmal nicht gezwungen werden irgendwelche neuen Karten zu beantragen oder anderen Sachen zuzustimmen.Allerdings kann die Bank deinen Dispo widerrufen und dein Konto nur auf Guthabensbasis führen.Es ist auch möglich das du nur noch eine karte bekommst mit der du innerhalb der Bank abheben kannst aber eben nicht allgemein überall.Im Bezug auf dein überzogenes Konto solltest du schnell mit deiner Bank sprechen und Raten vereinbaren um die Summe abzustottern denn wenn sie dir den Dispo kündigen ist dein nächstes Geld weg denn damit denken sich dann deine Überziehungen.
    Bei einer Kontoneueröffnung wird es dir auch nicht anders ergehen denn einen Dispo bekommst du meist nicht sofort sondern erst wenn die Bank sieht wieviel Geld monatlich bei dir eingeht.

    Du müßtest eben schauen was der Ausbildungsbetrieb dir monatlich an Vergütung zahlen würde.Ob du BAB bekommen könntest kann ich dir nicht genau sagen da du schon etwas älter bist.Ob es eine Altersgrenze gibt weiß ich nicht.Das kann dir aber die Berufsbeartung sagen.Zusätzlich zu deinem Ausbildungsgeld kannst du Wohngeld beantragen.

    Es ist mir nicht bekannt das du nicht auch im Sommer Heizöl kaufen kannst zumal du das ja nicht nur zum Heizen brauchst sonder eben auch für die Wasserbereitung.Ich würde trotzdem einen Antrag stellen und abwarten ob sie den tatsächlich und vor allem mit welcher Begründung ablehnen.