Das ist schon eine besch.... Situation.Ich würde sagen deine Frau wenn es ihre erste Ausbildung ist könnte doch BAB beantragen.Ihr würdet dann ja auch mehr Wohngeld bekommen.Die Kostenübernahme für den Kindergartenplatz eures Sohnes könnt ihr beim Jugendamt beantragen.Es gibt ja nicht für jede Schulform Bafög.Dies scheint hier bei dir so zu sein.Wenn du allerdings Schule machst bekommst du auch keine ALG2 Leistungen.Da wird dir nur die Unterstützung durch deine Eltern bleiben.
Beiträge von Kitty121
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Da du ja bereits weißt ab wann du arbeitslos bist mußt du erstmal einen Antrag stellen auf ALG1.Deine LG müßte einen Antrag stellen auf ALG2.Da ihr eine gemeinsames Kind habt und ja auch zusammenlebt werdet ihr als BG gerechnet.Das heißt bei der Leistungsberechnung für deine LG und eure Tochter würde dein ALG1 angerechnet werden.Eventuell müßtet ihr Wohngeld beantragen oder bekommt die Unterkunft über die ALG2 Leistungen mit.Mit dem Umzug ist das so eine Sache.Wenn ihr ALG2 Leistungen bekommt würde euch auch ein Umzug bezahlt werden allerdings müßtet ihr den genau begründen.Ansonsten müßtet ihr selbst den Umzug bezahlen und denkt daran die Wohnung muß angemessen sein in Größe und Preis.
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@ Kenzo
Deine Reaktion ist typisch für Leute die nicht die Antwort bekommen die sie gerne hören wollen.Aber mal zu dem was du eigentlich wissen wolltest.Natürlich kannst du vor der Geburt des Kindes in eine eigene Wohnung ziehen da du dich eben mit deinem Freund und Vater des Kindes "nicht mehr verstehst".Dann bist du wie geschrieben Alleinerziehend.Dein Freund müßte vielleicht auch eine neue Wohnung beziehen wenn die derzeitige von der Größe eventuell dann nicht mehr stimmt.Vom Jugendamt bekämst du dann Unterhaltsvorschuß denn dein Freund bekommt ja nur ALG2 und wird somit keinen Unterhalt leisten können.Dafür hat er dann schon jede Menge Schulden denn das Jugendamt fordert den Unterhalt irgendwann zurück.Du kannst natürlich auch auf den Vorschuß verzichten denn dein Freund lebt ja dann wahrscheinlich trotzdem bei dir und dem Kind hat aber seine vollen ALG2 Leistungen weil fürs Amt wohnt ihr ja offiziel nicht zusammen.Das geht solange gut bis ein guter Nachbar oder die ARGE selbst eventuell eine Kontrolle durchführt und dann hat dein Freund jede menge Ärger weil er sich dann strafbar gemacht hat.
Es muß jeder selbst entscheiden wie er leben will aber es braucht auch keiner zu jammern wenn er dann für seine Sachen einstehen muß.Ich bin lieber ehrlich und habe vielleicht etwas weniger Geld aber dafür lebe ich ruhiger und mit einem guten Gewissen.
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Bafög eventuell?
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Wenn du Unterhaltsvorschuß beantragen möchtest dann mußt du den Vater angeben sonst gibt es nichts es sei denn du kennst den Vater nicht aber das mußt du dann schon erklären.Denn Unterhaltsvorschuß wird ja vom Vater zurückgefordert und somit braucht das Amt diese Angaben.
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Ich habe das wie schon gesagt noch nie gehört das erst ab 15 der Freibetrag gilt.Also Widerspruch und eben notfalls Klage.Du kannst nur gewinnen.
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Ach so.Ich würde auch an deiner Stelle bei der ARGE mal nachfragen wie sich das in diesem Fall verhält.Da dein EX ja auch ALG2 bekommt wird er das Geld wahrscheinlich brauchen um in den 3 Wochen euer Kind zu versorgen.Auf der einen Seite kann ich das schon nachvollziehen aber auf der anderen Seite wie kann er es sich leisten für 3 Wochen in Urlaub zu fahren und hat er auch drei Wochen am Stück die Ortsabwesenheit genehmigt bekommen.Ansonsten ist die Regelleistung ja nicht nur für Verpflegung gedacht sonder gliedert sich in verschiedene Richtungen.Dies würde ich deinem Ex auch sagen und würde ihn einen bestimmten Betrag anbieten der für Essen eingerechnet ist und vielleicht noch für Kosmetik und Fahrgeld.
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Das Geld sollte spätestens am 30.06 bei dir aufs Konto gehen und dann kannst du ja schon vorher einen neuen Antrag stellen bzw. eine Veränderungsmitteilung abgeben damit ab 1.07. dein Anspruch neu berechnet ist und du dein Geld bekommst.Den Geldeingang bescheinigst du dem Amt dann so bald du den Kontoauszug hast.
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Wenn du bis 16.06 ALG1 beziehst würdest du zwar ab 17.06 ALG2 bekommen aber es kommt auf die Höhe deines ALG1 an.Es kann daher durchaus sein das dir ALG2 Leistungen erst ab 1.07 zustehen.Zusätzlich zu deinem ALG1 bezug kannst du natürlich Wohngeld beantragen da die Kosten für die Unterkunft erst bei ALG2 bezahlt werden.Du kannst jetzt nur versuchen bei der Wohngeldstelle einen Antrag zu stellen mit dem Hinweis das du eben nicht wußtest das dir ALG2 noch nicht gezahlt wird und du auch nicht wußtest das die Möglichkeit von Wohngeld besteht.Normalerweise wird Wohngeld nicht rückwirkend gezahlt sondern auch erst ab Tag der Antragstellung.Vielleicht erwischst du einen lieben SB.Was dein ALG2 betrifft so stehen dir die 351 Euro zu und der Alleinerziehenden Zuschlag.Die Höhe des Zuschlages ist abhängig vom Alter deines Kindes.Ich glaube ab 7 Jahren gibt es wohl etwas weniger weiß ich aber nicht genau.Dazu bekommst du den regelbetrag für dein Kind kommt auch hier aufs Alter an.Die Kosten für die Unterkunft bekommst du extra dazu.Von dem Gesamtbetrag für dich und dein Kind mußt du dann das Kindergeld und Unterhalt abziehen.Wenn dein Kind durch Unterhalt und Kindergeld über dem Regelbetrag liegt kann es sein das du für dein Kind Wohngeld beantragen mußt denn du bekommst dann von der ARGE nur die Unterkunftskosten für dich.Dies müßte dir aber von deinem SB gesagt werden bzw. steht dies dann im Bescheid.
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Ich würde dir das auch so raten.Auf alle Fälle einen Anwalt zu rate ziehen und eventuell auch die Schuldnerberatung die dir da auch Tipps geben können auch im Bezug auf die Insolvenz.Wenn ich das richtig verstanden habe dann ist ja doch noch etwas von der Firma vorhanden mit dem du einen Teil der bestehenden Schulden bezahlen könntest.Wenn die Firma auf dich läuft brauchst du doch eigentlich nicht die Erlaubnis deines Nochmannes zum Verkauf.
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Davon habe ich ja noch nie etwas gehört.Was hat denn der Freibetrag mit dem Alter zu tun?
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Ich denke mit dieser Sache bist du bei einem Mieterverein am besten aufgehoben.Dort sitzen Fachleute die sich damit auskennen.Das kostet auch nicht die Welt.
Ich würde es so sehen das du ja nur das bezahlst gerade bei strom und gas was du auch tatsächlich verbarucht hast und das hat auch nichts damit zu tun wie lange du in der Wohnung wohnst.
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Kenzo Du solltest einfach ehrlich sein und sagen wie es ist du hast nach einer Möglichkeit gesucht das Amt zu besch....Im Moment ist es so das ihr nicht als BG gerechnet werdet aber sobald ihr ein gemeinsames Kind habt dann seid ihr eben eine Bg und dazu solltet ihr auch stehen.Ich denke auch mal das es dir wohl nicht so schlecht dann gehen wird denn schleißlich gibt es ja auch noch Eltergeld.
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Sicher kann er die Wohnung vermieten aber sie muß von der Größe und Preis angemessen sein.
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Da wirst du auch eine Sperre bekommen da du ja mit dem Beenden des Arbeitsverhältnisses einverstanden warst.
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Wenn ihr zusammenzieht werden sie euch als BG rechnen das heißt dein Einkommen wird auf die Leistung angerechnet.Eventuelle Schulden oder Kredit den du abzahlen mußt wird dabei nicht beachtet.
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Ich denke du bist hier im falschen Forum.
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Du meinst sicher den Zuschuß für Alleinerziehende.Diesen kann dein Mann nicht für sich beanspruchen nur weil er mit dem Kind einige Wochen Ferien macht.Diesen Zuschuß bekommst du weil das Kind bei dir lebt und dein Mann nimmt ja nur seine Besuchserlaubnis in Anspruch.
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Wenn die ARGE irgendwann die Leistungen komplett einstellt dann gibt es gar nichts mehr auch nicht die KV und das ist auch richtig so.Es gibt viele die diese 1 Euro Jobs machen.Es sei mal dahingestellt ob die nun sinnvoll sind oder nicht.Aber man sollte bedenken die ALG2 Leistungen sind nun mal Sozialleistungen und dafür muß man auch bereit sein etwas zu tun.Es muß ja keiner aber dann sollte man auch mit den Konsequenzen leben können.
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Elterngeld ist nur bis zu einem Betrag von 300 Euro anrechnungsfrei.