Wenn man ALG2 bekommt dann gibt es sicher nicht noch zusätzlich Wohngeld aber Wohngeld kann man auch beantragen wenn man gar kein ALG2 bekommt.Es gelten wie überall wenn man etwas beantragt die Einkommensgrenzen.Ich kann mir nicht vorstellen das das in Berlin anders geahndhabt wird wie sonst im ganzen Land.Es gibt ja auch sehr viele die gerade so am ALG2 vorbeischrammen und für diese Leute gibt es das Wohngeld.
Beiträge von Kitty121
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Wenn man sich den Schulbedarf und die Kosten für Arbeitshefte anschaut dann sind die 100 Euro nicht gerade viel.
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Du hast doch einen Vertrag in dem alles geregelt ist.Wenn dein Arbeitgeber eine bestimmt Leistung fordert dann gehört das auch in den Arbeitsvertrag.Ich würde auch Widerspruch einlegen und du kannst doch auch anhand des Vertrages nachweisen das es eine solche Anweisung nicht gab bzw. dir nicht bekannt war.Außerdem finde ich eine Kündigung mit dieser begründung etwas zweifelhaft weil dein Arbeitgeber zunächst einmal in einem Gespräch seine Anforderungen dir gegenüber hätte darlegen müssen und du somit die Möglichkeit hättest haben müssen sie auch zu erfüllen.
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Um ALG2 zu bekommen mußt du dich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.Wenn du also ein Praktikum absolvierst und dementsprechend auch in keine maßnahme der ARGE gehen könntest weiß ich nicht ob du überhaupt ALG2 bekommen würdest.
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Für das Auto bekommst du nichts zumindestens nicht von der ARGE.
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Die Wohnung muß von Größe und Preis angemessen sein wenn ihr jetzt eine Wohnung bezieht die eben größer und teurer ist dann müßtet ihr die restkosten selber tragen.Unterschreiben würde ich da nichts denn ihr wißt ja nicht ob sich an der Personenzahl nicht noch einmal etwas ändert.
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Wohnt er denn in Berlin????
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Recht auf eine eigenes Zimmer hat das Kind nicht.Es gibt nur die qm Zahl die dem Kind oder jeder Person zusteht.Was ihr dann daraus macht ist eure Sache.Es gibt ja verschiedene Wohnungen.
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Wenn dein ALG1 ausläuft müßtest du sowieso ALG2 beantragen.Wenn du nun die Möglichkeit hast zu arbeiten dann wäre das ja bei 800 Euro eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.Du könntest zu Kindergeld und Unterhalt noch Kindergeldzuschuß und Wohngeld beantragen.
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Ich würde bis zur Geburt abwarten und dann einen neuen Antrag stellen.
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Bei einer Neueinschulung muß man in der ARGE eine Schulbescheinigung vorlegen nur dann gibt es die 100 Euro.
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Ich denke da deine Kinder noch klein sind hast du durchaus Anrecht auf Unterhalt von deinem Ex.Ein Anwalt würde wirklich Sinn machen.
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Man ist nicht in jedem Fall krankenversichert sondern nur dann wenn man auch Leistungen bezieht.Ansonsten muß man sich freiwillig selbst versichern.
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Wenn ihr zusammen in einer Wohnung lebt dann glaube ich kaum das das Wohngeld für jeden extra berechnet wird sondern es wird euer Einkommen zusammengerechnet.Bei der Höhe eures Einkommes wird es kein Wohngeld geben.
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Du kannst die Nebenkosten von der ARGE nur bekommen wenn die Abrechnung in deinen Leistungsbezug fällt.Rückwirkend gibt es da nichts.
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Da du über 25 bist kannst du einen Antrag auf ALG2 stellen und kannst auch eine Wohnung und die Erstaustattung dafür beantragen.Es ist erstmal nicht entscheidend wo du wohnst..Du kannst ausziehen mußt es aber nicht.Wenn du noch bei deiner Mutter wohnst dann müßtest du nachweisen wie hoch die Mietkosten sind und du würdest dann nur deinen Anteil bekommen.Also erkundige dich was eine Wohnung kosten darf und wieviele qm du bewohnen darfst und dann legst du die Angebote mit deinem Antrag bei der ARGE vor.
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Ich denke das wirst du mit dem Jugendamt klären müssen da du ja noch nicht volljährig bist und müßtest in der ARGE klären ob du da schon Anspruch auf Leistungen hast wenn deine Mutter dich nicht unterstützen kann.Eventuell käme ja ein betreutes Wohnen in Betracht sofern es so etwas in deiner Nähe gibt.
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Hätte mich bei der Klausel im Vertrag auch gewundert.Sie probieren es eben doch immer wieder.
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Du kannst nicht dazu gezwungen werden dein Einverständnis dazu zu geben das der Betrag gleich weiterüberwiesen wird.Eigentlich gibt es dafür direkt Formulare die du auch unterschreiben mußt.Ich würde dem Widersprechen wenn du das nicht willst.
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Vielleicht solltest du einfach mit deinem SB sprechen und abklären was das günstigste ist denn es handelt sich bei dir ja um einen Nebenjob und kein normales Arbeitsverhältnis.