Beiträge von Kitty121

    Es ist ja schon erstmal gut wenn es überhaupt ein paar Paragraphen gibt die er hilfreich einsetzen kann.Trotzdem würde ich schnellstens versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.Manchmal sind die dortigen SB sehr nett und können sich durchaus in die Lage der Kunden versetzen.Dies ist allemal besser als festzustellen das das eingegangene Geld plötzlich weg ist und man steht dumm da.Da hilft es dann auch nicht viel wenn man eigentlich im recht ist.Denn selbst eine Einigung bei einem Ombudsmann geht nicht gleich von heute auf morgen.

    Jana und lirafe haben recht.Ich hatte das Problem auch einmal und mußte den Monat damals selbst bezahlen.Trotzdem finde ich es von der GEZ eine Frechheit denn es ist ja so das der Leistungsbezug durchgängig ist und dies auch nachgewiesen werden kann.

    Ihr solltet euch da nochmal erkundigen denn wenn dein Freund eine normale betriebliche Ausbildung macht dann müßte er auch ein monatliches Geld bekommen.Er könnte dann BAB beantragen und wenn du dann deine Ausbildung beginnst und monatlich Geld erhälst dann könnt ihr es euch auch leisten zusammen in eine Wohnung zu ziehen.

    Soweit ich weiß gibt es das Übergangsgeld nur als Überbrückung von der Leistungszahlung bis zum ersten Lohn und ich weiß auch nicht ob man das nicht zurückzahlen muß.Dein Freund braucht ja nur einen Antrag zu stellen für das ALG2 und bekommt dann die paar Tage noch Geld plus die Mietkosten.

    Wenn du im April den Lohn für den Monat bekommen hast dann kann das Geld nicht dem Monat Mai zugerechnet werden denn es gilt immer der Tag des Geldeinganges auf deinem Konto.Wenn du sowieso zu deinem Lohn noch ALG2 als Aufstockung bekommen hast welches ja auch Anfang Mai dir gezahlt wurde und du zusätzlich Ende Mai dein ALG1 bekommen hast dann müßte die ARGE dir den Monat Mai nachberechnen denn dein ALG1 ist ja niedriger wie dein Arbeitslohn.Insofern würde ich bei der ARGE einen Termin vereinbaren und die Kontoauszüge vorlegen mit dem letzten Geldeingang und eine Neuberechnung verlangen.

    Ein überzogenes Konto (Dispo) hat nichts mit einer Pfändung zu tun.Du solltest eine Ratenzahlung vereinbaren denn ansonsten fließt das Geld in den Dispo ein und damit ist dann zwar dein Konto ausgeglichen aber du hast kein Geld zum leben.Ein Dispo liegt ja im Ermessensspielraum der Bank und muiß dir nicht gewährt werden.

    Das Kindergeld bekommt derjenige der das Kind unterhält und in eurem Fall ist das ja nicht die Mutter denn deine Freundin wohnt ja nicht mehr zu Hause sondern bei dir.Wenn ihr den Antrag bei der Familienkasse stellt solltet ihr unbedingt auch angeben das deine Freundin zu Hause rausgeschmissen worden ist und auch keinerlei Unterhalt erhält.Notfalls müßtet ihr euch an einen Anwalt wenden und die Mutter verklagen.

    Du müßtest doch die Kaution die du für die alte Wohnung bezahlt hast vom Vermieter zurückbekommen.Du könntest bei deiner SB den Vorschlag machen das sie dir die Kaution für die Wohnung geben und du diese dann mit der alten Kaution auslöst.

    Da ihr zusammenlebt werdet ihr ja gemeinsam berechnet und dein Freund stellt einfach einen ALG2 Antrag und du müßtest dein Einkommen mit angeben das dieses angerechnet wird.Wenn im August dann die Ausbildung beginnt könnt ihr das ja gleich mit angeben.

    Bekommst du Bafög? Was ist das für eine Ausbildung die dein Freund beginnt denn ich hab so was noch nicht gehört das man nach bestandener Prüfung dann das Geld für eine ganzes Jahr bekommt?

    Ihr solltet nochmal mit dem Jugendamt sprechen denn deine Freundin ist ja noch nicht volljährig und müßtet dort auch angeben das die Eltern keinen Unterhalt leisten und auch das KIndergeld nicht ausgezahlt wird.Ansonsten könnt ihr euch auch an die Familienkasse wenden und das Kindergeld beantragen.

    Deine Leistungen die du bekommst muß deine Bank dir nur auszahlen wenn du auf deinem Konto eine Pfändung hast.Dafür gibt es diese 7 Tage Regelung.Wenn du allerdings dein Konto überzogen hast dann ist das Geld was bei dir eingeht weg denn dadurch gleicht sich dein Konto aus.Wenn du nun keinen Dispo mehr hast kannst du dann auch über kein Geld mehr verfügen.Es wird dadurch sinnvoll sein wenn du mit deinem Bankberater eine Ratenzahlung vereinbarst damit du wenigstens über dein monatliches Geld verfügen kannst.

    Ich denke dieses Praktikum kann durchaus dazu da sein deine Chancen auf eine Festeinstellung zu erhöhen und außerdem sammelst du Erfahrungen in deinem neuen Beruf.Eine neue Arbeit zu finden ist generell nicht einfach da ist es egal wo du wohnst.Was du bei der ganzen Sache bedenken solltest ist der Umzug denn du kannst ja diese Entfernung nicht jeden Tag fahren.Sicher wird die ARGE dir den Umzug genehmigen denn da dieses Praktikum bezahlt wird und du ja noch eine Rente beziehst könnte es durchaus sein das du aus dem Leistungsbezug fällst und Wohngeld beantragen müßtest.Allerdings solltest du bedenken das es sein kann das du dann in dem neuen Wohnort festhängst denn für einen Rückzug benötigst du einen guten Grund und müßtest diesen dann eventuell aus eigenen Geld finanzieren.Du müßtest auch mit Sanktionen seitens der ARGE rechnen wenn du das Praktikum kündigst sollte es dir nicht das erwartete bringen.

    Wenn deine Tochter eine Ausbildung abgeschlossen hat dann müßte sie doch eigentlich ALG1 bekommen.Wenn das der Fall ist dann müßte sie Wohngeld beantragen.Ausziehen kann sie natürlich das hat dann mit dem Arbeitsamt nichts zu tun.

    Dann ist das wahrscheinlich nur in Berlin so.Warum auch immer denn bei uns wird so gerechnet das Wohngeld vor Hartz4 geht.Will heißen wenn das Einkommen entsprechend ist dann muß zunächst Wohngeld beantragt werden und nicht ALG2.