Da du mit deiner Mutter eine BG bildest würde alles was über dem Freibetrag liegt bei deiner Leistung abgezogen werden. Wenn deine Tante dir monatlich Geld gibt wäre es besser dieses dir in bar auszuhändigen da es sonst als Einkommen berücksichtigt werden würde. Wenn du schreibst das du Geld selbst einzahlst müßte man wissen woher dieses Geld kommt oder ist es das aus deinem Praktikum? Wird das nicht monatlich sowieso überwiesen oder bekommst du das in bar.
Beiträge von Kitty121
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Das ist dort kein Luxusheim und die Leute die dort wohnen sind auch keine Millionäre. Es kann ja jeder selbst entscheiden ob er eine Pflege ausführt oder nicht. Ich habe mich auch nicht beklagt.Ich hätte meine Oma auch in ein Pflegeheim geben können aber das wollte ich eben nicht. Die Pflege habe ich gerne gemacht denn sie war auch immer für mich da damit ich meinem Beruf nachgehen konnte als meine Kinder noch klein waren.Aber es ist jedem seins.
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Kai N dir ist echt nicht mehr zu helfen.
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Ich habe hier ja nicht von Besuch gesprochen sondern dauerhaft.Leg nicht immer jedes Wort auf die Goldwaage.
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Das Kind würde aber Leistungsberechtigt sein und somit Leistungen bekommen also auch den Mietanteil wie in jeder BG.Die Oma bildet zwar mit der Tochter keine BG sondern nur eine HG aber sie muß trotzdem ihren Mietanteil dazugeben.Es ist völlig egal ob die Tochter den Mietvertrag allein unterschreibt oder nicht.Maßgeblich ist wieviele Personen in der Wohnung leben und evetuell Einkommen haben und da zählt die Oma nunmal dazu auch wenn sie keinerlei Leistungen bekommt.
KaiN schreib hier nicht immer derartigen Mist mit dem die Leistungsbezieher nichts anfangen können.Einige glauben das auch noch und handeln sich jede Menge Ärger ein.Bleib bei den Tatsachen.
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Wenn sie bei der Tochter einzieht gehört sie schon zur HG denn eine solche bildet sie mit ihr.Die Oma müßte sich mit ihrem Einkommen also der Rente an den Kosten beteiligen.
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Kai N du solltest besser lesen. Ich habe nichts von einer BG geschrieben sondern von einer HG und diese bilden die beiden sobald sie zusammen ziehen. Insofern teilen sie sich die Miete. Das JC wird wenn die Oma bei ihr einzieht niemals die ganze Miete übernehmen. Sollte sie die Oma einziehen lassen und dies dem JC nicht angeben macht sie sich strafbar. Davon mal abgesehen bekommt sie eine größere Wohnung gar nicht genehmigt wenn sie alleine ist.
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Es kann ja keiner dafür das du so eine schlechte Kindheit hattest und wohl kaum einer würde verlangen das man sich in einer solchen Situation dann um seine Eltern kümmert. Was das schwere Arbeiten anbelangt da brauchst du mir nicht mit kommen denn ich arbeite selbst in einem Beruf wo täglich schwere Kisten und Kartons geschleppt werden müssen.Im Bezug auf die Pflege von alten Menschen kann ich dir sagen ich habe meine Oma fünf Jahre lang gepflegt und weiß was das an Kraft verlangt und dies nicht nur im körperlichen Sinne.Vom Pflegegeld bin ich allerdings nicht reich geworden im Gegenteil ich habe sogar monatlich noch von meinem Einkommen reingebuttert und da hatte meine Oma auch noch eine realtiv gute Rente.Was die Pflegeheime anbelangt da gibt es solche und solche. Meine Tochter arbeitet in diesem Beruf und das sehr gerne. Dort wo sie tätig ist werde die Leute nicht nur aus den Betten geholt um sie dann irgendwo abzustellen sondern sie werden auch noch im Alter gefordert und gefördert. Du magst es vielleicht nicht glauben aber die alten Leutchen dort fühlen sich alle sehr wohl was sicher nicht überall der Fall ist.Es ist auch nicht jeder Kindergarten top.
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Wenn ihr zusammen in die Wohnung ziehen wollt dann könntet ihr den Mietvertrag gemeinsam unterschreiben oder auch du allein. Für das JC bei deiner Leistungsberechnung ist nur interessant wieviele Personen dort leben und Einkommen haben. Mit deiner Oma bildest du wie Horst schon schrieb eine HG und demnach bekommst du weiterhin deine Leistungen und die Miete zur Hälfte.Den anderen Mietanteil zahlt dann deine Oma.
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Vom Pflegegeld kann keiner reich werden.Man sollte selbst erstmal einen alten Menschen rund um die Uhr gepflegt haben um da überhaupt mitreden zu können.Wenn es nur ums Geld geht dann ist der Familienangehörige in einem Pflegeheim besser aufgehoben als zu Hause.Es sollte eigentlich selbstverständlich sein das man seinen Eltern im Alter etwas zurückgibt sofern das machbar ist.
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Dein Opa ist dir zu gar nichts verpflichtet.Du kannst froh sein das er sich überhaupt um dich kümmert.
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Ich denke das du mometan in einer schwierigen Situation bist und nur du wirst wissen ob eine Scheidung unumgänglich ist.Manchmal ist die Trennung besser denn es ist sicher nicht einfach tagtäglich den Partner besoffen zu sehen. Wenn dann eventuell auch noch eine Gewalttätigkeit ins Spiel kommt ist es auch im Interesse der Kinder besser sich zu trennen. Ich weiß ja nicht ob dein Partner wenn er bemerkt das du dich wirklich scheiden lassen willst dazu bereit erklärt sich einer Therapie zu unterziehen. Manchmal braucht es ja diesen Anstupser für den Partner damit dieser aktiv wird. Vielleicht versuchst du es erstmal mit einer räumlichen Trennung. Natürlich würde dir und den KInder Unterhalt zustehen. Je nachdem ob dein Partner arbeitet oder auf Grund seiner Alkoholsucht dazu überhaupt noch in der Lage ist. Ansonsten könntest du Unterhaltsvorschuß beantragen wenn du dich trennst und natürlich Sozialleistungen je nach deinem Einkommen.
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Wenn sie die Mutter pflegt wird eine Pflegestufe errechnet je nach Pflegeaufwand und dieses Geld bekommt dann der Familienangehörige.
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Man sollte sich vielleicht auch mal überlegen ob man zu zweit ein Wohnung beziehen muß die 500 Euro monatlich kostet.
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Mag ja sein aber alleine Horst hat darüber schon mehr als genug geschrieben.
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Wieso mußt du dir von dem "Vogel" wie du es ausdrückst etwas sagen lassen oder in eine Maßnahme stecken lassen. Bei deiner Ausbildung sollte es doch ein leichtes sein einen Arbeitsplatz zu finden von dem du leben kannst.
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Bei uns gibt es die Anträge in der Berufsinformation für die Jugendlichen.
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Das ist hier schon so oft diskutiert worden und muß eigentlich nicht nochmal aufgewärmt werden.
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BAB wäre möglich.
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Das JC wird erst ab Antragstellung zahlen. Ich würde dir einen Anwalt empfehlen denn schließlich hast du ja deine Einkommenverhältnisse ordentlich offen gelegt.Man kan dir ja nicht zur Last legen das die Famileinkasse anscheinend nicht in der Lage ist ordentlich zu rechnen. Normalerweise hätte dich die Familienkasse gleich ans JC verweisen müssen.