Beiträge von Kitty121

    Also Horst da sieht man mal das du so langsam ein bisschen den Blick für die Realität verlierst denn du brauchst dir nur mal die Zeiten anschauen wo ich hier etwas schreibe und dann dies mit deinen Zeiten vergleichen.Da wirst du merken das du rund um die Uhr hier zu Gange bist. Aber ganz klar ein Süchtiger erkennt selten die Zeichen der Zeit. Was bekommst du denn von deiner Umwelt mit? Den Weg vom PC zum Fernseher und ab und zu schaust du dann bei deinem Kühlschrank vorbei. Tolle Freizeitplanung.

    Na wenn sie das Darlehen damals zurückgezahlt haben dann bekommen deine Eltern das Geld.Ansonsten würde das JC dieses Geld ja zweimal bekommen.

    Ja Horst weißt du ich pflege nicht den ganzen Tag am PC oder Fernseher zu verbringen wie so manch anderer hier und ich leide auch nicht an Schlafstörungen so das ich mir also auch Nachts nicht den Fernseher als meine besten Freund auserkoren habe.Wann diese Sendungen genau laufen weiß ich nicht aber du scheinst da ja ganz genau Bescheid zu wissen.Solange es immer wieder Leute wie dich gibt die sich diesen ganzen Schwachsinn ansehen und somit die Einschaltquoten stimmen werden auch weiterhin diese Sendungen am Fliesband produziert.Wenn bei mir mal der Fernseher läuft dann bestimmt weder RTL noch Sat1 und co.


    Was Bücher betrifft mein lieber Horst kann ich dir nur sagen es gibt sehr gute Autoren und bisher gab es selten ein Buch welches ich nicht zu Ende gelesen hätte.Nur zu deiner Info ich lese pro Monat 10-15 Bücher.Zur Not gibt es auch jede Menge Bilderbücher und da findest du sicher etwas.:cool:

    Es kommt natürlich darauf an was ihr monatlich dann hättet wenn deine Teilzeitarbeit beginnt aber ich denke ALG2 käme für euch nicht in betracht. Wohngeld wäre eine Möglichkeit und eventuell der Kinderzuschlag. Was eure Ausgaben betrifft die natürlich auch mit weniger Geld in der Kasse diesselben wären so müßtet ihr da schauen wo ihr etwas einsparen könntet.

    Du brauchst nicht unbedingt einen Betreuungsplatz nachweisen sondern müßtest dich wenn du ALG1 beziehen willst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.Wenn du die Betreuung deines Kindes durch z.B. deine Familie gewährleisten kannst ist das auch okay.

    Im Grunde könntest du doch statt ALG2 Wohngeld beantragen.Dein volljähriges Kind würde aus der BG nur herausfallen wenn es genügend Einkommen hätte.Ansonsten gehört es zu deinem Haushalt und zur BG und dazu müßtest du die erforderlichen Unterlagen vorweisen.Im Bezug auf den von dir zu zahlenden Unterhalt kannst du diesen nicht bei der Bedarfsberechnung einbeziehen weil dadurch ja praktisch der Staat deinen Unterhalt zahlen würde.

    Beim ALG1 gibt es keinen errechenbaren Freibetrag wie das bei Arbeitseinkommen der Fall ist. Kirsten müßte mit ihrem Bescheid zur Leistungsabteilung gehen und sich diesen dort erklären lassen.Angerechnet werden dürfte nur der Betrag des ALG1. Ich denke das es ein Rechenfehler sein dürfte.Ansonsten müßtest du ja auch noch die Ausstattung fürs Kind beantragen.

    Na ja Unternehmensberatung mag ja teuer sein wenn man diese in Anspruch nehmen muß aber es ist auch nicht gesagt das besagte Firma in ihrem Job gut ist. Meist ist es doch so das diese Firmen die mit den JC zusammen arbeiten auch von diesen abhängig sind.Die meisten dieser Firmen oder auch Schulungszentren würde es schon lange nicht mehr geben wenn sie nicht täglich arbeitslose Menschen geschickt bekommen würden. Ich denke in diesem Fall geht es auch etwas ums Vetrauen und jedem würde ich meine persönlichen Unterlagen auch nicht aushändigen wollen. Es ist immer noch etwas anderes wenn ich dorthin geschickt bzw. gezwungen werde oder ob ich mir selbst eine solche Firma zu Hilfe nehme.

    Wenn ihr sie nicht in die Woohnung lasst könnte das JC dann von einer BG ausgehen und dir die Leistungen kürzen.Sollte es so sein dann müßtet ihr dem Widersprechen was wieder mit Lauferei verbunden ist. Wenn ihr also eine WG seid dann spricht doch nichts dagegen das JC in die Wohnung schauen zu lassen. Sie wollen ja nur sehen das ihr getrennte Zimmer habt und auch sonst getrennt wirtschaftet. Ich glaube kaum das sie dafür eure Schränke durchsuchen.

    Wenn du ein neues Attest bekommst kannst du es ja unaufgefordert einreichen.Ansonsten bekommst du den Mehrbedarf erstmal bis zum Endes deines Bewilligungszeitraumes und wenn du einen neuen Antrag stellst wird der SB ja den Zeitraum sehen oder auch nicht und gegebenenfalls müßtest du das zuviel erhaltene Geld zurückzahlen.