Mit genau diesem Grund habe ich vor ein paar Jahren mein damaliges Arbeitsverhältnis gekündigt und habe keine Probleme gehabt. Die Höhe dessen mit was das JC ein Auto in Form eines Darlehens unterstützt ist ein Witz.
Beiträge von Kitty121
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Mein Gott was für Probleme manche Leute haben.Eine Krankenversicherung ist nun mal Pflicht sonst kannst du auch nicht normal zu einem Arzt gehen.Natürlich müßtest du erstmal deine Rückständigen Beiträge nachzahlen bevor du wieder versichert bist bzw. müßtest mit deiner Krankenkasse eine Ratenzahlung vereinbaren.Wenn du nur arbeiten willst wenn du gerade Lust dazu hast dann mußt du dafür auch die Konsequenzen tragen.Jammern hilft da nicht.
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Ich denke du wirst dann schon erklären müssen warum du den Vater nicht benennen willst oder kannst.
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Du bekommst ja jetzt bereits Leistungen zu deinem Einkommen. Mit dem neuen Job verbesserst du dich ja nicht sondern bist schlechter gestellt. Eine Sperre wirst du da wohl bekommen. Wohngeld werden sie dir ablehnen und dich ans JC verweisen. Für einen Arbeitsplatzwechsel wie du ihn anstrebst bleibt dir nur eine Kündigung vom Arbeitgeber oder einen trifftigen Grund wie z.B. kein Fahrzeug mehr um den Arbeitsort zu erreichen o.ä.
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Wenn du 760 Euro monatlich bekommst dann könntest du sofern du weiterhin zur BG gehören würdest davon 220 Euro behalten und nicht 160 Euro wie dein Vater dir gesagt hat. Der verbleibende Rest würde dann auf die gezahlten Sozialleistungen angerechnet werden. Du würdest dann praktisch mit deinem Einkommen auch deinen Vater unterhalten. Da deine Ausbildungsvergütung ja nun für dich reichen würde könntest du dem JC mitteilen das du ab deinem Ausbildungsbeginn mit deinem Vater in einer HG leben willst und müßtest deinem Vater nur den Mietanteil geben und dich selbst unterhalten. Da dein Vater ja auch noch das Kindergeld bekommt bräuchtest du für deinen Unterhalt dann nur einen Teil von deinem Einkommen beisteuern.
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@ lacki Es kann nicht jeder Abitur haben und vielleicht studieren. Außerdem nicht jeder der ein Gymnasium besucht beendet dieses auch mit einem guten Abitur. So manche schaffen diese Schule mit Ach und Krach und bringen beruflich auch nichts zustande. Ein Hauptschulabschluß ist immer noch ein Abschluß und mit etwas Zielstrebigkeit ist auch ein Hauptschüler durchaus in der Lage eine Berufsausbildung abzuschließen und ordentlich Geld zu verdienen.Schau dir doch mal an wieviele heute ewig studieren und am Ende abbrechen und vom Staat leben.
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Ein bisschen Eigenverantwortung kann man schon vorraussetzen. Normalerweise schickt das JC rechtzeitig die neuen Antragsformulare raus aber ob das jedes JC so handhabt kann ich nicht sagen. Also muß man schon selbst etwas auf den Bewilligungszeitraum achten.Jetzt kannst du nur schnellstens den Antrag nachreichen und eventuell auf eíne Sofortzahlung hoffen wenn sich an deiner Situation nichts geändert hat.
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Na ganz so einfach ist es nicht lacki. Sie sollte auf einen kurzfristigen Termin bestehen und vor allem angeben das sie derzeit mittellos ist dann sollten zumindestens Gutscheine möglich sein.
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Du kannst hinziehen wohin du möchtest und müßtest dir dann vom dortigen JC eine Wohnung genehmigen lassen und einen Antrag stellen.
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Du wirst bei diesem Verdienst auch weiterhin Leistungen bekommen müssen.Insofern werden dir auch die Kitakosten weiterhin gezahlt.
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Die Familie lebt ja nicht nur von Sozialleistungen sondern der Vater geht einer Arbeit nach. Insofern müßten sie Aufstocken können wie alle anderen auch. Hier der Familie zu unterstellen das sie nur in Deutschland leben weil sie hier gut vom Staat leben können finde ich etwas weit hergeholt.
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Sie sollten einen ALG2 Antrag stellen.
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Du bekommst ja sicher nur Leistungen für dich und das Kind. Die Nachzahlung müßte demnach nicht angerechnet werden. Anders wäre es wenn das JC erstmal Leistungen für deinen Freund gezahlt hätte dann müßte er wenn er jetzt die Bafög Nachzahlung bekommt die zuviel erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
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Da du in dem Monat einerseits bereits Leistungen bekommen hast und andererseits dir dein erstes Einkommen gezahlt wurde müßtest du natürlich die zuviel erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Im Bezug auf etwaige Kosten für die Versicherung und die Reperatur ist das dem JC ziemlich egal weil diese Kosten müssen dir nicht gezahlt werden und finden dementsprechend auch keinerlei Berücksichtigung.Wenn du nicht zahlst könnten sie auch deinen Lohn pfänden lassen.
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Na dann ist doch dieses Gespräch genau dafür gemacht damit du deine Bedenken äußern kannst. Da du noch 19 bist brauchst du ja auch für eine eigene Wohnung und die Genehmigung dieser durch das JC etwas schriftliches bzw. eine gute Begründung warum du nicht mehr zu Hause wohnen kannst.Lass dir am besten gleich eine schriftliche Bestätigung dafür geben das es für dich nicht mehr möglich ist weiterhin zu Hause zu wohnen und dann beantrage eine eigene Wohnung.
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@ lacki hab ich keine Lust gehabt und außerdem kann man diesen Link hier so oft finden man muß nur richtig suchen.
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Verstehe ich nicht so ganz das hin und her. Zwei Kinder eins lebt beim Vater eins bei der Mutter. Bei einem Einkommen von 400 Euro kommt wohl kaum eine unterhaltszahlung zustande. Insofern dürfte dein Einkommen doch höher liegen. Eigentlich liegt es ja so wenn die Einkommen gleich hoch sind müßten sich doch die Unterhaltszahlungen gegeneinander aufwiegen lassen.
Was die Planung betrifft das klappt nicht immer aber man muß sich dann der Verantwortung für 2 und bald 3 Kinder auch bewußt sein.
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Sie werden in dem Gespräch sicher herausfinden wollen ob du weiterhin bei deiner Mutter leben kannst oder nicht. Warum zieht ihr denn nicht in eine größere Wohnung wo du auch ein eigenes Zimmer hättest und ihr euch etwas mehr aus dem Weg gehen könnt.
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Ist von Ort zu Ort unterschiedlich und müßtest du in deinem JC erfragen.
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@ alfiy Kann man bei dir nicht so ganz nachvollziehen denn wenn du nur auf 400 Euro Basis gearbeitet hast hast du da schon einen Freibetrag von 160 Euro und wärst auf alle Fälle Leistungsberechtigt. Woher kam dann das Geld aus der deine Schulden entstanden sind. Mit null Einkommen bekommst du von keiner Bank etwas.