Deine Mutter kann trotz der Unterhaltszahlungen an dich nicht den Kontakt erzwingen wenn du diesen nicht möchtest.Du bist doch alt genug um deiner Mutter notfalls per Brief mitzuteilen das du keinen Kontakt haben möchtest und sie das akzeptieren soll.Notfalls solltest du dir einen Anwalt nehmen und diese Kontaktsperre gerichtlich durchsetzen.Du hast das Recht hinzuziehen wohin du möchtest.Auch weit weg von deiner Familie.Zunächst einmal solltest du einen Antrag auf ALG2 stellen und versuchen vielleicht mit Hilfe von Maßnahmen auch wieder etwas Kontakt zu deiner Außenwelt aufzubauen.Solltest du wirklich nicht arbeitsfähig sein würde man dich ans Sozialamt verwiesen und dann bekommst du von dort deine monatlichen Leistungen.Du müßtest dir eine Wohnung suchen und dir diese genehmigen lassen.Um die Wohnung einzurichten gibt es die Erstausstattungshilfe. Da du noch bei deiner Großmutter wohnst und unter 25 bist wäre es hilfreich vor deinem Antrag ein Schreiben deines Arztes einzuholen der dir eine Auszugsnotwendigkeit bescheinigt.
Beiträge von Kitty121
-
-
Natürlich können sie dir nicht verbieten mit deiner Mutter zusammen in einem Geschäft zu arbeiten.Es kommt darauf an was deine Mutter dir dann zahlen würde.Solange du Leistungen bekommst müßtest du auch an Maßnahmen teilnehmen.
-
Unter 25 ist nun mal ein Auszug schwierig.Du müßtest wie lacki schon schrieb ein Gutachten vom Arzt vorlegen welcher dir assestiert das du schnellstens ausziehen mußt. Wenn du bereits längere Zeit wie du schreibst in ärztlicher Behandlung bist sollte dies doch kein Problem sein. Was ich bei dir nicht so ganz verstehen kann ist du bist 22 Jahre alt und hast wohl schon seit Jahren Probleme mit deiner Mutter.Wieso bist du nicht längst ausgezogen.Mit deinem Ausbildungsgehalt und eventuell BAB und deinem Kindergeld wärst du doch wohl über die Runden gekommen.
-
Normalerweise befindet sich in einer Wohnung Fußbodenbelag oder Laminat.Für alles andere bist du verantwortlich.Teppiche bekommst du von niemanden bezahlt.
-
Na ja du bildest mit deiner Mutter eine BG und sie bekommt für dich die Regelleistung und Kindergeld und den Mietanteil.Nun könntest du deinen Anteil von ihr fordern und müßtest dich dann von dem Geld alleine unterhalten.Es kann eigentlich nicht sein das deine Mutter das komplette Geld einbehält und für sich ausgibt. Vielleicht weiß jemand ob es die Möglichkeit gibt das du vom JC deinen Teil auf dein Konto ausgezahlt bekommst.
-
Das kommt davon wenn man den Kopf in den Sand steckt. Im Grunde hattest du ja wohl laut deiner Aussage immer genug Einkommen um den Unterhalt zu leisten. Wieso wartet man dann bis eine Lohnpfändung kommt bzw. der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht. Außerdem hättest du doch anhand deiner Unterlagen ersehen können das nicht der gesamte Unterhalt gepfändet wurde. Es ist doch ganz klar das das JA sich sobald du wieder richtig Geld verdienst kommt und den Rückstand fordert.Trotzdem müßte dir zumindestens der Selbstbehalt bleiben.Wirst du wohl doch zu einem Anwalt gehen müssen.
-
Meiner Meinung nach steht dir der Unterhalt des Vaters und auch das Kindergeld zu und auch deine Mutter müßte dir Unterhalt zahlen. Wenn du eine Zeitlang nicht zu Hause wohnst kann deine Mutter nicht das Kindergeld behalten.
-
Warum soll dein Vater jetzt mehr zahlen? Der Unterhalt den er dir bezahlt errechnet sich ja anhand seines Einkommens.Deine Mutter wäre dir ebenfalls zu Unterhalt verpflichtet.
-
Die Wohnung ist für bald drei Personen viel zu klein und die neue Wohnung liegt ja wohl im Rahmen. Würde ich an deiner Stelle auf den Umzug bestehen und notfalls klagen.
-
Sozialassistent ist ja kein richtiger Beruf sondern nur die Vorstufe zu einem solchen. Wenn du im Erzieherbereich keine Lust hast zu arbeiten dann gibt es doch auch andere Möglichkeiten z.B. im Altenpflegebereich. Sicher ist dies eine schwere Arbeit aber dort verdienst du nicht mal schlecht.
-
Also mit 28 Jahren sollte man schon eine Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Da ist die Tochter schon etwas spät dran. Das Kind ist ja auch bereits schulpflichtig so das dies sicher auch in den letzten Jahren kein Grund gewesen sein kann nicht eine Ausbildung zu machen. In puncto Unterhalt hätte sie durchaus Möglichkeiten so fern der Vater des Kindes ein regelmäßiges Einkommen hat diesen auch monatlich rechtzeitig zu erhalten. Ansonsten gibt es den Unterhaltsvorschuß wenn der Vater nicht zahlen kann. Dein Mann hat doch mit über 2512 Euro ein gutes Einkommen und wenn du auch noch arbeiten gehst sollte es durchaus möglich sein das ihr dem Mädchen auch innerhalb der Ausbildung helft.Vater Staat ist da nicht zuständig.
-
mvoll Wie kommst du darauf das ein Hartz4 Empfänger noch nie gearbeitet hat? Ich kann mir nicht vorstellen das man von dir verlangt dein Auto aufzugeben. Sicher wird bei der Beantragung darauf geachtet werden das du kein Luxusfahrzeug hast.
-
Dann wird die Krankenkasse sich das Geld holen und eventuell ihren Lohn pfänden lassen.
-
Wenn sie davon wußte haftet sie genauso und wenn die beiden einen Scheidungskrieg führen wird er sicher nicht alleine dafür den Kopf hinhalten.
-
Also Horst nach deinen ganzen Jahren und Erfahrungen in und ums JC müßtest du doch auch gemerkt haben das sie dich mit einer Vollzeitstelle dann los werden würden. Am Ende wieder einer weniger und wenn das Schule macht dann hätten die guten SB nichts mehr zu tun. Mal ehrlich diejenigen die wirklich eine ordentliche Arbeitsstelle über einen SB bekommen haben kannst du mit der Lupe suchen.
Ich drück dir die Daumen für dein Vorstellungsgespräch.
-
Ich würde dir auch raten das deine Eltern den Anteil an die Wohnungsgenossenschaft einzahlen. Mit Darlehen in diesem Bereich ist es gar nicht so einfach. Eine Bekannte von mir hatte das Problem jetzt in der Familie. Die Tochter hatte für die Wohnung ein Darlehen für die Kaution haben wollen welches abgelehnt wurde mit der Begründung das es auch Wohnung geben würde wo keine Kaution zu zahlen wäre. Fragt sich nur wo.
-
Bei den 1 Euro Jobs wird das etwas anders geregelt.Da kannst du alles behalten. Ansonsten ist es so wie gawain schon schrieb.Wenn das JC dir einen höheren Betrag anrechnet müßtest du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen mit Hinweis auf den dir zustehenden Freibetrag.
-
Deine Eltern waren dir gegenüber ja nicht mehr unterhaltspflichtig und somit hättest du von deinen Eltern auch gar nichts fordern können.
-
Wieso bleibt dir von deinem Lohn so wenig.Du kannst doch nicht davon ausgehen das du dein gesamtes Geld behalten kannst und deine Eltern weiterhin alle Kosten tragen.
-
Ist ja auch ein Unterschied ob man den Vater nicht benennen will oder es nicht kann weil man denselben gar nicht kennt.Heutzutage nicht gerade ungewöhnlich.