Beiträge von Kitty121

    Das JC wird prüfen wollen ob es sich bei eurem Zusammenleben wirklich um eine WG handelt oder ihr als Paar zusammen wohnt. Laut deinen Angaben ist es ja so das du im Grunde genommen noch ein Zimmer der Wohnung bewohnst und dein Untermieter den Rest.

    Oh Entschuldigung das "Sie" ist mir irgendwie dazwischen gekommen. Ich halte auch einen stationären Aufenthalt für nicht sinnvoll. Außerdem ist er ja schon einige Zeit in ärztlicher Behandlung und insofern hätte ja der Arzt sicher bereits eine Einweisung für notwendig gehalten bzw. diese angeraten. Sicherlich werden die Symptome der Krankheit nicht so einfach verschwinden nur weil es den Kontakt zur Mutter nicht mehr gibt oder er eine eigene Wohnung hat.Trotzdem ist dies erstmal ein Anfang.

    Du brauchst dem Amt überhaupt keinen Bericht vorzulegen.Du müßtest dir erstmal darüber klar werden ob du mit deinem Ausbildungsgehalt,Kindergeld und BAB monatlich leben kannst.Dann könntest du dir eine Wohnung suchen und ausziehen. Das JC hat damit nichts zu tun.

    Du lebst ja bereits seit zwei Jahren nicht mehr zu Hause.Insofern könntest du eine Wohnung alleine beziehen oder mit der Schwester eine WG gründen.Die Miete müßtet ihr euch aber dann teilen denn du bekämst via Hartz4 nur deinen Teil plus deine Leistungen.Es könnte sein das sich ein Mitarbeiter des JC bei euch ankündigt um zu schauen wie ihr da zusammen wohnt aber dies muß nicht sein.Ich glaube eine Brieffreundschaft wird kein SB mit dir eingehen wollen.Anonsten kannst du dich dann deiner Depression widmen und dir ein weiteres Studienfeld suchen was du nicht abschließt und so nebenbei müßtest du einige Bewerbungen schreiben und dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen bzw. an Maßnahmen teilnehmen.Deine Schulden interessiert das JC nicht das ist deine ganz eigene Sache

    Was willst du denn noch hören. Es ist doch alles geschrieben worden. Solange du auf Sozialleistungen angewiesen bist wirst du dich anderweitig bewerben müssen und auch an Maßnahmen teilnehmen müssen um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Ich habe keine Ahnung wie du das mit deiner Mutter bewerkstelligen willst.Entweder sie zahlt dir als ihr Angestellte einen monatlichen Betrag mit dem du leben kannst ohne Leistungen zu bekommen oder eben nicht dann bist du weiterhin Leistungsempfänger mit allen Rechten und Pflichten.Im übrigen weiß ich nicht ob deine Mutter überhaupt dazu berechtigt ist dich auszubilden.Braucht man dazu nicht auch eine bestimmt Qualifizierung denn ansonsten könnte dies ja jeder einfach mal so machen.In diesem Kosmetischen Bereichen ist es leider so das jeder mit einem Wochenendseminar zum Spezialisten wird und diese wunderschönen Zertifikate tun ihr übriges dazu. Welche Berufserfahrung dahintersteht weiß meist keiner.Die Hauptsache das Papier ist schön bunt. Meine Tochter hat diesen Beruf gelernt und das insgesamt mit allem drum und dran drei Jahre lang.

    So richtig verstehe ich dein Problem nicht. Du springst von einer Ausbildung zur nächsten und man gewinnt den Eindruck das du gar nicht so richtig weißt was du eigentlich willst.Ich meine Tierarzthelferin ist meilenweit entfernt von einer Tischlerlehre und diese neue schulische Ausbildung die du wohl abgeschlossen hast wird dir auch nicht allzuviel bringen.Rückwirkend wirst du wohl nichts mehr bekommen. Du hättest einen Antrag stellen müssen und wenn dir etwas zugestanden hätte dann hättest du auch Geld bekommen bzw. müßte dir ja eine Ablehnung deines Antrages auf ALG1 vorliegen. Deine Mutter arbeitet volltags und ihr habt nur 300 Euro monatlich zur verfügung was ich auch nicht verstehe. Wenn sie in einer Privatinsolvenz ist dann hat sie einen Betreuer an dem sie den überschüssigen Betrag Ihres Einkommens abführt.Ihr selbst aber steht ein Selbstbehalt zu und dieser ist nicht nur 300 Euro. Ansonsten ist es so das du mit deiner Mutter eine BG bildest.

    Ob der Nachtzuschlag an dich in Form eines Gutscheines ausgezahlt werden kann müßte dir dein Arbeitgeber sagen können.An deiner Stelle würde ich mir das ganze nochmal reichlich überlegen.Du arbeitest ja bereits am Tag regelmäßig und dann auch noch Nachts? Ich würde mal sagen das dies am Anfang sicher noch gehen wird aber mit der Zeit geht das ganze auf deine Gesundheit denn einen wirklich gesunden Schlaf hast du dann nicht mehr.

    Sicher kannst du auch als unter 25 jähriger von zu Hause ausziehen wenn die Gründe dafür vorliegen.Allerdings mußt du diese Gründe auch nachweisen können.Wenn du nicht mehr zu Hause wohnen kannst quasi zu Hause rausgeschmissen worden bist müßtest du dich wohnungslos melden und einen Antrag auf Leistungen und Wohnung stellen.Allerdings müßtest du auch Maßnahmen machen oder eine Ausbildung anstreben.Dann würde auch geprüft werden ob deine Eltern noch Unterhaltspflichtig wären.Du kannst nicht einfach staatliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen und dann die Füße hochlegen.

    Du hattest ja bereits eine Pflichtverletzung weil du einen Termin nicht wahrgenommen hattest.Die Maßnahme wäre dann eine wiederholte Verletzung.Trotzdem könntest du einen Widerspruch schreiben indem du darauf hinweist das du zwar die Maßnahme nicht beendet hattest aber in Absprache mit deiner SB eine andere Maßnahme dir zugewiesen wurde welche du nicht antreten konntest wegen diesem Krankenschein.Mehr als abgelehnt werden kann dein Widerspruch ja nicht aber vielleicht hast du ja Erfolg und die Sperre wird aufgehoben.

    Horst deine Ratschläge in allen Ehren aber hier sind sie völlig fehl am Platz.Sicher hast du recht das sie volljährig ist und auch eine abgeschlossene Ausbildung hast. Diese nützt ihr aber nicht viel da sie eben keine Arbeit hat und das ALG1 welches sie erhält nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.Unter 25 ist es nicht so einfach auszuziehen wenn man dies will. Natürlich könnte sie ausziehen aber dann muß sie Wohnung und alles andere auch bezahlen können. Dies kann sie aber gerade nicht und braucht somit staatliche Hilfe. Wenn sie wie sie schreibt bereits seit 5 Jahren in ärztliche Behandlung ist dann müßte der Arzt doch einschätzen können das ein Auszug eventuell ihren Gesundheitszustand bessern könnte.Was es für Hilfen gibt das kann man an verschiedenen Stellen in Erfahrung bringen und viele bekommen dies auch bereits mit 18 Jahren hin.

    @ bla Deine Ausdrucksweise und wie du dich hier äußerst ist gelinde gesagt zum kotzen. Hat deine Familie sofern du so etwas überhaupt hast auch eine solche Denkweise bezüglich der Hinterlassenschaft wenn du ins Gras beisst. Wenn sich aus welchen Gründen auch immer ein Familienmitglied das Leben nimmt dann haben die Hinterbliebenen und gerade wenn es sich dabei um Kinder handelt größere Probleme als nur Geld.Also bevor man sich hier äußert vielleicht mal das Gehirn einschalten.

    Das Problem bei dir ist das du die erste Maßnahme nicht beendet hast und dort auch unentschuldigt gefehlt hast.Das Gespräch bei deiner SB hast du auch nicht schriftlich.Insofern wirst du mit dieser Sperre leben müssen.Derartige Vereinbarungen sollten immer schriftlich festgehalten werden dann könntest du dagegen vorgehen wenn du einen ordentlichen Krankenschein hast.