Wenn sie nur Hartz4 bekommt dann würde sie doch gar keinen Anspruch auf Elterngeld haben.Muß da überhaupt ein Antrag gestellt werden?
Beiträge von Kitty121
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Da wird das JC dich sicher ans Sozialamt verweisen da du ja in keinster Weise dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst durch deine Krankheit.Trotzdem wird es sicher dazu kommen das du das schlechte Verhältnis zu deiner Mutter nachweisen mußt.
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Du brauchst gar nichts zu tun.Das Kindergeld wird als Einkommen bei deinen Eltern angerechnet und du kannst dazuverdienen.Von deinem Verdienst bleiben dir 100 Euro und was drüber ist dann noch 20%.Der Rest würde angerechnet werden.
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Da du noch unter 25 bist wird es etwas schwierig werden Leistungen zu bekommen.Das JC wird wissen wollen weshalb du nicht mehr zu Hause wohnst und auch den Verdienst deiner Eltern unter die Lupe nehmen denn diese wären dir gegenüber Unterhaltspflichtig.Wie sieht es denn mit Ausbildung aus?
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Ja da könntest du Recht haben.
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Die Eltern haben mit deiner Beantragung nichts zu tun denn sie sind dir gegenüber ja nicht unterhaltspflichtig.Käme auf dein Alter an und auf den Verdienst deiner Freundin mit der du ja dann eine BG bilden würdest.
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Es ist ja lobenswert wenn er nun endlich seine Bestimmung gefunden hat.Ich denke das ihm schon Leistungen zustehen würden.Wenn er die Miete bekommt müßte ja auf seinem Bescheid stehen weshalb er keine weiteren Leistungen gezahlt bekommt.Es könnte sein das er nur die Miete erhält sozusagen als Zuschuß aber ansonsten keine Leistungen weil er ja durch das FSJ dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.Dies müßte aber auf seinem Bescheid stehen.Ansonsten fällt mir nichts ein was er sonst noch beantragen könnte.Eventuell klappt es ja mit einer Ausbildung in dem Altenheim dann bekommt er ja mehr.
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Ich habe mal gelesen das es bei einem FSJ einen Selbstbehalt von 60 Euro gibt und der Rest würde angerechnet aber genau weiß ich das nicht.Aber selbst dann müßten ihn ja noch Leistungen zustehen.Es ist ja schon lobenswert wenn man mit 33 Jahren die Kurve kriegt und das ganze ein halbes Jahr durchhält.Dafür hat er sich schon ein paar extra Bienchen verdient.
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Notfalls mit gerichtlicher Hilfe wenn die Tochter sich weigert die Wohnung zu verlassen.
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Diese Hilfe wirst du so wie du sie dir vorstellst nicht bekommen.Einen Antrag kann kein anderer stellen als derjenige welcher die Leistung beansprucht.Der Mutter wird nur die Wahl bleiben entweder die Tochter auch ohne Wohnung vor die Tür zu setzen oder weiterhin mit ihr unter einem Dach zu leben.Wenn die Mutter sie rausschmeißt dann wird die Tochter schon aktiv werden das kannst du mir glauben.Außerdem sollte die Mutter vielleicht mal damit anfangen der Tochter innerhalb der Wohnung Grenzen zu setzen.Ich denke mal das aber die Situation schon zu lange dauert und die Tochter damit rechnet das die Mutter nichts unternimmt.Da hilft nur Augen zu und durch.
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@ lacki Sie hat doch geschrieben das der Sohn kein Geld bekommt da die Ausbildung vom Amt finanziert wird. Ich glaube wenn er ein solches Gehalt bekäme würde er sich wohl schon eine Wohnung leisten können.
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Er müßte doch noch ALG2 bekommen nach Abzug des Freibetrages.
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Die Frau kann natürlich Ihre Tochter vor die Tür setzen.Den Antrag für Wohnung muß die betreffende Person schon selbst stellen.Ich würde anraten das der Tochter ein Termin gesetzt wird bis wann sie ausgezogen sein muß und sollte dies nicht geschehen dann stellt sie ihr einfach die Koffer vor die Tür. Wie alt ist denn die Tochter?
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Es ist hier angegeben worden das der Vater Hartz4 bezieht was die Kindesmutter macht ist nicht bekannt.
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Na ja es geht um deine Ausbildung und dafür müßtest du schon kämpfen auch wenn es etwas komisch ist auf diese Weise von den Eltern Geld zu fordern.Immer noch besser als nach zwei Jahren alles an den Nagel zu hängen. Damit ist dir auch nicht geholfen.
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Das Bafögamt würde sich das Geld dann von deinen Eltern holen aber so wie du schreibst müßten sie dir auch noch das letzte Jahr finanzieren.Verstehe ich nicht warum sich dein Vater da weigert.
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Na du wirst 25 und normalerweise steht man da schon im Berufsleben und macht nicht erst eine Ausbildung.Wenn du also bereits eine abgeschlossene Ausbildung hättest und dies deine zweite wäre müßten sie nicht mehr zahlen.
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Was hättest du denn haben wollen.Du wärst deinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.Also müßtest du etwas geben und nicht haben wollen.
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Wenn das alte JC eine Akte hat dann ist das neue JC auch berechtigt diese einzusehen und sich alle wichtigen Sachen zu kopieren.Wende dich doch einfach nochmal an dein altes JC und lass dir sagen warum sie deine Akte nicht weiterreichen.Oft ist es nämlich so das sich die JC untereinander nicht riechen können und die leidtragenden sind wie immer die Antragsteller.
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Wäre ja auch zu klären ob deine Eltern überhaupt noch Unterhalt zahlen müßten wenn man mal dein Alter bedenkt.