Beiträge von Kitty121

    Na wenn er ausziehen würde dann hättest du einen Anspruch auf ALG2.Wohngeld bekämst du keins denn du hast ja null Einkommen insofern würde dich die Wohngeldstelle ans JC verweisen.Da ihr aber nun heiraten wollt sollte dein bald Mann sich damit auseinander setzen das er für dich auch aufkommen müßte.Eigentlich sollte das doch für ihn selbstverständlich sein wenn du zur Zeit kein Einkommen hast und ihr schon einige Jahre zusammen lebt.

    Dein Bafög dürfte sich dann erhöhen wenn du in eine eigene Wohnung ziehst.


    Horst Diese schulischen Ausbildungen lassen sich die Schulen sehr gut bezahlen.Bei meiner Tochter kam da mit allem drum und dran in drei Jahren ein Kleinwagen zusammen.

    Die Krankenversicherung geht aber nur bis 23 ab dann müßtest du dich selbst versichern.Ich glaube kaum das sie Wohngeld bekommen wird bei diesem Einkommen.Wenn du von ihm nichts bekommst und auch zur Zeit keinen Job findest müßtest du dich von ihm trennen und eine eigene Wohnung beziehen.

    Du mußt mit keinen Abzügen rechnen.Wenn du in eine eigene Wohnung ziehst bekommst du ja dein Ausbildungsgeld,Kindergeld,Unterhalt eventuell BAB.

    Da dein Sohn unter 25 ist würde er keine ALG2 Leistungen bekommen.Den Antrag dafür müßte auch die Mutter stellen da er mit ihr und gegebenenfalls dem Lebenspartner der Mutter eine BG bilden würde.Ich glaube nicht das er vom Arbeitsamt diese Zusatzausbildung bezahlt bekommen würde da er ja durch die schulische Ausbildung gar keinen ALG1 Anspruch hätte.Ohne abgeschlossene Ausbildung wäre dieser zusätzliche Lehrgang auch sinnlos.Im Bezug auf den Unterhalt würde ich sagen du müßtest weiterhin zahlen wenn er im Anschluß eine weitere Ausbildung machen würde die auf diese erste Ausbildung aufbaut.Weißt du denn was er weiterhin machen möchte.

    @ Horst Ich habe nicht geschrieben das jemand dazu gezwungen wird von seitens des JC einen höheren Schulabschluß zu machen aber es gibt Maßnahmen die schulischen Charakter haben und von den SB verordnet werden.

    Haste fein gemacht aber ein einfaches "nein ist mir zu wenig Geld für eine Nachtarbeit" hätte es auch getan. Weißt du was ich mich frage du würdest nie einen 400 Euro Job annehmen,aber was machst du wenn sie dir einen sogenannten ein Euro Job aufdrängen.

    Na ja zum Arbeitgeber würde ich mit einem Auflösungswunsch nicht gehen.Wenn du die Förderung weiterhin bekommen möchtest sofern dies dann überhaupt möglich wäre müßtest du dies doch beim JC beantragen.Innerhalb der Probezeit könntest du ja wechseln wenn du woanders besser verdienen würdest.Wo steht denn geschrieben das du an einen Arbeitgeber gebunden bist.Wäre ja auch möglich das der andere AG dich ohne diese Förderung einstellt.

    Ich habe den Eindruck es hier mit einem kleinen Kind zu tun zu haben das bockig mit dem Fuß aufstampft um seinen Willen zu kriegen. Ich kann sicher nachvollziehen das du keine Lust mehr hast in die Schule zu gehen.Allerdings hat ja eine Ausbildung sei es nun in einer Firma oder im schulischen Bereich mit Praktikas nichts mit der regulären Schule die du 10 Jahre lang besucht hast zu tun.Natürlich kannst du auch ein einjähriges Praktikum machen und auch ein SB vom JC kann dir dieses nicht verbieten aber sie könnten dir für diese Zeit die Leistungen streichen bzw. kürzen.Ich will mal sagen du weißt doch sicher bereits seit einiger Zeit das du nach deinem Schulabschluß keinesfalls weiterhin zur Schule gehen möchtest etwa um noch das Abi zu machen.Insofern hättest du dich doch bereits längst um Ausbildungsmöglichkeiten kümmern können.Dazu gehört jetzt nun nicht nur Bewerbungen in Firmen.Es wird doch sicher auch in deiner Schule so gewesen sein das ihr mit der Berufsberatung des Arbeitsamtes konfrontiert worden seid. Da gibt es doch ausreichend Informationsmöglichkeiten.Nimms mir nicht übel aber da hast du schon etwas lange gewartet und nun läuft dir die Zeit weg.Es bringt auch nichts wenn du immer erwähnst was du alles nicht möchtest sondern dich um das kümmerst was du machen könntest.Ratschläge gab es hier doch nun genug.

    Ich glaube nicht das du die Förderung von einer zur anderen Arbeitsstelle einfach so übertragen kannst.Ansonsten kannst du die Arbeitsstellen wechseln wie du lustig bist solange es sich um sozialversicherungspflichtige Stellen handelt.Natürlich solltest du die letzte dann nicht selbst kündigen.Wenn der AG dich innerhalb der Probezeit kündigt bekommst du nie eine Sperre wenn du die Kündigung nicht selbst verschuldet hast.

    Komme ich jetzt nicht ganz mit.Du schreibst von einem zwei wöchigen Praktikum wo du erst nach zehn Tagen einen Tag frei hattest.Es müßte doch eigentlich das Praktikum für dich bereits beendet sein.Insofern würde dir doch jetzt ein Abbruch gar nichts mehr bringen bzw. wenn du nur noch ein paar Tage hast dann bringt man diese auch noch über die Runden.Könnte es sein das du dieses Praktikum bereits gemacht hast und nun dort fest angestellt wurdest und nun aber gerne wieder aufhören möchtest?In diesem Fall müßtest du mit einer Sanktion rechnen wenn du nicht gute Gründe für deine Kündigung hättest.Nur das du vielleicht etwas länger brauchst bis du weißt wie die Burger zu behandeln sind ist da doch kein Grund.Das kommt alles mit der Zeit.

    Du wirst Maßnahmen machen müssen wenn du nicht weniger Geld bekommen willst.Diese Maßnahmen könnten auch eine Schule sein.Wenn du arbeiten willst bzw. eine Ausbildung suchst dann gehe zur Berufsberatung und lass dich dort beraten.Oftmals gibt es noch freie Ausbildungsstellen und vielleicht ist ja auch für dich etwas dabei.Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit von freiwilligen Jahren bei denen du auch etwas verdienst.